was bedeutet eine "100 km/h Bestätigung" vom Hersteller?

  • Hallo zusammen,


    habe heut bei Hornbach den Humbaur "Steely" angeschaut.
    (2050x1095x300 mm; 750/630 kg; 13")


    Würde für mich absolut ausreichen mit Plane u Spriegel 1000mm


    Jetzt wirbt Hornbach mit einer "100km/h Bestätigung" für diesen ungebremsten u ungedämpften Anhänger. Auf Nachfrage heißt es, er sei zugelassen für 100 km/h.


    Nur was heißt das jetzt für mich genau? So wie ich die Regelung kenne, muss ich mein Leergewicht des Zugfahrzeugs mit 0,3 (ohne Bremsen-ohne Stossdämpfer) multiplizieren (1810kg x 0,3 = 543kg) und dieser Wert muss größer sein als das zul GesG des Anhängers. Also dürfte ich für mein Auto und diesen Hänger KEINE 100 km/h kriegen...
    Ist jetzt diese "Bestätigung des Herstellers" wiederum eine Sonderregelung, dass man es doch darf?
    Oder bedeutet das, dass ich den Hänger nur bis 543kg GesG beladen darf?


    Puh, was verwirrend...oder gar nur eine nicht so ganz koschere Werbungsmacherei?


    Gruss u Danke
    Ralph

  • Letzteres.


    Die 100 km beim ungebremsten kannst du mit nem normalen PKW vergessen, da die Gewichte ( und meistens auch Anhängelast ) viel zu niedrig sind.


    Die Aussage im Prospekt ist allerdings korrekt, der Hänger erhält die Plakette, nur nützt dir diese mit deinem Auto nullkommanix :police:


    Willst du legal 100 fahren, dann muss der Hänger abgelastet werden ( zul. Gesamtgewicht in den Papieren wird reduziert ), das gilt dann aber immer.

  • Hallo


    oft hilft auch das Auto fahrfertig mal zu wiegen, die meisten Autos sind viel schwerer als im Schein steht, (Sonderausstattung)
    wenn Dir dann das höhere Leergewicht eintragen lässt, bleibt zwar weniger Nutzlast im Auto, die aber eh nur aufm Papier verlierst, weil er sie ja eh nicht hatte, aber der Hänger darf dafür auch schwerer sein


    Gruß Mani

  • Danke Frischling für Deine Antwort.


    Das würde aber nur Sinn machen, wenn diese "Hersteller-Bestätigung" offiziell eine Voraussetzung für die 100 km/h wäre?


    @Mani
    dann müßte ich bei meinem ja knapp 400kg mehr auf die Waage bringen, um die 750er mit 100 ziehen zu dürfen. Oder ich muß dann auch wieder den Anhänger ablasten lassen...

  • Alan,


    nein !
    Denn die tech. Ausrüstung und ent. Gutachten kann ja auch jederzeit später gemacht werden !
    Dann müßte jeder Anhänger vom Hersteller aus schon tech. und Bürokratisch auf 100kmH ausgestattet werden...und das macht keiner.... ( zu teuer und macht keinen Sinn )


    VORSICHT:
    Es gibt auch Händler welche groß mit 100 KmH Werben ( 100kmH Schild ), wobei die "Bescheinigung" des Herstellers dann nur eine Bestätigung zur MÖGLICHKEIT der 100kmH Aufrüstung gibt !!
    Das sind KEINE 100kmH Bestätigungen sondern nur " Müll "


    LG
    Michael

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Moin,


    diese Herstellerbestätigungen sind irreführend. Damit sagt der Hersteller nur folgendes:


    Es gibt die theoretische Möglichkeit, dass unter bestimmten Umständen aus unserer Sicht bei Tempo 100 kein Problem auftauchen könnte.


    Dazu gibt es bei WoWas meist noch eine Erweiterung auf 130, die me nur für Frankreich gilt.


    Unterm Strich ist der Fahrer allein verantwortlich. Nur leider kann man sich darüber nicht informieren, weil jede Stelle etwas anderes sagt.


    Grüßle


    Thorsten

  • Hallo


    ich würde mal sagen so eine Bescheinigung kann nix oder auch viel bedeuten, je nachdem wie seriös der Hersteller ist und mit seinen Kunden umgeht


    sie kann bedeuten, das der Hänger bei passendem Zugfahrzeug nach überprüfung durch den TÜV sofort seinen Segen bekommt, da Stoßdämpfern entsprechende Reifen bereits werkseitig montiert sind


    es kann aber auch bedeuten, das nur die Achsen 100km/h tauglich sind, und um den Rest muß man sich selber kümmern das alles passt


    kommt halt drauf an WAS in der Bestätigung genau steht


    Gruß Mani

  • Hallo,


    solch eine Beschränkung auf einzelne Bauteile ist me nicht möglich, weil die mir vorliegenden die allgemeine Tauglichkeit bestätigen.


    Das Ganze ist aber sowieso kurios:


    Zumindest lt. unserer Zulassungsstelle ist die Herstellerbescheinigung nur und einmalig für die Erstanmeldung gültig. Wenn man die nicht sofort bei Beginn des Prozedere vorlegt, kann die nicht Mal mehr nachgetragen werden.
    D.h. wenn jemand nur den Brief rüberschiebt und dann erst Mal Kennzeichen prägen geht, dann ist (ach hier habe ich auch noch nen 100er Zettel) der Wisch hinfällig.


