Bremse dran wiederspricht sich dann wieder dem Führerschein B, mit dem du ja immer einen 750 kg Anhänger ziehen darfst.
Hi,
aber drauf darf ich mit dem B nicht JEDEN 750kg Anhänger ziehen, egal ob mit oder ohne Bremse?
Gerhard
Bremse dran wiederspricht sich dann wieder dem Führerschein B, mit dem du ja immer einen 750 kg Anhänger ziehen darfst.
Hi,
aber drauf darf ich mit dem B nicht JEDEN 750kg Anhänger ziehen, egal ob mit oder ohne Bremse?
Gerhard
Verbieten ist immer so eine Sache. Wo will man anfangen und wo aufhören?
Es gibt ja auch 4-Achs Kipper mit 41 Tonnen Gesamtgewicht, obwohl die auf der Straße nur 32 Tonnen haben dürfen.
Ich sehe es wie viele andere hier auch. Die Verantwortung liegt ganz allein beim Besitzer/Verwender des Anhängers.
aber drauf ich mit dem B nicht JEDEN 750kg Anhänger ziehen, egal ob mit oder ohne Bremse?
Ohne in Führerscheindetails zu versinken: Ja.
Wozu der Anhänger ja wohl zweifelsfrei taugt ist Überführung auf eigener Achse ohne Anhängerführerschein.
Wenn ich mir dann anschaue was der Versand kosten kann ist das schon eine denkbare Nische für einen kleinen Hofanhänger.
Das der dann aber nur unbeladen den Hof verlässt hab ich auch meine Zweifel.
Oder wie es mein Fahrlehrer damals formulierte:
"Der Karlinger ist eine rechter, junger Bursche. Wenn der beim Zackern von einem Acker auf den anderen wechselt schiebt er den Trecker über die Bundesstraße. Aber bald hat er ja den Führerschein..."
mfg JAU
Mir ist über Nacht eingefallen, wofür er geeignet ist. Ein Bällebad bekommt man sehr schnell damit voll, aber man kratzt halt sehr knapp am zGG..
Spaß beiseite. Es gibt für das Ding keinen Einsatz Zweck deshalb sollte sowas gar nicht erst gebaut werden. Wenn jemand genau so etwas sucht hat er halt Pech. Soll er BE machen wie alle anderen da draußen auch. Soll das Teil ernst gemeint sein und nicht zum überladen gebaut sein, macht für mich die zweite Achse keinen Sinn. Klar der Anwender ist verantwortlich aber man muss doch nicht die Möglichkeit direkt so geben, dass nichts außer überladen möglich ist. Für Privatgelände nehme ich mir aber dann einen anständigen Kipper und nicht so ein Haufen Metallschrott, sondern Qualität.
Es gibt für das Ding keinen Einsatz Zweck
vielleicht isses Kunst?
Hi,
aber
draufdarf ich mit dem B nicht JEDEN 750kg Anhänger ziehen, egal ob mit oder ohne Bremse?Gerhard
Nicht nur B, auch C1, C oder D. 750er Anhänger geht immer, auch wenn dabei das zul. GG überschritten wird. Ob gebremst oder ungebremst ist nicht geregelt.
Quelle: FeV Paragraph 6
Bremse dran wiederspricht sich dann wieder dem Führerschein B, mit dem du ja immer einen 750 kg Anhänger ziehen darfst.
nein, weil es gibt auch kleine Anhänger mit Bremse
Es gibt ja auch 4-Achs Kipper mit 41 Tonnen Gesamtgewicht, obwohl die auf der Straße nur 32 Tonnen haben dürfen.
auch falsch, die haben dann ne Sondergenehmigung, im Containerverkehr zum Hafen darf jeder normale LKW sogar 44t haben, sofern er Bauartbedingt dafür zugelassen ist
Wieso Sondergenehmigung? Die Fahrzeuge können technisch ganz normal höhere zul. Gesamtgewichte haben. Export, Ausland oder oder.
Gemäß Paragraph 34 Abs 5 Nr 3 ist für 4 Achsfahrzeuge bei 32t Schluss. Wieso sollte es eine Ausnahmegenehmigung geben? Das wäre doch ein Wettbewerbsvorteil.
Die 44t Max. Zul. Gesamtgewicht gelten für Sattelfahrzeuge gemäß Paragraph 34 Abs 6 Nr. 6
Du bist ja a ganz a schlaues Bürscherl
für 4 Achsfahrzeuge bei 32t Schluss. Wieso sollte es eine Ausnahmegenehmigung geben? Das wäre doch ein Wettbewerbsvorteil.
schonmal was von Schwertransporten gehört? du hast doch angeblich CE, wieso stellst dann so dumme Fragen?
ich hab in den 80er Jahren schon nen Bagger mit 25t auf nem 3 Achs Tieflader der 30t ZGG hatte spazieren gefahren, Zugfahrzeug war ein 3 Achser der bis zu 26t haben durfte, also hatte ich bis zu 56t zgg, und das ganz legal
dazu gibts Ausnahmegenehmigungen
dazu gibts Ausnahmegenehmigungen
Schwerlast-Sondergenehmigung !
