Wohnwagen ohne BE in Dänemark ziehen?

  • Servus Leute, im Sommer ist ein Campingurlaub in Dänemark angesagt. Jetzt wollte ich mal fragen, ob die her geltenden Bestimmungen ohne weiteres auf Dänemark zu übertragen sind, um zu wissen, ob ich den Caravan dort auch ohne den EU-Führerschein BE ziehen darf.


    Daten:
    Der einachsige Wohnwagen hat ein zul. Gesamtgewicht von 1.350 kg. Mein Auto (Audi A4 Avant) wiegt leer laut Fahrzeugschein 1420 Kilo und darf maximal 1795 Kilo haben (macht nach Adam Riesling 375 Kilo Zuladung), sowie eine zulässige gebremste Anhängelast von 1500 kg. In Deutschland dürfte ich also auch ohne BE-Führerschein diese Fahrzeug-Hänger-Kombination ziehen.


    Aber gilt das denn auch in Dänemark? Und wenn ja, wie überzeuge ich die dänische Staatsgewalt im Falle einer Kontrolle davon, oder wissen die bescheid? Mein Kollege meinte mal dass selbst hierzulande nicht alle Freunde und Helfer genau darüber informiert sind, dass jeder Anhänger gezogen werden darf, dessen zulässiges Gesamtgewicht unter der Leermasse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs liegt (und beides zusammen natürlich nicht über 3,5 t). Und der Wohnwagen sieht ja auf den ersten Blick nicht wie ein Klaufix aus, sondern macht den Eindruck, man müsse in jedem Fall besonders geschult sein, um den zu ziehen.
    Gefunden habe ich im Netz nur diese Floskel:
    Da Dänemark und Deutschland (so wie viele weitere Länder in Europa) der internationalen Verkehrskonvention beigetreten sind, darf der Inhaber eines gültigen Führerscheines die Art von Fahrzeug in Dänemark fahren, zu der er laut der heimischen Regeln berechtigt ist. Es gelten die Regeln aus dem Land, wo der Führerschein ausgestellt worden ist.
    Wie sehr kann ich mich darauf verlassen?


    Danke für die schnelle Hilfe! mfG

  • Guck' mal auf Deinen Führerschein oben links in die Ecke...was siehst Du da?

  • Ein dickes fettes "D" in einer Euroflagge. Ich vermute das steht für Deutschland und nicht für Dänemark...

  • Ein dickes fettes "D" in einer Euroflagge.

    Das Ding heißt nicht umsonst EUROführerschein. Lesetip: KLICK. Dort wird die Vokabel EU-Fahrerlaubnisklassen für die Führerscheinklassen benutzt. Ich hoffe, jetzt ist alles klar.

  • Na ja :


    die Frage war wohl, ob man sich darauf verlassen kann, dass die dänische Rennleitung die Gesetze und Vorschriften auch kennt ......
    oder ob es da genau solche "Hohlbratzen" wie bei der deutschen Rennleitung gibt, die als "Rennleiter" die eigenen Vorschriften nicht kennen
    und ihrerseits gesetzeswidrig die Weiterfahrt mit dem "B"-Schein unterbinden.



    Manfred

    Manfred

  • Nochmal: NEIN!
    Euro-Führerschein ist Euro-Führerschein!
    In der ganzen EU wird dieser Führerschein OHNE EINSCHRÄNKUNGEN anerkannt.
    Was anderes ist das vielleicht in Ländern wie den USofA oder Timbuktu, aber in der EU wurde der Führerschein ja extra dafür eingeführt: Um ein EINHEITLICHES Reglement zu haben.

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • So einfach ist das mit der Einheitlichkeit leider nicht.


    Allerdings kenn ich da nur Beispiele aus dem Leichtkraftradbereich (125 ccm).


    Bekannt ist ja, dass man in Deutschland diese nur mit dem PKW-Führerschein fahren darf, wenn dieser vor dem 01.04.1980 erworben wurde, in anderen Ländern der EU ist der A1 generell im B enthalten.


