Ladungssicherung - Vorschriften?

  • Hallo!


    Was mich schon länger beschäftigt: gibt es Vorschriften bezüglich Ladungssicherung?
    Ich meine hier AUSDRÜCKLICH im privaten Bereich. Ich lese immer, dass die Ladung
    ausreichend gesichert sein muss - was aber "ausreichend gesichert" bedeutet, finde ich nicht.
    Manchmal überkommt mich schon ein ungutes Gefühl, wenn ich sehe, was am Baumarkt oder
    auf dem Recycling Hof so im Bereich "Ladungssicherung" abgeht.
    Ich persönlich spanne lieber zwei Gurte mehr ab als vielleicht notwendig wäre - auch wenn ich
    länger brauche und mein Frau als meint: lass doch, dass hält schon...


    Nun weiß ich aus früherer beruflicher Erfahrung, was für ungeheure Kräfte bei z.B. einer Bremsung enstehen können...
    Wer kann mir sagen, welches Ladegut ich wie richtig zu sichern habe? Gibt es da einen Leitfaden?
    Wie sieht es mit Zurrgurten aus: da gibt es auf dem Markt eine Unzahl von Anbietern. Was taugt, was taugt nicht?
    Was nützt mir der beste Zurrgurt, wenn ich ihn an der falschen Stelle einsetze?


    Wie kann die Polizei überhaupt kontrollieren, ob das Ladegut RICHTIG gesichert ist? Sicher, bei manchen Verkehrsteilnehmern
    und deren "Ladungssicherung" sieht man sofort, dass das nicht funktionieren kann. Aber theoretisch müsste man ja
    einen Vollbremstest mit Ladung durchführen, um festzustellen, ob das wirklich "hält"...


    Fragen über Fragen...


    Gruß Asterix


    PS: nein, ich bin kein"Tüpfeleschisser". ich will auch nicht päpstlicher sein als der Papst. Aber das Thema Sicherheit im
    Straßenverkehr geht uns ALLLE an. Und es sind schon genügend Unfälle passiert, nur weil der Fahrzeugführer "mal schnell"
    mit ungesicherter Ladung "ums Eck" wollte - O-Ton: "ist doch nicht weit"...

    Ein PKW ohne AHK ist kein PKW! :dafuer:


    Fiat Panda dynamic (EZ: 2011) mit
    Anssems GTB750 HT (EZ: 2011) am Haken

  • moin,
    schau mal in der StVo, sollte §22 sein und in der VDI 2700, dann gibt es noch viel mehr z.b. in der BGV aber ob das auf privat anwendbar ist?
    viel spaß beim lesen
    gruß
    jürgen

  • Asterix,


    du kennst google.de ??? Ja `?.......also warum sollten die User hier für Dich suchen ???


    Nur soviel,


    die Polizei und die BAG haben sogar Software um seeeehr genau zu sagen welches Ladegut, mit welchem Gewicht wie zu Sichern ist.
    DEKRA und TÜV und sämtliche Berufsgenossenschaften bieten hierzu auch Lehrgänge an.
    Also such mal, und Du wirst zu vorhandenen Vorschriften auch fündig werden

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • moin,
    schau mal in der StVo, sollte §22 sein und in der VDI 2700, dann gibt es noch viel mehr z.b. in der BGV aber ob das auf privat anwendbar ist?
    viel spaß beim lesen
    gruß
    jürgen


    Hm. Soweit war ich auch schon.


    Problem StVo §22: "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."
    Jau. Schon klar. Was sind denn aber in diesem Zusammenhang die anerkannten Regeln der Technik? Der "Rest" des § bringt nicht wirklich was, da es hier mehr um die Höhe und (Über-) Breite geht.


    Problem: VDI2700 Kannst Du knicken, da die Richtlinie für Lastkraftwagen mit und ohne Anhänger gilt.
    (Deshalb schrieb ich auch ausdrücklich im privaten Bereich)
    Anmerkung: ich ging von PKW + Anhänger aus...


