Adapter für Kugelkupplung / Deichsel

  • Hallo,


    habe im Netz folgenden Artikel gefunden. Bezieht sich zwar vorwiegend auf DDR
    Anhänger, ist aber sicher allgemeingültig, bezogen auf physikalische Grundlagen.


    @ Gerhard2,
    die angesprochenen Biegemomente an der Deichsel halte ich im Rahmen der mögliche Stützlasten
    für vernachlässigbar. Eine nach unten zeigende Deichsel (Hänger hängt hinten runter) finde ich wesentlich
    kritischer (Entlastung der Hinterachse am PKW beim Bremsen)
    Für gebremste Hänger gibt es ja schon lange Beilageprofile (Vierkant) zun Höhenausgleich.



    Gruß
    Steffen

  • Hi,


    eine interessante Abhandlung. Wenn nicht DDR oben drüber stehen würde (und keine Ladas oder Trabbis auf den Bildern wären) könnte das auch aus der BRD im Jahr 1988 sein.
    Nun, eine schräg stehende Deichsel ist nicht genau das gleiche, da es sich nicht um eine technische Änderung am Fahrzeug handelt. Du hast sicher Recht, wenn Du sagst der Hebel von 50 mm hat kaum Einfluss auf die Belastungen. Aber ich meinte ja auch nur, was wäre wenn. Rein hypothetisch und rechtlich.

    Zitat

    Eine nach unten zeigende Deichsel (Hänger hängt hinten runter) finde ich wesentlich
    kritischer (Entlastung der Hinterachse am PKW beim Bremsen)

    :confused:
    Das hab ich noch nicht so ganz kapiert. Stützlast ist Stützlast, die vertikalte Komponente der Deichselkraft. Die drückt auch bei schräger Deichsel nach unten. Beim Bremsen kommt noch die Nickbewegung (Kraftangriff im Schwerpunkt des beladenen Anhängers) auf die Kupplung dazu, wodurch sich die Deichselkraft nochmals etwas erhöht. Oder meintest Du die Verringerung der Bremskraft bei Auflaufbremsen durch schräge Deichseln und Zuggabeln?


    Gruß
    Gerhard

  • Hallo Gerhard,


    ich habe vermutlich etwas unglücklich vormuliert. Deine Bezug auf auf die verringerung der Bremskraft
    bei gebremsten Anhängern stimmt natürlich, aber bei ungebremsten Hängern geht ja diese Kraftkomponente
    voll über die Anhängerkupplung auf das Heck des PKW. Diese Kraftkomponente führt dann meiner Meinung nach,
    beim ungebremsten Hänger, zu einer Entlastung der Hinterachse vom PKW. Andersherum bei dem Fall, Deichsel zeigt
    in Fahrtrichtung nach unten, würde die Trägheitskraft des Hängers die Hinterachse vom PKW etwas belasten.
    Das erscheint mir günstiger. Der Idealfall ,absolut gleiche Höhe, wird in der Praxis kaum vorkommen,


    Gruß
    Steffen

  • Deine Bezug auf auf die verringerung der Bremskraft




    bei gebremsten Anhängern stimmt natürlich, aber bei ungebremsten Hängern geht ja diese Kraftkomponente
    voll über die Anhängerkupplung auf das Heck des PKW. Diese Kraftkomponente führt dann meiner Meinung nach,
    beim ungebremsten Hänger, zu einer Entlastung der Hinterachse vom PKW.



    Das "geht" mit gebremsten Anhänger genau so gut :


    vor Jahren, mein Vater :
    Opel-Commodore mit Monroe-Stoßdämpfern mit Luftunterstützung, um im Anhängerbetrieb das absinkende Heck anzuheben ....
    Wohnwagen 1.200 Kg ..... das Gespann steht schön gerade ...... ging Jahre gut


    dann eines Tages : Bergab , nicht steil, ca. 5% ...... Vollbremsung erforderlich
    Commodore taucht vorne stark ein, Heck kommt hoch,
    Wohnwagen drückt von schräg unten kräftig nach , hebelt das Heck aus, Gespann knickt ein
    runter von der Straße, rauf auf einen Stromverteiler ........ Dorf ohne Stromversorgung :biggrins:


    Comodore Front ziemlich verbogen, Vorderachse und Kühler putt; ... Wohnwagen heil ....... man glaubt es nicht


    Auf der Straße waren die Schleifspuren der hinteren Wohnwagen-Stützen deutlich zu sehen !


    Wir haben die Situation zu Hause dann nachgestellt :
    WW angekuppelt und den Commodore hinten angehoben, bis die hinteren WW-Stützen am Boden sind : der Hinterachse war ca 5 cm "in der Luft".



