1300 oder 1500KG Anhänger

  • Hallo!


    Ich muss eine Entscheidung fällen zwischen eine 1300Kg und 1500Kg Anhänger.
    Humbaur 1421 HN152616 zul. Gesamtgewicht 1.500 Kg oder Humbaur 1421 HN132616 zul. Gesamtgewicht 1.300 Kg
    Er soll für Holz, Schutt, Steine ,Sand usw. benutzt werden.
    Wir haben im Moment einen Touran 77KW TDI mit 1539 Kg Leergewicht und zulässiger Anhängelast (O.1) 1500Kg laut Zulassungsschein.
    Auf der VW-Seite sind aber 2 Werte für 12% und 8% Steigung angegeben. Dort sind sogar bei 8% 1800Kg möglich. Warum steht dieser Wert nicht im Zulassungsschein?
    Oder ist der Wert in der Zulassung das tatsächlich größtmögliche angehangene Gewicht bei 12% Steigung?


    Ich hab die Führerscheinklasse BE. Ich sollte somit beide Anhänger mit dem Touran ziehen können.


    Wir beabsichtigen später einen Golf Variant 77KW TDI zu Kaufen, der ein Leergewicht von 1452KG und eine Anhängelast laut VW-Seite für 12% 1400Kg bzw. bei 8% 1700Kg hat.
    Ich denke das dann beim Golf im Fahrzeugschein unter (O.1) die Anhängelast auf 1400KG beschränkt ist. Ist das richtig so? Kann ich trotzdem den Anhänger mit 1500Kg Ges.gewicht am Golf anhängen und ihn um 100Kg weniger beladen, so das ich auf 1400KG Anhängelast komme? Laut Wikipedia-Anhänger kann man mit einer Führerscheinklasse BE das Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreiten, aber nicht die Gesamtmasse des Zugfahrzeuges und die nicht die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast.


    Kann ich nun einen 1500KG Ges.gewicht an diesen Golf anhängen?




    Freue mich auf Antworten!

  • Eindeutig 1500Kg, selbst eine Palette Pflasterbetonsteine wiegt so um die 1700Kg.


    Sand, Kies....da bist du schnell bei 1,5To.


    Bei deinem Touran ist es vermutlich wie bei unseren Skoda. dn höheren Wert musste ich bei der Zulassungsstelle auflasten lassen.
    Erkundige dich dazu zuerst im VW Forum und hinterher beim Händler, dann kann der dir keinen Schmarrn erzählen.


    Bei mir lief es genau so.

  • Zitat

    Laut Wikipedia-Anhänger kann man mit einer Führerscheinklasse BE das Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreiten, aber nicht die Gesamtmasse des Zugfahrzeuges und die nicht die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast.


    Das dürfte m.M.n. nicht richtig sein. Lediglich die Gesamtmasse ds Zugfahrzeugs sowie des Anhängers darf nicht höher als 3500Kg sein.


    Hier mal zwei Links zum Fahrlehrerverband:
    http://www.fahrlehrerverband-b…ehrerscheinklassen.htm#BE
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm



    Zitat

    Klasse B:
    Beinhaltet M,S,L
    ab 18 Jahre
    Keine Befristung der Besitzdauer
    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).


    Zitat

    Klasse BE:
    nur mit Klasse B
    ab 18 Jahre
    Keine Befristung der Besitzdauer
    Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.



    Du darfst jeden Anhänger dranhängen, sofern die Abmessungen, Achsenanzahl stimmen und das tatsächliche Gewicht (leer oder beladen, volkommen egal) die Anhängelast nicht überschreitet.

  • Hallo


    das höhere Gewicht sollte eigentlich unten unter Bemerkung stehen, bzw beim zulässigen Gesamtzuggewicht berücksichtigt sein


    ansonsten bist mit dem 1500er auf jeden Fall besser dran


    Gruß Mani

  • Hallo!


    Ich muss eine Entscheidung fällen zwischen eine 1300Kg und 1500Kg Anhänger.
    Humbaur 1421 HN152616 zul. Gesamtgewicht 1.500 Kg oder Humbaur 1421 HN132616 zul. Gesamtgewicht 1.300 Kg
    Er soll für Holz, Schutt, Steine ,Sand usw. benutzt werden.


    Hi


    ich habe nur bis dort gelesen und mir war klar
    das du den 1500kg Anhänger wählen solltest.


    Ich Wette, wenn ich die anderen Beiträge lese,
    das dort das selbe steht.


