Umbau Brenderup 600 S

  • Hallo


    Wir (Schwiegereltern, Schwager und wir) besitzen einen Brenderup 600 S. Der Hänger ist noch gut in Schuß und reicht eigentlich für alles, was zu hängern ist, aus. Ein Kasten aus verschweissten Blechprofilen und einer Zugdeichsel mit 95 cm freier Deichsellänge.
    Eigentlich, weil uns ein Bootsanhänger für unsere Kajaks fehlt.


    Der Brenderup ist lt Papieren 2,99 m lang, real 2,91. Beides ist deutlich zu kurz, um Kajaks von 4,5 m Länge und mehr zu transportieren, jedenfalls wenns über die 100 km Grenze gehen soll.
    Ausserdem ist so ein grosser Überhang für die Kajaks eher ungesund.


    Daher ist die Idee aufgekommen, an statt sich einen zweiten Hänger hinzustellen, den vorhandenen umzubauen. Dazu habe ich Ideen, die natürlich vor der Anschaffung von Teilen mit dem TÜV besprochen werden. Wenn Ihr mir aber schon sagen könnt - geht niemals durch, brauch ich den TÜVler damit erst ar nicht behelligen.


    Folgende Ideen habe ich und wäre für Eure Kommentare dankbar:
    Die alte Zugdeichsel soll dran bleiben, da im Alltagsbetrieb ein kurzer Hänger sinnvoller ist. ZUSÄTZLICH wird (be Bedarf) eine V-Deichsel angebracht, mit der die freie Deichsellänge auf 1,70 steigt. Die Deichsel würde dann nur für die Fahrten mit den Kajaks montiert. Sind ja nur 6 Schrauben.
    Dann passen die Kajaks mit 4,50 ohne rote Fahne drauf, da sie dann bei Mitte Kajak knapp vor der Achse rd 80 cm nach hinten überstehen und vorne mehr als genug Platz bleibt.
    Für die Elektrik würde ich ein kurzes Kabelende mit Stecker und Kupplung montieren und den "normalen" Stecker dort einstecken.
    1) Frage - kann ich zwei Deichseln am Fahrzeug haben? Zum regulären TÜV muss ich dann halt mit beiden fahren - kein Thema.
    Oder würde der TÜV gleich die Jungs mit der Habmichlieb-Jacke holen?


    Um das ganz lange Kajak fahren zu können, müsste die Beleuchtung hinten weiter rausgeschoben werden.
    Es gibt auf Grund der etwas eigenwilligen Bauweise kann man nicht einfach eine Ausziehvorrichtung wie bei normalen Bootsanhängern anbringen.
    Hier mal ein Bild eines 400S mit V-Gabel. Die "Öhrchen" beherrbergen die Leuchten und die obere Kante wird von der Plane verdeckt.
    http://bild5.qimage.de/anhaeng…oto-bild-54004015.270.jpg


    Es wäre möglich, ein Gestell mit zusätzlichen Lampen anzubringen (ähnlich wie die Fahrradträger an den PKW-Anhängerkupplungen), die über eine entsprechende Steckdose angeklemmt werden. Ggf wäre es dann auch machbar, die Originalleuchten auch über diese Dose zu führen, damit die dann funktionslos wären, wenn das Gestell dran ist!.
    Nötig wäre ein Gestell mit ca. 1 m Überhang nach hinten.
    2) Frage - ist so etwas denkbar?


    Dane für Eure Hilfe

  • Kurz und bündig: NEIN.


    Der TÜV wird dir niemals eine 2. Zuggabel als "wahlweise" eintragen.


    Gruss Ruddi

    . . . . . . ____ ___
    . . ___/. . \_____\
    . /___\___/\ O <>O
    _.(o)_)`-----(o))---o))
    ------------------------------


    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Danke für Deine (niederschmetternde) Antwort ;(


    Ausziehbare Deichseln gibts ja auch nicht für PKW-Anhänger, obwohl jeder Langholz-Hänger genau so etwas hat.
    Es ist zum Mäusemelken!

