Pickup vs. Geländewagen

  • Hi,


    ich weiß nicht wie es Euch ergeht, aber ich habe manchmal den Eindruck, es wäre praktischer den Geländewagen gegen einen Pickup zu tauschen. Die knapp 900 kg Zuladung werden so gut wie nie ausgenutzt. Außerdem muss man dann nicht mehr wegen einer größeren Kleinigkeit mit Anhänger fahren. Mit einem kleinen Sattel könnte man außerdem bei einem zGG unter 7,5 t unteilbare Ladung evtl. bis knapp 4 t laden. Mein Auto fällt zwar noch nicht auseinander, aber es ist leider ja nicht mehr das jüngste...


    Gruß
    Gerhard

  • Hallo Gerhard,
    diese Überlegung hatte ich am Anfang auch, gleich ein Pickup.
    Nachdem ich dann hörte, Sonntag-Fahrverbot mit Anhänger, hat sich das für mich erledigt. (hoffe das stimmt so).
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Hallo


    Sonntag-Fahrverbot mit Anhänger, hat sich das für mich erledigt. (hoffe das stimmt so).


    Wenn du eine LKW Zulassung hast (wegen günstiger Steuern) dann Stimmt das. Wenn du eine PKW Zulassung hast, dann darfst du auch am Sonntag mit deinem Anhängerchen durch die gegen fahren.


    [ http://www.bilder-hochladen.ne…s/ig97-s-33e7-jpg-nb.html ]
    Das hat Sonntag Fahrverbot.


    Gruß

    Wir sollten uns auf unser Kerngeschäft zurückziehen, Grillen und Fortpflanzen (Dieter Nuhr)


    STVO
    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

  • So, dann kann auch mal ein Newbie hier im Forum was beitragen :)
    Ich komme ursprünglich aus der Geländewagenecke, da aber die Hobbylandwirtschaft immer grössere Ausmaße angenommen hatte, kam dann eine Mazda BT-50 Doka ins Haus. Gute Blechverarbeitung, toller Motor, reichlich Zuladung (1100kg). Rostvorsorge naja, aber mit Hohlraumversiegelung in den Griff zu kriegen. Das ist aber ein allgemeines PU-Problem. (OK, vllcht nicht beim Amarok...)
    Genial um trotz "Herdenausstattung" (Heu, Freischneider uvm.) einen anzugsauberen Innenraum zu haben. Blöd sind bei den Dingern die zu kurz übersetzten 1.+R.-Gänge. Dann: hinten zu leicht, 80% Gewicht auf der Vorderachse, Hinterachse braucht Ballast, ich habe mir fürs Gelände ohne Ladung einen 300L Ballastsack geholt...
    Und das Sonntagsfahrverbot für Anhänger ( mit Ausnahme von Sportanhängern f. Pferde und Motorsport), mein Viehanhänger z.B. fällt da gnadenlos durch.


    Inzwischen ist der PU aus diesen Gründen wieder weg und ein kräftiges SUV erledigt den Job - im Gelände zudem deutlich munterer.



    Gruss,
    Michael

  • Zur Info:


    Man kann einen Pick- Up- LKW zum PKW umschreiben lassen, wenn der Innenraum (von den Pedalen zur Rückwand innen) länger ist als die Ladefläche. Geht normalerweise bei Doppelkabinern (King- Cab), aber nicht bei normalen PU´s.


    Das Sonntagsfahrverbot für diese kleinen LKW wie VW- Caddy usw. mit Anhänger wird grad neu geregelt. In einigen Bundesländern ist das angeblich schon geändert, sodass man auch am Sonntag mit dem Anhänger fahren kann.


    Gruss Ruddi

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    _.(o)_)`-----(o))---o))
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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • An einen Pickup hatte ich auch schon mal gedacht. Ich brauche ihn nicht für den Acker sondern für die Straße. Leider gibt es in Dt. so gut wie keine Auswahl. Interessieren würde mich so etwas wie damals der Golf 1 oder Skoda Pickup (gibt es auch schon lange nicht mehr) Die Ladeflächen der jetzigen Pickups sind zu kurz. 2 Meter sollten sie schon in etwa sein, damit man dort ein Motorrad oder einen Roller transportieren kann.


    Im Übrigen ist die Umschlüsslung vom LKW zum PKW um das Sonntagsfahrverbot zu umgehen ein Irrglaube. Es gibt zwischenzeitlich genug Urteile zum Sonntagsfahrverbot, die belegen, das nicht die Eintragung in der Zulassung entscheident ist sondern der tatsächliche Transportzweck.


    Beispiel: Man nehme sich einen VW T4 als Bus als 8+1-Sitzer am Sonntag mit Anhänger. So wie jetzt kein Sonntagsfahrverbot.


    Der selbe Bus. mit ausgebauten Sitzen und Anhängern auch kein Sonntagsfahrverbot.


    Wieder der selbe Bus, ohne die Befestigungspunkte für die Sitze und Sicherheitsgurte mit Anhänger fällt unter das Sonntagsfahrverbot.