    Gruß Asterix

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    Fiat Panda dynamic (EZ: 2011) mit
    Anssems GTB750 HT (EZ: 2011) am Haken

  • Asterix,


    du kennst google.de ??? Ja `?.......also warum sollten die User hier für Dich suchen ???
    Nur soviel,


    die Polizei und die BAG haben sogar Software um seeeehr genau zu sagen welches Ladegut, mit welchem Gewicht wie zu Sichern ist.
    DEKRA und TÜV und sämtliche Berufsgenossenschaften bieten hierzu auch Lehrgänge an.
    Also such mal, und Du wirst zu vorhandenen Vorschriften auch fündig werden


    Ja, google kannte ich schon, da...
    Spass beiseite. Was soll ich denn Deiner Meinung nach eingeben? Ladungssicherung? Schau mal, was da dann kommt...
    Da geht es (fast) ausschließlich um den gewerblichen Bereich; nochmal: es geht mir um den PRIVATEN - also NICHT gewerblichen - Bereich!
    BAG? VDI2700 (s.o.)? Alles für den GEWERBLICHEN Bereich.


    Aber wenn ich das richtig verstehe, bleibt da nur der schon angesprochene §22 StVo - und da steht ja leider nicht wirklich viel drin...


    Trotzdem danke!


    Gruß Asterix

    Ein PKW ohne AHK ist kein PKW! :dafuer:


    Fiat Panda dynamic (EZ: 2011) mit
    Anssems GTB750 HT (EZ: 2011) am Haken

  • Meinst du, dass im privaten Bereich andere physikalische Gesetzte gelten ?


    Nein. Aber vielleicht andere Vorschriften?
    Warum gibt es zig Beispiele, bei denen im gewerblichen Bereich andere Vorschriften gelten, wie im privaten?
    Warum darfst du z.B. bei privaten Fahrten in Flip-Flops durch die Gegend gondeln - im gewerblichen Bereich ist aber festes Schuhwerk vorgeschrieben?


    Aber ich sehe schon, wir kommen so nicht weiter.
    Ihr habt natürlich recht und ich schau mal wo ich mit meinem "Problem" bleib.


    Danke!


    Gruß Asterix

    Ein PKW ohne AHK ist kein PKW! :dafuer:


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  • Nein. Aber vielleicht andere Vorschriften?


    warum sollte es andere geben, fahren die und du auf getrennten strassen?


    "anerkannten Regeln der Technik" warum sollten die für gewerbe anders sein als für privat?
    ladungssicherung bleibt doch gleich!

  • ein hallo an alle,bitte hier mal durchlesen http://shop.dolezych.de/ die haben viel Info


    und an Asterix:ein privaten oder gewerblichen Bereich gibts bei der Ladungssicherung nicht!


    kosten immer gleich viel und die Vorschriften sind nicht unterschiedlich,egal wie deine Gedankengänge sind.


    die Trachtengruppe ist vielleicht etwas toleranter wenn du glück hast im privaten Bereich,versuchs mal mit freundlichkeit


    wenn sie dich anhalten habe ich auf meinen LKW-Touren zu 90% glück mit gehabt,war dann nicht ganz so teuer.

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • Und in Flip-Flops fahren darfst Du im Bereich der StVO auch nicht privat, nur die Gefahr, erwischt zu werden, ist geringer.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Und in Flip-Flops fahren darfst Du im Bereich der StVO auch nicht privat, nur die Gefahr, erwischt zu werden, ist geringer.


    Alter Irrglaube und Stammtischpolemik! Es ist erlaubt! Sogar Barfuss darfst Du fahren. Problem ist nur, dass dies leider selbst von manchem Polizisten verdrängt wird.
    Hier ein kurzer Bericht samt Gerichtsurteil aus der Suedeutschen vom 19.06.2007:


    Wer kennt das nicht: Gerade am Badesee gewesen stapft man nach einem schönen Sonntagnachmittag mit Sandalen oder Flip-Flops zum Auto und tritt die Heimfahrt an - bequemerweise barfuß.
    Nur: Barfuß Auto fahren war bisher aber eher riskant - und konnte von der Polizei, falls gesehen, geahndet werden. Es stellte eine Ordnungswidrigkeit dar.
    Nun hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az. 322Ss46/07) erneut bestätigt, dass dem nicht so ist. Wir dürfen unsere Füße also kühl halten. Auch zum Autofahren eher ungeeignete Schuhe wie High Heels oder eben Flip-Flops sind erlaubt.


    ein hallo an alle,bitte hier mal durchlesen http://shop.dolezych.de/ die haben viel Info


    Stimmt. Danke. Der wirklich erste gute Hinweis zu diesem Thema!


    und an Asterix:ein privaten oder gewerblichen Bereich gibts bei der Ladungssicherung nicht!
    kosten immer gleich viel und die Vorschriften sind nicht unterschiedlich,egal wie deine Gedankengänge sind.
    die Trachtengruppe ist vielleicht etwas toleranter wenn du glück hast im privaten Bereich,versuchs mal mit freundlichkeit
    wenn sie dich anhalten habe ich auf meinen LKW-Touren zu 90% glück mit gehabt,war dann nicht ganz so teuer.


