Hey leute bin neu hier ,
weil ich einige fragen wegen der zulassung meines neuen Anhängers habe . Und zwar habe ich mir heute einen humbaur startrailer 750kg gekauft und möchte ihn morgen anmelden . Nun steht in den Papieren das die höchstgeschwindigkeit für den Anhänger 100km/h beträgt . Gilt dann trotzdem die regelung mit 0,3 des leergewichts des zugfahrzeugs ?
Weil der anhänger ja generell bis 100 km/h zugelassen ist ?
Ich brauche ihn ja nicht extra darauf ummelden oder umrüsten .
Der Händler meinte das das nutzgewicht davon unberührt bleibt wenn er generell für 100km/h zugelassen bzw. frei gegeben ist . Was nun ?
100 km/h zulassung - Frage?
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Da gabs schon viele Beiträge drüber, hier die Kurzfassung: ja, du kannst den Hänger auf 100 km/h zulassen.
Nein, aber du darfst mit deinem Auto trotzdem die 100 nicht ausnutzen, weil der Faktor 0,3 immer gilt wie du richtig erkannt hast
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Okay , danke . Bin noch neu auf dem gebiet daher frage ich lieber nochmal nach .
Weil die 100km/h nämlich in der zulassung als höchstgeschwindigkeit eingetragen sind und nicht auf dem anderen zettel . Das hat mich irretiert . -
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Hallo
Habe den Startrailer auch neu gekauft und war irretiert.
Da ich die 100kmh nutzen wollte und keinen 2,5t Pajero als Zugfahrzeug habe, musste ich ihn auf 420kg ablasten.
War auch kein Problem, der netter Herr vom TÜV hat mit Schlagzahlen das neue Gewicht reingekloppt; Papiere und fertig!
ABER, was ich blöd finde: Jetzt darf ich GAR nicht mehr die 750kg ausnutzen, obwohl ja technisch überhaupt nichts verändert wurde (Meine Logik würde mir jetzt sagen: Mach das 100kmh Schild ab, dann könnte ich mit 80kmh die 750kg ausnutzen) -> ist natürlich nicht erlaubt.Da ich aber zu 90% die 100kmh nutze, als die Zuladung, ist es das kleinere Übel.... Was kostet überladen eigentlich an Strafe??
gruß
Carsten -
zu der Frage gibt hier schon nen Beitrag, einfach mal suchen