    VG
    Alex

  • Hallo!
    Danke für die Antworten.
    Ich bin jetzt aber noch mehr verunsichert, ob ich mit dem oben genannten Golf einen 1500KG Anhänger fahren kann.
    Was ich bisher noch nicht geschrieben habe, ist das Gesamtgewicht des Golfes. Es beträgt 1960KG.
    Ich bitte auch mal das Wikipedia Anhänger zu überprüfen, da hier jemand meint es ist nicht ganz richtig.
    (in Bezug auf die Führerscheinklasse BE)



    Mfg.

  • Auf was sich Wikipedia bezieht ist der §42 StVZO



    Aber es gibt ja auch Ausnahmen



    Zitat

    Ich bin jetzt aber noch mehr verunsichert, ob ich mit dem oben genannten Golf einen 1500KG Anhänger fahren kann.
    Was ich bisher noch nicht geschrieben habe, ist das Gesamtgewicht des Golfes. Es beträgt 1960KG.


    Warum bist du deswegen verunsichert??????



    - du hast FS-Klasse BE
    - dein Zugfahrzeug (zugegeben kein Geländewagen) hat ein ZgM von 1960Kg (Touran ja vermutlich noch höher)
    - die Anhängelast beträgt 1500Kg (1800Kg mit Freigabe möglich)
    - dein Anhänger ein ZgM von 1500Kg (Touran)*


    - du darfst mit dem BE ja Anhänger über 750Kg fahren und die ZgM von deinem Zug darf auch höher sein als 3500Kg = erfüllt
    - Die gezogene Anhängelast (= tatsächliche) darf weder das ZgM deines
    Zugfahrzeugs übersteigen (also höchstens 1960Kg), noch höher als
    die eingetragene Anhängelast sein = erfüllt


    *Nur beim Golf musst du aufpassen, entweder belädst du den Anhänger nur so, das es max. 1400ZgM sind oder du lässt dir die 1700Kg eintragen.

  • Hallo


    vergiss das einfach was in Wikipedia steht, da steht so viel Müll drinn


    ich habe mir angewohnt, das ich diese Links zu Wiki, egal um welches Thema es da geht, grundsätzlich nicht lese, es steht einfach zu viel Müll da drinn


    Du darfst mit deinem BE alles fahren, was nicht die Eintragungen im Fahrzeugschein überschreitet, solange die Anhängelast, Stützlast bzw Gesamtzuggewicht und da zählt immer das tatsächliche Gewicht, nicht überschreitest


    du könntest auch meinen Dreiachser an deinen Golf hängen, nur darfst halt dann fast nichts mehr laden


    mit B allein hast du FS technische Beschränkungen, mit dem BE hast du nur Fahrzeugtechnische Beschränkungen


    Gruß Mani

  • Was wurde denn gelöscht?
    Ich hab übrigens bei dem Anhängerverkaufer eine Mail geschickt, mit der bitte das mal zu überprüfen.
    Sobald sich was ergibt, werde ich es hier schreiben.


    MfG.

  • So!
    Ich hab heute eine Antwort von der Anhängerfirma. Darin steht:


    So wie ich das sehe kann ich den Anhänger an den Golf anhängen, nur 100Kg weniger beladen. Würdet Ihr den Anhänger ablasten? Was ist wenn ich mir wieder einen Touran oder Kleintraktor (für den Holztransport) anschaffe, der die 1500KG ziehen darf. Angenommen ich hab die 1500KG erreicht, was der Anhänger ja ursprünglich kann, werd ich dann bestraft?


    MfG

  • Nein, nicht ablasten. Es zählt die tatsächliche Anhängelast, also einfach 100Kg weniger drauf, dann kannst du den wenigstens 100% beim Touran nutzen.
    Das Ablasten ist wenn überhaupt nur eine Option wenn du den Anhänger auf 100Km/h eintragen lassen willst und mit deinem Golf auch nutzen möchtest.
    Und selbst da geht das (vorausgesetzt die Daten stimmen alle) wenn du den Golf auf 1700Kg bei 8% auflasten lässt.


    HIER zum nachlesen:
    http://www.harbeck.de/bestimmungen/100-km-h-regelung.htm


    Eigentlich hätte ich das alles schon mal geschrieben (und zwar richtig), ist aber gelöscht worden.


    Zitat

    Allerdings empfehlen wir die Ablastung des Anhänger auf 1400kg, dann dürfen Sie diesen auch
    mit dem BE fahren ( Leergwicht Zufahrzeug muß dem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers entsprechen
    und insgesamt unter 3.5 to sein.


    Diese Aussage ist Vollkäse. Gerade BE lässt ein Gesamt-ZgM von mehr als 3500kg zu.
    Auch das Leergewicht des Zugfahrzeugs muss nicht dem Gesamtgewicht des Anhängers entsprechen...das gilt nur wenn du den Anhänger mit 100 fahren möchtest, dann würde die Aussage stimmen.
    Dieser Absatz hätte gestimmt, wenn dort "B" statt "BE" stehen würde. Weiter oben habe ich die Klassen B und BE gepostet, dort kannst du das Nachprüfen.