    Oder anders gesagt, ein VW T4 Kastenaufbau mit PKW-Zulassung und mitgeführten Anhänger fällt trotzdem unter das Sonntagsfahrverbot.

  • Wieder der selbe Bus, ohne die Befestigungspunkte für die Sitze und Sicherheitsgurte mit Anhänger fällt unter das Sonntagsfahrverbot.


    Oder anders gesagt, ein VW T4 Kastenaufbau mit PKW-Zulassung und mitgeführten Anhänger fällt trotzdem unter das Sonntagsfahrverbot.


    Solch ein Bus dürfte ja auch keine PKW- Zulassung haben..... Wenn der Laderaum mehr als die Hälfte beansprucht, isses halt ein LKW.


    Gruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Das Sonntagsfahrverbot sagt ganz klar, das es LKW mit Anhänger sind, und ein eingetragener PKW ist nunmal ein PKW.


    Das mit dem Pickup und 80% gewicht auf der vorderachse kann so eigentlich nicht stimmen. Denn soweit ich weiß sind mindestens 25% gewicht auf der antriebsachse vorgeschrieben. So kanns passieren, das man unbeladen mit Dem Pickup keinen Anhänger ziehen darf. Denn wenn er leer mindestens die 25% auf der antriebsachse hat, wird man mit Anhänger unter die 25% kommen. Zusätzlich wäre es natürlich unabhängig von rechtlicher situation blödsinnig ohne gewicht auf der antriebsachse mit Anhänger zu fahren....


    Warum wäre dir denn die 7,5t zgg wichtig? Die müssten doch eigentlich keinerlei einschränkungen haben, oder? Also direkt mis 8,75t zgg.

  • Mit den 80% gings mir auch eher um die Grössenordnung. Fakt ist, die Dinger sind auf der Hinterachse zu leicht. Viel Gas & Feucht --> viel quer. Wenn nur die Stützlast hinten aufliegt, kann das bei rutschigen Verhältnissen unangenehm sein.


    Probleme beim Umschlüsseln:
    Pickups sind in der Regel als LKW typisiert. Hintergrund heutzutage: grüne Plakette ohne Partikelfilter. Wenn PKW, dann andere Einstufung und unter Umständen gelbe Plakette oder gar keine...


    Es muss auch meines Wissens ein Gutachten des Herstellers für die Umtypisierung vorliegen, bei Mazda gab es letztes Jahr z.B. noch keins, bei Mitsubishi gibts glaube ich eines.
    Und auch wenn aus dem LKW ein PKW wurde, im Zweifelsfall gilt die Einschätzung des Polizisten bei der Kontrolle. Zwar wird in *manchen* Bundesländern der Pickup mit Sportanhängern (Pferd,Hund, Motorrad, Boot) am Sonntag durchgewunken, zumal wenn zwei Teenager-Mädels mit rosa Helmen hinten sitzen, im Falle meiner Nutztiere (Viehanhänger mit schwarzen Kennzeichen) ist man *immer* dran.


    Ich kann jedem Interessierten empfehlen, mal das Pickup-forum zu lesen, das Thema Sonntagsfahrverbot füllt seitenlange Threads.



    Gruss,
    Michael

  • Hier mal ein Abschnitt aus dem Merkblatt des TÜV Süd zu dem Thema:


    "Rechtsunsicherheit beim Pkw
    Echter Pkw oder verkappter Lkw? Um diese Frage hat
    sich jetzt ein Rechtsstreit entzündet. Betroffen sind
    Wagen, die "wahlweise" zur Personen- oder Güterbeförderung
    dienen können, und die in ihren Fahrzeugpapieren
    als "Personenkraftwagen" ausgewiesen sind.
    Immer häufiger werden solche Autos mit entsprechend
    zurechtgetrimmtem Innenraum für professionelle
    Gütertransporte eingesetzt, vor allem als Kleintransporter
    im KEP-Gewerbe.
    Jedoch, so deutsche Obergerichte: In derartigen Fällen
    handelt es sich trotz einer Pkw-Zulassung um Einsätze,
    bei denen die Regeln des Verkehrsrechts für Lkw einzuhalten
    sind – zum Beispiel die entsprechenden
    Tempolimits. Nun steht die Sache vor dem Europäischen
    Gerichtshof zur Entscheidung an. Wer bis
    dahin mit seinem Pkw-Kleintransporter auf "Nummer
    Sicher" gehen will, wird sich auch in punkto "Fahrverbote"
    an die Lkw-Vorgaben halten. Für ihn bedeutet
    das ja nur: "An Sonn- und Feiertagen auf Anhänger
    verzichten"



    Quelle: [ http://www.tuev-sued.de/upload…-lkw-fahrverbot-12-07.pdf ]


    Kurz: egal, was im Schein steht, es zählt die Nutzung.


    Gruss,
    Michael

  • Das ist ja schön, teure PKW Steuern darf man zahlen, wenn man dann aber auch die vorteile daraus ziehen möchte, wird abgewiesen oder wie? Aber wie schon geschrieben gibts da noch kein Urteil zu. Und wenn doch wird man wohl demnächst im Gegenzug alle PKW die als LKW eingesetzt werden mit günstiger LKW Steuer versteuern können, oder?


