Hallo,
gegeben sei ein Plattformanhänger. Auf diesem möchte ich z.B. für den Urlaub den Aufbau von einem Klappwohnwagen (ohne Fahrwerk) befestigen. Dazu würde ich den Wohnwagen mit Schrauben am Plattformanhänger befestigen. Gilt das noch als Ladung oder muß ich dann den Aufbau beim Tüv eintragen lassen?
Danke
Gunther