  • Kannst dir ja mal die Anhänger der Fa Harbeck ansehen. Evtl findest du ja hier eine passende wenn auch andere Lösung.

  • Hallo


    doch ausziehbare Deichseln gibts, das wäre das einfachste für Dich


    gabs früher recht oft bei Westfalia


    aber was so ne Deichsel kostet, plus Umbaukosten, plus TÜV, da kannst Dir auch nen längeren Hänger kaufen


    Gruß Mani


  • Es wäre möglich, ein Gestell mit zusätzlichen Lampen anzubringen (ähnlich wie die Fahrradträger an den PKW-Anhängerkupplungen), die über eine entsprechende Steckdose angeklemmt werden. Ggf wäre es dann auch machbar, die Originalleuchten auch über diese Dose zu führen, damit die dann funktionslos wären, wenn das Gestell dran ist!.
    Nötig wäre ein Gestell mit ca. 1 m Überhang nach hinten.
    2) Frage - ist so etwas denkbar?

    Mal grundsätzlich: Solange das Gestell werkzeuglos abnehmbar ist, zählt es als Ladung und muss nicht eingetragen werden. Jetzt muss aber jemand anders die Prargraphen aufsagen, inwiefern man noch weiter als einen Meter überladen kann und ob das mit der zweiten Lichtleiste erlaubt oder gar vorgeschrieben ist. Ich würde auch nicht in die Hängerverkabelung eingreifen, sondern dem Gestell eine Kabelverbindung bis zur Anhängerdose am Zugfahrzeug spendieren.

    Falls Du die Richtung des zusätzlichen Gestells weiterverfolgst, denk an die Stützlast. Notfalls solltest Du ein paar schwere Gegenstände an der Stirnwand mitführen.


    Gruss georg123

  • Danke für die Antworten. Nach den ausziehbaren Deichseln hatte ich schon gesucht - vergeblich. Aber ich schau nochmal konkret bei Westfalia. Die V-Deichsel und deren Eintragung gäbs ja auch nicht für umsonst.


    Lichtleiste als "Ladung" gilt nicht. In D gilt für nach hinten überstehende Ladung:
    bis 1,0 m ohne Maßnahmen = OK
    bis 1,5 m mit roter Fahne oder besser = OK
    bis 3,0 m mit roter Fahne oder besser und max. 100 km vom Startort = OK


    Wenn das Lichtgestell "Ladung" ist, ändert das nichts an der Länge des Hängers. Ist der 3 m lang und ich lade 4,60 langes Gut, ist nach 100 km die Reise zu Ende - auch mit dem Gestell.
    Das Gestell wäre dann eine Ladung, die sich selbst als überstehend kenntlich macht, nicht mehr.


    Das wäre nur dann anders, wenn es eingetragen ist und im Fahrzeugschein (ja - ich weiß) steht:
    Mit "Gestell" Fahrzeuglänge auch ....,.. m.

  • Nur für mich zum Verständnis: wie ist das bei Bootsanhängern geregelt mit der Leuchten-Leiste? Steht da in den Papieren dann auch: Länge "5m bis 8m wegen Lichtleiste" oder wie?

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Die Lichtleiste vom Bootsanhänger soll ja nicht einstellbar sein, sondern abnehmbar, damit man ins Wasser kann zum Slippen.
    Habe allerdings schon einen Bootsanhänger gesehen, da war alles einstellbar, sogar die Länge nach vorne, also die Achsen verschiebbar. Könnte ich sogar noch Bilder machen davon.


    Gruss Ruddi

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  • Hmmmmm, der Nachbar meiner Oma hat zwei kleine Boote unterschiedlicher Größe, die er beide auf dem gleichen Anhänger transportiert, hat hier also schon mindestens 2 Einstellungen der Lichtleiste, eine dritte Einstellung ist komplett eingeschoben bis zum Rahmen, wenn er mit leerem Hänger fährt - also das würd ich jetzt schon als variabel und nicht (nur) als abnehmbar bezeichnen!