    Aber bei einem Pickup sollte wohl die PKW nutzung leicht fallen, gerade als doka...

  • Hi,


    die Geschichte mit der Eintragung als Pkw kommt wohl nicht in Frage, da ein Doka wegen der kurzen Ladefläche nicht in Betracht kommt. Ohne Anhänger fällt das Teil auch nicht unter das Fahrverbot und mit Auflieger unter 7,5 t auch nicht. Außerdem wäre die Fuhre so noch FS Kl 3 tauglich. Leider ist die Auswahl wirklich dünn, wenn man Starrachsen, hohe Zuladung und permanenten Allrad möchte. Vom Konzept würde sich der Landrover anbieten, der sogar noch Schraubenfedern hätte. Leider bin ich von der Qualität noch nicht so ganz überzeugt, dafür wäre der Preis heiß. Eine feine Sache wäre ein HZJ79. Den kann man auch mit HDJ-Verteilergetriebe ordern, dann hat man knapp 1,4 t Nutzlast, eine Ländefläche >2 Meter, höchste Lebenserwartung und serienmäßig 3,5 t Anhängelast. Zudem gibt es schon einige Umbauten auf Sattel. Mit den Blattfedern hinten kann man auch leben. Leider ist der Verbrauch den Fahrleistungen nicht ganz angemessen und der Preis ist jenseits des Guten Geschmacks.
    Aber auch bei den klassischen Geländewagen sieht es nicht besser aus. Mit Ausnahme von G, HZJ und Landrover gibt es keine Starrachsen und Rahmen mehr.


    Gruß
    Gerhard

  • Dieser deutsche Staat ist doch schön langsam zum kotzen


    das Finanzamt verlangt PKW Steuer, auch wenns ein LKW ist, und die andern machen aus nem PKW nen LKW nur weil er gewerblich genutzt wird


    wo leben wir eigentlich, is ja schlimmer als jede Bananenrepuplik

  • Ja, das mit LKW zulassung und szm unter 7,5t ist so eine sache mit sonntagsfahren.... steht zwar bei den minisattel anbietern immer schön drin, ist aber schwierig vorstellbar (Denn aus meiner sicht ist ein auflieger ein sdah also anhänger) Und anhänger hinter lkw.... vielleicht ist das bei den minisatteln anders weil die zugfahrzeuge als szm eingetragen sind?
    Aber warum sollte die fuhre nur unter 7,5t klasse 3 tauglich sein? Steh ich da aufm schlauch?


    Pickup umschreibungen von LKW auf PKW gibts hier: http://shop.sk-handels-ag.de/umschreibung-von-lkw-auf-pkw
    Zwar nicht alle Hersteller, aber wenns für die geht, sollte es doch auch für andere gehen....


    Also, lieber PKW und hohes gewicht....


    Ach ja, wenns ein Nutzfahrzeug werden soll, warum wirds dann kein Sprinter oder Co.? Ist doch auch ein "Pickup"....


  • Pickup umschreibungen von LKW auf PKW gibts hier: http://shop.sk-handels-ag.de/umschreibung-von-lkw-auf-pkw
    Zwar nicht alle Hersteller, aber wenns für die geht, sollte es doch auch für andere gehen....


    Wie schon gesagt, prinzipiell geht das, aber die Schadstoffklassen etc. sind weg. Auch könnte es eine Rolle für die Einstufung des Fußgängerschutzes haben, da gelten AFAIR andere Regeln als bei PKW.


    Zitat

    Ach ja, wenns ein Nutzfahrzeug werden soll, warum wirds dann kein Sprinter oder Co.? Ist doch auch ein "Pickup"....


    Weil es Leute gibt, die mit einem Gespann auch mal in ecken müssen, in die man mit einem Sprinter nicht hinkommt...


    Gruss,
    Michael

  • Hi,


    ein Iglhaut (Oberaigner?) ist noch weniger bezahlbar. Ohne Allrad geht´s leider nicht. Sonst kann ich meine Wirtschaftswege nicht mehr befahren bei Matsch. Außerdem ist das dann mit dem Ziehen wieder so eine Sache. Zudem benötige ich weniger das Volumen, eher die Nutzlast. Ein Pickup-Sattel ist kein Lkw mehr, sondern eine Zugmaschine mit Sattelanhänger. Problem dabei wird sein, die Ladefläche zu erhalten, rechtlich wie auch technisch gesehen. Zugmaschinen dürfen keine "richtige" Ladefläche haben. Und wie könnte eine Sattelkupplung problemlos mit einer vernünftigen Ladefläche untergebracht werden? Wechselbrückenlösung?
    Die alte Klasse 3 war auch für Minisattel. Im Gegensatz dazu ist mein momentanes Gespann wohl das Maximum für BE, auch wenn die Gesamtzugmasse über 7,5 t liegt.


    Gruß
    Gerhard

  • Es gibt Sattelkupplungen, die komplett versenkt werden können.


    Kupplung.jpg


    Gruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.