    Es "geht" also mit einem gebremsten Anhänger;
    heute vielleicht weniger, weil die Federwege meist nicht mehr so groß sind und die Autos nicht mehr so schaukelig.




    Manfred

    Manfred

  • Hallo Manfred,


    ich meinte eigentlich nur das die Größe der Kraft, die beim Bremsen auf das Heck
    vom PKW wirkt, bei einem gleich schweren ungebremsten Hänger größer ist als
    bei einem gebremsten.


    Steffen

  • Unbestritten ist das so.


    Ich wollte auch nur darstellen, dass so etwas möglich ist.


    Bis zu dem Unfall hatten mein Vater und ich das komplette "Aushebeln" des Hecks für nicht realistisch gehalten.
    Anheben, entlasten des Hecks = ja ; aber Hinterräder in der Luft ? nie !
    Ohne die Kratzspuren der hinteren WW-Stützen auf der Straße würde ich das immer noch nicht einfach so glauben.


    Manfred

    Manfred


  • Wir haben die Situation zu Hause dann nachgestellt :
    WW angekuppelt und den Commodore hinten angehoben, bis die hinteren WW-Stützen am Boden sind : der Hinterachse war ca 5 cm "in der Luft".


    Was ihr sicher nicht berücksichtigt habt, war, dass die Federung des Wohnwagens ja auch auf Anschlag gedrückt wurde. Aber wenns auch keine 5cm waren, ein Millimeter reicht auch .....


    Trotzdem, hätte ich nicht gedacht. Also noch vorsichtiger fahren mitm Anhänger dran.....


    Gruss Ruddi

    . . . . . . ____ ___
    . . ___/. . \_____\
    . /___\___/\ O <>O
    _.(o)_)`-----(o))---o))
    ------------------------------


    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Was ihr sicher nicht berücksichtigt habt, war, dass die Federung des Wohnwagens ja auch auf Anschlag gedrückt wurde. Aber wenns auch keine 5cm waren, ein Millimeter reicht auch .....


    Jepp, das bedenkend könnten die Räder auch noch Bodenkontakt gehabt haben;
    dann aber so wenig, dass die Seitenführung wohl gegen Null tendierte.


    Manfred

    Manfred


  • hier die versprochene KTA-BAG:
    KTA-BAG.PDF


    Wenn Du keine Kugelkupplung des Typs KK82 oder KK92 an deinem Anhänger hast;
    hast Du keine Allgemeine Betriebserlaubnis für das Teil an deinem Anhänger.


    Und der Tüv wird dir das so leider nicht eintragen, weil die Bauartgenehmigung fehlt.


    Das Ding muss also mit einer KK82 oder KK92 montiert werden, wobei ich keine Ahnung habe, ob das an deinem Anhänger erlaubt ist.



    Manfred

    Manfred

  • Hallo rower,


    sicherlich hast Du Recht. Mal sehn wie sich der TÜV anstellt, wenn es so weit ist.
    :confused:


    Gruß
    Steffen

  • So sehr ich mich für Steffen55 freue, dass sein Anhänger nun nicht mehr schräg steht, gefällt mir seine Lösung des Problems jedoch auch nicht.


    Meines Erachtens nach ist das gekaufte Adapter für den Höhenausgleich nur für DDR-Anhänger passend und zulässig. Die horizontalen Bohrungsabstände sind bei DDR-Kugelkupplungen (KK82 bzw. KK92 Modelle) 54 mm. Auf diesen Abstand sind auch die Bohrungen an den Metallplatten des Adapters ausgelegt. "West"-Kupplungen für ungebremste Pkw-Anhänger haben da ein anderes Maß, nämlich in der Regel 85-90 mm. Dazu habe ich mal ein Foto gemacht:


    IMG_2212.JPG


    In den Fotos von Steffen sieht man, dass die eine Schraube offensichtlich versetzt wurde. Das wiederum bedeutet, dass unerlaubter Weise in die bauartgenehmigte Kugelkupplung gebohrt wurde und leider auch in die Holme der V-Deichsel. Beides ist leider nicht erlaubt und kann je nach Laune des TÜV-Prüfers zum "Aus" für beide Teile (Deichsel + Kupplung) führen. Das wäre Schade.


    kta.jpg

  • Hallo anhänger24,


    Du hast sicherlich recht .
    Wie würdest Du das Problem lösen ???
    Humbaur sagt: geht uns nichts an !
    ALKO sagt: geht uns nichts an !