Muß beantragt werden mit exakter Tour, Abweichung verboten!
Ich meinte auch den ganz normalen Standard 4-Achser Kipper, keinen Schwertransporter. Die haben oft noch nichtmal eine Anhängerkuppung.
Ich wollte damit nur sagen, dass die Hersteller auch dort einen 41 Tonner anbieten, obwohl die Standard-Kieskutsche auf der Straße nur 32 Tonnen haben darf.
Alles anzeigenDu bist ja a ganz a schlaues Bürscherl
schonmal was von Schwertransporten gehört? du hast doch angeblich CE, wieso stellst dann so dumme Fragen?
ich hab in den 80er Jahren schon nen Bagger mit 25t auf nem 3 Achs Tieflader der 30t ZGG hatte spazieren gefahren, Zugfahrzeug war ein 3 Achser der bis zu 26t haben durfte, also hatte ich bis zu 56t zgg, und das ganz legal
dazu gibts Ausnahmegenehmigungen
Kannst du auch normal Antworten?
Gerade hinsichtlich deiner Stellung als Moderator. Wenn du sachlich und fachlich falsche Sachverhalte verbreitest hinter frage ich diese gerne.
Bei Gespannen ist die Lage doch klar. Es ging mir um die Aussage dass bei einem Solo 4-Achs Fahrzeugen eine Ausnahmegenehmigung gibt.
Daher meine Frage.
Deine Beispiel sind auch Konform, aber als Gespann.
jein
es gibt welche die mußt einzeln beantragen, das sind so Sondertransporte die halt einmalig sind
dann gibts Dauergenehmigungen die ich hatte, die gilt für den gesamten Landkreis, wir hatten nen ganzen Ordner im Auto, gesamtes München, DAH, FFB, LL, und FS, in jedem Landkreis sind dann entweder die Strecken eingetragen die man fahren darf, oder die man nicht fahren darf
und dann gibts noch Dauergenehmigungen die uneingeschränkt überall gültig sind, allerdings dann nicht mehr mit solchen Übergewichten wie wir hatten, die sind meist nur auf die Abmessungen und 4t Mehrgewicht
wir hatten statt 38t eben 56t und waren auch noch 4 m länger, daher nur beschränkte Dauergenehmigung
Deutschland als Hänger- oder Sattelzüge bis 40 t (im Kombiverkehr bis 44 t, wobei eine Last von 11,5 t pro Achse nicht überschritten werden darf)
Alles andere nur mit Sondergenehmigung, ganz einfach.
Bei Gespannen ist die Lage doch klar. Es ging mir um die Aussage dass bei einem Solo 4-Achs Fahrzeugen eine Ausnahmegenehmigung gibt.
ein Anhänger ist für sich selbst betrachtet auch ein Solofahrzeug, der Bruder hatte nen 4 Achs Tieflader, der durfte 42t haben und ne größere AHK als die normale, ein Autokran hat auch 40 bis 48 t bei 4 Achsen, es ist nicht zwangsläufig bei 32t Ende
Wenn du so anfängst
Ich kann Auflauf gebremste Anhänger auch mit 8t zulassen
Ich kann auch 2 Anhänger hintereinander fahren
Ich darf auch 4t Stützlast haben
Klar gibt's Ausnahmen, aber die einzige Aussage die Benq vermitteln wollte ist das Kieskutschen, also 4 Achsige Motorwagen mit Kippaufbau, nur 32t wiegen dürfen.
Das Mobilkrane 48t auf 4 Achsen dürfen hängt garantiert mit Achsabstand, Bereifung und Sondergenehmigung zusammen
Man darf viele Dinge auf deutschen Straßen, aber viele davon eben nur unter ganz bestimmten Bedingungen
Das hier so zu verallgemeinern finde ich nicht richtig
Es läuft hier langsam in die falsch Richtung back to topic
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Die Kisten waren leer
einer meiner besten Kumpels war mal wieder mit seinem (unserem Ex) TouaDRECK / Ponngratz L-AT unterwegs...
Alter HAT die Kiste einen Radstand... weiß nichtmal genau was das ist... vermute mal Ford Galaxie oder das Mercury Schwestermodell...
Zeigt aber mal wieder, was so mit 4m möglich ist.
...da fehlt das rote Fähnchen am Heck😂
...und der Preis geht an...
DARAUF hab' ich ja nur gewartet...