    Und was das Thema “es gelten die Regelungen des Heimatlandes“ angeht, kann es Probleme geben, wenn
    man als Minderjähriger (16-17 J) mit seiner 125er im EU-Ausland unterwegs ist, unter diesen Bedingungen wird der A1 wohl auch nicht überall anerkannt.


    Gruß
    Daniel

  • hier mal was zum lesen für dich hättest auch selbst guurglen können


    http://eur-lex.europa.eu/LexUr…2008:270:0031:0079:DE:PDF


    du hast uns aber noch nicht gesagt welche Führerscheinklssae du überhaupt hast?

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • Bekannt ist ja, dass man in Deutschland diese nur mit dem PKW-Führerschein fahren darf, wenn dieser vor dem 01.04.1980 erworben wurde, in anderen Ländern der EU ist der A1 generell im B enthalten.

    Hallo Daniel, wenn Du mit Deinem Pkw-Führerschein der Kl. 3 ein Kleinkraftrad fahren darfst, hast Du noch den alten grauen "Lappen" (daher auch der Spruch: "Den Lappen abgeben" :klugscheiss:) und keinen EURO-Führerschein im Scheckkartenformat, auf dem die Fahrerlaubnisklasse mit Buchstaben gekennzeichnet ist, die -eigentlich- jeder Polizist im Euroland kennen sollte; hat also nichts mit der Frage des Themenstarters zu tun.


    Jetzt habe ich eine kleine Wissenslücke:confused:: 16-17 jährige dürfen 125er fahren? Zu meiner Zeit (in den 80igern=)) waren es nur die sogenannten 80er. Habe ich nicht aufgepaßt, als die Grenze angehoben wurde? Ich dachte bis jetzt:
    bis einschließlich 17: bis 80 ccm
    die ersten 2 Jahre ab 18: bis 250 ccm
    ab 2 Jahren Fahrerfahrung über 18: alles was geht.

  • etzt habe ich eine kleine Wissenslücke:confused:: 16-17 jährige dürfen 125er fahren? Zu meiner Zeit (in den 80igern=)) waren es nur die sogenannten 80er. Habe ich nicht aufgepaßt, als die Grenze angehoben wurde? Ich dachte bis jetzt:
    bis einschließlich 17: bis 80 ccm
    die ersten 2 Jahre ab 18: bis 250 ccm
    ab 2 Jahren Fahrerfahrung über 18: alles was geht.


    Nene, das ist schon ne ganze Zeit anders:


    A1= Krafträder bis 125 ccm, erwerbbar ab 16 Jahren, bis zum 18. lebensjahr aber auf 80 km/h gedrosselt.
    A beschränkt= Krafträder ohne Hubraumbeschränkung bis 34 PS und nicht mehr als x PS pro kg (genauen Wert weiss ich jetzt nicht) und nach zwei Jahren gibts dann


    A unbeschränkt: Alle Krafträder, ab 25 Jahren auch direkt ohne Vorerfahrung erwerbbar.


    Und das mit den Leichtkrafträdern (Kleinkraftrad ist bis 50ccm) mit PKW-Führerschein sollte nur deutlich machen, dass ein Klasse B-Inhaber in Deutschland die eben nicht fahren darf, es sei denn, es wäre eine umgeschriebene Klasse 3 entsprechenden Alters, in anderen Ländern ist der A1 aber automatisch in B enthalten, auch wenn erjetzt erst erworben wird, also eben nicht alles komplett einheitlich in derr EU.


    Gruß
    Daniel

  • Ach übrigens: Ein Danke hätte auch voll ausgereicht.


    Da der Wurstmaxe zuletzt 4 Minuten nach meiner Antwort hier online war, kann der thread wohl geschlossen werden.


    Da bin ich mit Alex einer Meinung :(!