    Einzige Beschränkung die noch sein könnte wäre eine Eintragung bei (glaub) Nr.22 Sonstige Bemerkungen, die das Zul. Gesamtgewicht deines Zuges beschränkt.

  • Danke Larac4!


    Ganau das hatte ich mir gedacht also nicht Ablasten. Ich denke der Händler hat sich verschrieben BE mit B.
    Für mich ist der Fall jetzt klar. Ich werde mir den 1500Kg holen.
    Ich setze das mal auf gelöst.


    Mfg.

  • Dann spar ich mir den ursprünglichen Beitrag wieder einzustellen (wurde mir freigestellt).


    Allerdings solltest du dir eventuell noch Gedanken machen 100Km/h ---- ja/nein


    Ist etwas schneller wenn du den Anhänger auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstr. nutzt.


    Den Anhänger kannst du meist schon mit 100Km/h Eintragung kaufen.


    Mit deinem Touran kannst du die 100Km/h ohne weiteres nutzen (allerdings vergiss dann nicht das gesiegelte 100Km/h Schild bei der Zulassungsstelle gleich mitzunehmen).


    Beim Golf müsstest du die Anhängelast auf 1700Kg bei 8% eintragen lassen, dann geht das mit dem Faktor 1,1 auch beim Golf.
    (allerdings nur bis 8%).

  • So wie ich das sehe kann ich den Anhänger an den Golf anhängen, nur 100Kg weniger beladen. Würdet Ihr den Anhänger ablasten?

    Nein. Du würdest durch das Ablasten zwar 7€ an Steuern pro Jahr sparen, aber der Hänger dürfte fortan nie mehr als die 1400 auf die Waage bringen. Egal mit welchem Zugfahrzeug.


    Bezüglich der 100er Zulassung: Überlege, wie oft Du mit dem Hänger auf der Autobahn bist. Bei der 100er Zulassung musst Du zu jedem dritten TÜV auch neue Reifen aufziehen.


    Gruss georg123

  • Ähm, ich hatte gestern schon gesagt das das nicht geht


    Zitat

    Und selbst da geht das (vorausgesetzt die Daten stimmen alle) wenn du den Golf auf 1700Kg bei 8% auflasten lässt.


    man kann da nix auflasten,


    man kann die zulässige Anhängelast erhöhen lassen, oder das zul Gesamtgewicht, aber das Leergewicht kann man nicht einfach so erhöhen lassen, man kann da höchstens ein höheres Gewicht eintragen wenn man das Auto auf ne Waage fährt, das ist auch das einzige was wichtig ist, schliesslich ist das Eigengewicht der Knackpunkt für ne 100er Zulassung, und bis 8% darf er ja eh schon 1700 kg ziehen



    wenn der Anhänger mit 1500 kg zulässigem Gesamtgewicht die Zulassungsbestimmungen für 100 km/H erfüllt, dann steht im Fahrzeugschein vom Hänger folgender Satz:



    Gemäss 3. Änderungsverordnung zur 9 Ausnahmeverordnung zur STVO. Tempo 100 km/h in Kombination wenn Zugfahrzeug mit Antiblockierverhinderer und Leermasse mindestens 1363 kg, oder wenn Zugfahrzeug mit zusätzlichen fahrdynamischem Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb dann Leermasse mindestens 1250 kg


    da Tino ganz oben schon sagte


    Zitat

    Wir beabsichtigen später einen Golf Variant 77KW TDI zu Kaufen, der ein Leergewicht von 1452 kg und eine Anhängelast laut VW-Seite für 12% 1400Kg bzw. bei 8% 1700Kg hat.


    der Golf hat nämlich das nötige Leergewicht, die nötige Anhängelast hat er auch, allerdings eingeschränkt auf 8%, jetzt muß ich nur noch klären ob die 100er Zulassung dann trotzdem gilt oder ob er, doch nur 80 fahren darf, da er bei 12% ja nur 1400 kg Anhängelast hat


    Führerscheinmässig darf er auf jeden Fall damit fahren, aber das war ja schon lange geklärt


    ich ruf morgen mein TÜV Chef an und frag da mal nach


    Gruß Mani

  • Danke für die zahlreichen Antworten!
    So wie es aussieht, ist das doch nicht so einfach gewesen. Ich warte mal ab was beim "derglonntaler" noch raus kommt.
    Aber 100 Km/h brauche ich nicht, da ich selten auf der Autobahn sein sollte.


    MfG.