    MfG,
    Jay


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  • So wird das wohl sein, in vielen Papieren stehen heutzutage mehrere werte, so z.b. auch beim autoanhänger den wir immer leihen, leergewicht 580-930kg :mad:


    Bei Bootsanhängern wird der leuchtenträger keine Ladung sein, sondern zum anhänger gehören, genau so würde ich es auch machen.
    So eine Einschiebbare deichsel hat mein anhänger auch, allerdings offiziell nur zum abstellen in der Garage einschiebbar. Du müsstest halt mit dem Tüv abklären, ob du dir eine Lange rohrdeichsel kaufen kannst, und diese Schiebbar einbauen. Falls er ja sagt, wird er vermutlich verlangen, das diese 2fach gesichtert sein muss... Die Beleuchtung muss bis 80cm überhang zwar nicht ausziehbar sein, aber wenn dus möchtest, kannste diese einfach auf einen Grundträger montieren, und Mit einem Schienensystem ausziehbar machen


    Aber vielleicht gibts ja noch eine Alternative: Man könnte dem Anhänger ein "Geweih" verpassen, welches speziell auf das Kajak zugeschnitten ist. Das Kajak ragt dann über das Autodach hinweg, und hinten nur noch maximal 1m über.
    Je nach fahrzeug Würde ich auch über ein Dachgepäckträger nachdenken, wenns mit der Dachlast hinhaut...

  • Die Lichtleiste vom Bootsanhänger soll ja nicht einstellbar sein, sondern abnehmbar, damit man ins Wasser kann zum Slippen

    Nö - alle Bootsanhänger, die ich kenne, haben ein Gestell für die Lichtleiste, dass sich stufenlos verstellen lässt.
    Zb hier
    http://www.harbeck.de/bootsanh…e/ungebremste-trailer.htm
    der 450!


    Die Beleuchtung muss bis 80cm überhang zwar nicht ausziehbar sein, aber wenn dus möchtest, kannste diese einfach auf einen Grundträger montieren, und Mit einem Schienensystem ausziehbar machen

    Ausziehbar geht nicht - siehe oben, weil der Hänger blöd konstruiert ist. Einen Eingriff in den geschweissten Kasten, um die Leuchten ausziehbar zu machen, wird der TÜV wohl noch weniger dulden.
    Ausserdem ist der Kasten feuerverzinkt - das kann man nicht mehr vernünftig ausbessern nach dem Schweissen. Zum Schweissen muss das Zink aber weg im Bereich der Schweißnaht!


    Aber vielleicht gibts ja noch eine Alternative: Man könnte dem Anhänger ein "Geweih" verpassen, welches speziell auf das Kajak zugeschnitten ist. Das Kajak ragt dann über das Autodach hinweg, und hinten nur noch maximal 1m über.
    Je nach fahrzeug Würde ich auch über ein Dachgepäckträger nachdenken, wenns mit der Dachlast hinhaut...

    Hehe - nette Idee. Zugfahrzeug ist ein T5. Das macht ab Oberkante Asphalt mit Einrechnung, dass man ja mal durch eine Senke fährt, eine unterste Ladeebene von locker 2,30.
    Gut dann hab ich auf dem Hänger Platz, den Kran mitzunehmen, den ich fürs Be- und Entladen brauche. Der kann dann auch (an der Klappe gesichert) als Gegengewicht die Überschreitung der Stützlast ausgleichen, die ohne durch den extremen Überhang nach vorn entsteht.

  • Hab Nachsicht: Fido is so große Autos halt net gewohnt, bei ihm is bei 1,50m Schluss - und zwar in jeder Richtung, also Höhe, Breite UND Länge!:nochfragen:

    MfG,
    Jay


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