    Genau das glaube ich nicht. Wo steht z.B., dass meine Spanngurte im privaten Bereich irgendwelche Zettel mit Zugkraftwerten etc. haben müssen?
    Da giltet für mich §22 StVo und nichts anderes. Im gewerblichen Bereich sieht das ja scheinbar ganz anders aus...


    Gruß Asterix

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    Anssems GTB750 HT (EZ: 2011) am Haken

  • Das kommt davon, wenn man nur Pressekommentare liest und nicht das Urteil selber.


    Es ging um einen LKW Fahrer, der in Birkenstock Sandalen gefahren war und deswegen vom AG unter Hinweis auf die Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge BGVD 29 veruteilt wurde.


    Das Oberlandesgericht Celle hat das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben.
    Grundsätzlich sei dem Amtsgericht zuzustimmen, dass es mit den Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrzeugführers unabhängig von der Frage der Bußgeldbewehrung unvereinbar ist, ein Kraftfahrzeug ohne oder mit hierfür ungeeignetem Schuhwerk zu führen. Das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk könne infolge einer dadurch bedingten Fehlbedienung der Pedale oder eines Abrutschens von den Pedalen mit erheblichen Risiken verbunden sein. Wird dadurch ein von der Rechtsordnung missbilligter Erfolg herbeigeführt, insbesondere ein Dritter geschädigt, gefährdet oder auch nur belästigt i. S. von § 1 Abs. 2 StVO, könne der Fahrzeugführer auch strafrechtlich oder bußgeldrechtlich für einen dadurch verursachten Schaden verantwortlich sein.


    Also grundsätzlich weiterhin verboten, jedoch rechtlich nicht zu ahnden. Im Schadenfall wird der Fahrer allerdings voll zur Verantwortung gezogen.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)


  • Also grundsätzlich weiterhin verboten, jedoch rechtlich nicht zu ahnden. Im Schadenfall wird der Fahrer allerdings voll zur Verantwortung gezogen.


    Das kommt davon, wenn man Urteile zwar liest, aber die falschen Schlüsse daraus zieht.
    Es IST erlaubt (da in keinem Gesetz explizit verboten) und rechtlich nicht zu ahnden - auch wenn Du das nicht glauben magst.
    Im Schadensfall ist das was ganz anderes - aber das ist hier irrelevant. Es ging um erlaubt oder nicht - und nicht um den Schadensfall.


    Noch ein Gerichtsurteil zu dem Thema:
    OLG Bamberg, Beschluß vom 15. 11. 2006 - 2 Ss OWi 577/06


    Zum Sachverhalt:
    Das AG verurteilte den Betr. wegen vorsätzlichen „Führens eines Fahrzeugs ohne vorschriftsmäßige Besetzung“ zu einer Geldbuße von 50 EUR. Nach den Feststellungen befuhr der Betr. mit seinem Lkw mit Anhänger die BAB A9 in nördlicher Richtung, wobei er keine Schuhe trug, seine Füße waren vielmehr lediglich mit Socken bekleidet.
    Die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde des Betr. war erfolgreich.
    Aus den Gründen:
    Die mit Einzelrichterbeschluss gem. § 80 I Nr. 1, II Nr. 1 OWiG zur Fortbildung des Rechts zugelassene Rechtsbeschwerde ist begründet. Die vom AG getroffenen Feststellungen tragen die Verurteilung des Betr. nicht. Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist - jedenfalls bei einer nicht dem Anwendungsbereich des § 209 SGB VII unterfallenden Fahrt - weder nach § 23 I 2 StVO noch nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit Bußgeld sanktioniert.

    Also grundsätzlich nach wie vor NICHT verboten!
    Das Gerücht hält sich im übrigen genauso hartnäckig, wie das Gerücht, dass eine abnehmbare AHK bei nichtgebrauch abzunehmen ist...
    Wo solche Gerüchte herkommen, würde mich auch mal interessieren. Aber das ist wahrlich ein ganz anderes Thema.


    Gruß Asterix

    Ein PKW ohne AHK ist kein PKW! :dafuer:


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    Anssems GTB750 HT (EZ: 2011) am Haken

  • Zitat von Asterix

    Das Gerücht hält sich im übrigen genauso hartnäckig, wie das Gerücht, dass eine abnehmbare AHK bei nichtgebrauch abzunehmen ist...
    Wo solche Gerüchte herkommen, würde mich auch mal interessieren. Aber das ist wahrlich ein ganz anderes Thema.