    Gruß
    Steffen

  • Hi


    Also ansich gibt es da nur eins zu tun Da du in die Kugelkopfkupplung gebohrt hat solltest du sie ersetzen


    Eine Möglichkeit wäre wenn du, soweit möglich, zwischen Achse und Rahmen ein Vollmaterial montierst bzw. ein Rechteckprofil.


    MfG


    René

  • Hallo


    die verbohrten Teile wird Dir der TÜV wahrscheinlich nicht abnehmen


    bau dir das Teil doch selber, bisschen dickeres Material wie das Originale, aber eben nur mit 2 Löchern die auch passen


    dann zum TÜV, und ne Einzelabnahme machen, als Vorlage kannst ja des andere Ding mitnehmen, bzw das Gutachten das dabei ist


    wenn dein Ding gut gemacht ist und stabiler als das Original, dürfte das kein Problem sein das einzutragen,


    die Vierkantrohre die ich schon öfters gebaut habe, die man bei der V Deichsel unterlegt, trägt der TÜV ja auch ein


    Gruß Mani

  • Aus dem Posting Nr.2:



    Nächste Möglichkeit wäre ein neues abgewinkeltes Zugrohr. Gibts in verschiedenen Längen und Durchmessern.


    Da wäre das gekröpfte Zugrohr wohl die Lösung gewesen:


    [ http://www.ebay.de/itm/Zugdeichsel-Zugrohr-gekropft-L-2000-mm-GG-750-kg-70mm-/150559802846?pt=PKW_Anhänger_Ersatzteile&hash=item230e1045de#ht_3477wt_983 ]


    Gruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Hallo,


    Der Glonntaler,
    der Vorschlag mit den neuen Platten wird nicht funktionieren, da in den org. Platten die Prüfnummer eingeschlagen ist.
    Die Idee mit den Vierkantrohren geht bei dem Hänger nicht. Nur bei den Gebremste, die von Oben verschraubt sind.


    Ruddi,
    die Idee mit dem gekrüften Zuggrohr geht nicht, da ich eine Vierkant-Dreiecksdeichsel habe.


    Ich habe mir heute eine KK92 bestellt, damit stimmen KTA-BAG / Kupplung und Adapterplatten überein.
    Den Rest wird der nächste Besuch beim TÜV zeigen.


    Gruß
    Steffen

  • Hallo Manfred,


    ich meinte eigentlich nur das die Größe der Kraft, die beim Bremsen auf das Heck
    vom PKW wirkt, bei einem gleich schweren ungebremsten Hänger größer ist als
    bei einem gebremsten.


    Steffen


    Hi,


    ich glaube jetzt habe ich es auch kapiert. Bei stark nach oben zeigender Deichsel, niedrigem Schwerpunkt, geringer Stützlast, schwerem Anhänger und leichtem Autoheck kann das passieren. Bei einem gebremsen Anhänger kann das durchaus auch sein, da sich die Bremse am Anhänger erst nach einer gewissen Totzeit einregelt. Daher ist die Auflaufkraft anfangs recht hoch.
    Ich habe mal von einem TÜV-Prüfer (jemand mit richtig Ahnung) gehört, es solle eine Regelung geben, die Deichselwinkel von mehr als 15° verbietet. Auf Papier habe ich das aber noch nicht gelesen. Schlüssig ist diese Regelung allerdings allemal: Bei einer Auflaufbremse bleiben noch 96,6% Bremskraft und die vertikale Komponente erreicht eine Änderung um 25,9% der vertikalen Deichselkraft anteilig der Auflaufkraft.


    Gruß
    Gerhard

  • Ich habe mir heute eine KK92 bestellt, damit stimmen KTA-BAG / Kupplung und Adapterplatten überein.
    Den Rest wird der nächste Besuch beim TÜV zeigen.


    Gruß
    Steffen


    Eigentlich ist es so : ...
    dass die KK82 und KK92 heute nicht mehr zulässig sind als Neuabnahme :
    sie haben aber Bestandsschutz als Ersatzteil an alten DDR-Anhängern.


    Wäre auch logisch, da bei denen eine heute gültige Bauartgenehmigung nicht vorhanden ist.


    Selbst beim Umbau von KK82 auf KK92 an alten DDR-Anhängern sollen manche TÜV´s, obwohl zulässig, rumzicken.
    ( die KK82 gibt es nicht mehr als Neuteil bzw. hat es zumindest vorübergehend nicht mehr gegeben )



    Aaaaaber : ich stecke da nicht so tief in der Materie .....
    und das Geschriebene bitte ich deshalb nur als "Denkanstoß" zu betrachten.


    Es wäre ja die beste Lösung, wenn der Tüv es akzeptieren würde.



    Manfred

    Manfred