    Wenn das AKZ durch diese verdeckt wird, ist sie abzunehmen. (vergl. § 23 Abs.1 StVO)

  • Asterix
    an einem Fahrrad ( etc etc ) steht auch auch kein Schild: Klauen verboten ! Und trotzdem weis jeder das es verboten ist.....
    In der Straßenverkaehrsordenung steht ( ich weis gerade nicht seeehr genau wo ), daß Fahrzeuge IMMER so zu Führen sind, daß diese immer sicher und in jeder Situation bediensicher zu Führen sind.
    Es streitet keiner mehr darum, daß dies Barfuß oder mit FlipFlops nicht möglich ist.....und somit schon autom. verboten !


    Ähnlich bei der Ladungssicherung: die darf sich sich schlichtweg nicht bewegen ! WIE das jeder macht...da gibt es nunmal viele Möglichkeiten......und hier gibt es die geeigneten und die ungeeigneten.
    Und genau DAS ist die Aufgabe bei richtigen Ladungssicherung und deren Feststellung durch Polizei und Ordnungsbehörden.


    Im Prinzip gaaanz einfach.....und völlig egal ob Privat oder Gewerblich.

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Die Strafen sind durchaus unterschiedlich. Es macht einen unterschied, ob du ein privater "depp" bist, oder Berufskraftfahrer mit lehrgängen zur Ladungssicherung. Beim Berufskraftfahrer sind die Strafen höher.


    und das nicht alles immer mit physikalichen gesetzen die ja eigentlich gleich sind zu vergleichen ist zeigt ja die zulässige geschwindigkeit. Ein 18t LKW darf maximal 80 fahren, ein 18t schwerer PKW (sofern es einen gäbe) dürfte ohne begrenzung fahren...


    Hier: http://www.aluliner.com/Anhaen…adungssicherung:_:44.html


    ist auch beschrieben wie es sich speziell beim Privaten bereich verhält.


    Im endeffekt ist es so:
    Ladung darf nicht verrutschen! NIE!
    Selbst bei extremen Fahrsituationen darf nichts passieren.
    Die dadurch entstehenden maximal möglichen Kräfte kann man berrechnen, und liegen bei 80% des Ladungsgewichtes (nach vorne) und 50% (seitlich und nach hinten)
    Die Hierfür Aufzuwendende Ladungssicherung lässt sich ebenfalls berechnen, und zwar nach den gleichen vorgaben wie für gewerblichen Güterverkehr.
    Ist diese Ladungssicherung nicht gewährleistet ist davon auszugehen, das die Ladung nicht ausreichend gegen verrutschen gesichert ist.



    Im Endeffekt hieße das aber auch, das selbst gegenstände mit einem Minimalen Gewicht nicht ungesichert Transportiert werden dürfen. Selbst Die Butterbrotdose im Beifahrerfußraum stellt also einen Verstoß dar. Oder die vielen Kleinteile in einer Verschloßenen und gesicherten Gitterbox. Der Hund im Hundekäfig oder Anhänger kann ebenfalls "Verrutschen, umfallen und hin und herrollen"


    So jedenfalls die rechtliche situation. Die Praxis ist jedenfalls so, das man mit augenschleinlich ausreichend gesicherter Ladung im Privaten bereich in der Regel keine Probleme bekommt. Auch die völlig ungesicherte Brotdose im Fußraum dürfte nicht geahndet werden....


  • Ladung darf nicht verrutschen! NIE!
    Selbst bei extremen Fahrsituationen darf nichts passieren.


    Naja, hat doch gehalten, Herr Wachtmeister.


    uberladen.jpg


    Gruss Ruddi

    . . . . . . ____ ___
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    . /___\___/\ O <>O
    _.(o)_)`-----(o))---o))
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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • :weglach::kapitulier::lol:.
    In Tunesien ist mir mal genau so ein Auto entgegen gekommen. Allerdings war die Ladung nochmal um ein vielfaches höher. Nachdem das Auto schon sehr schräg auf der Strasse war, ist es mir Schrittgeschwindigkeit gefahren. Und damit die Fuhre nicht umfällt sind nebenher ein paar Leute gegangen :shocked: :hilfe::keineguteidee:, um das Teil zu stützen!!!


    Gruß
    Gerhard