    Noch kurioser:


    Gerade habe ich meinen kleinen Humbaur angemeldet. In der COC steht die 100er Tauglichkeit drin. Da wurde ich gefragt, ob ich die Plakette wolle. Muss aber nicht jetzt sein, die können sie auch irgendwann abholen. Nur den Schein mitbringen 12,50 auf den Tresen und ab gehts....


    Fragt sich nur, was der Tüfff reifenseitig macht, wenn ich in 6 Jahren mit dem Eintrag im Schein und ohne Plakette auf den Hof komme....


    Grüßle


    Thorsten

  • Zitat

    Fragt sich nur, was der Tüfff reifenseitig macht, wenn ich in 6 Jahren mit dem Eintrag im Schein und ohne Plakette auf den Hof komme....


    nix, erstens hast hinten kein Aufkleber drauf, und zweitens bist DU selbst dafür verantwortlich das die Bestimmungen eingehalten werden


    da so Reifen meist älter sind als das Fahrzeug, darfst Du eh nicht bis zum TÜV Termin in 6 Jahren 100 fahren, dieses Recht erlischt schon eher, eben mit der DOT Nr aufm Reifen


    Gruß Mani

  • In Hessen bekommt man den Wisch bei 750 kg Anhänger teils schon aufgeschwätzt ( 100KM Eintragung und Aufkleber mit Siegel ), obwohl sich dort keine Sau drum kümmert, ob der Anhänger und Reifen dafür zugelassen sind, bzw. das Zugfahrzeug die entsprechdne Masse hat.....


    So ist das in Deutschland....wirst von den Ämtern quasi schon verarscht, und kannst das noch bezahlen !!


    Wie hier schon erwähnt kann ich jedem nur Raten: IMMER SELBER AUF DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN ACHTEN !!!!
    Auch zu erfahren beim KBA ( ohne Halbwahrheiten )

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Die Rechtslage ist an sich ganz einfach, wenn man sie erst mal kapiert hat:


    Bei einem ungebremsten Anhänger, und um den ging es hier, muss nur die Bereifung passen, um eine 100 km/h Zulassung zu erhalten. Da das den Anhängerproduzenten (fast) nichts kostet, werden manche ungebremsten Hänger eben serienmäßig so ausgerüstet und der stolze Besitzer darf sich eine Plakette hinten dranbappen.


    Nur: dass er mit einem normalen PKW trotzdem keine 100 fahren darf, das ist dann später sein Problem, das sagt ihm der Hersteller nicht.


    Das Ganze ist halt ein Werbeargument für die Ahnungslosen :rolleyes:, aber rechtlich nunmal korrekt.

  • Danke erst einmal für die Antworten,


    Die Rechtslage ist an sich ganz einfach, wenn man sie erst mal kapiert hat:
    Bei einem ungebremsten Anhänger, und um den ging es hier, muss nur die Bereifung passen, um eine 100 km/h Zulassung zu erhalten. Da das den Anhängerproduzenten (fast) nichts kostet, werden manche ungebremsten Hänger eben serienmäßig so ausgerüstet und der stolze Besitzer darf sich eine Plakette hinten dranbappen.


    Das dürfte so aber nicht stimmen!
    Die Reifen sind nur "eine" der Voraussetzungen! Nur weil Du die richtigen Reifen an den AH machst, bekommst Du noch keine 100er Erlaubnis.


    Die weiteren Vorraussetzungen sind Stoßdämpfer und Bremsen, und das aber auch nur dann, wenn das Zugfahrzeug zu leicht ist. Hast Du ein Zugfahrzeug mit mehr als 3x750 kg = 2250 kg Leergewicht, dann interessieren diese Voraussetzungen nicht.



    Nur: dass er mit einem normalen PKW trotzdem keine 100 fahren darf, das ist dann später sein Problem, das sagt ihm der Hersteller nicht.


    Das Ganze ist halt ein Werbeargument für die Ahnungslosen :rolleyes:, aber rechtlich nunmal korrekt.



    Fazit für mich:
    Diese Aussage von Hornbach "100 km/h Bestätigung" kann man in die Tonne kloppen.
    Eine 100er Zulassung wird als Ausnahmegenehmigung immer "speziell für die Kombination Zugfahrzeug+Anhänger" erteilt.
    Eigentlich finde ich diese Werbung sogar unlauter u irreführend, und ich wunder mich, dass noch kein seriöser Anhängerproduzent dagegen rechtlich vorgegangen ist.


    Eigentlich müsste so eine Werbung sinngemäß so lauten:
    "Wir bestätigen ihnen, dass dieser Anhänger so umgebaut werden kann mit Stoßdämpfern und Bremsen, dass auch Autoss unter 2250 kg Leergewicht dafür eine 100 km/h Genehmigung erhalten können"


    Gruss
    Ralph

  • Hallo Ralph


    Du solltest Dich erstmal genau informieren bevor hier was von unlauterem Wettbewerb erzählst


    Zitat

    Eine 100er Zulassung wird als Ausnahmegenehmigung immer "speziell für die Kombination Zugfahrzeug+Anhänger" erteilt.


    das ist Quatsch, das war einmal, eine 100km/h Zulassung bekommt der Hänger unabhängig vom Zugfahrzeug


    Zitat

    Das dürfte so aber nicht stimmen!
    Die Reifen sind nur "eine" der Voraussetzungen! Nur weil Du die richtigen Reifen an den AH machst, bekommst Du noch keine 100er Erlaubnis


    Doch das stimmt, hier war die Rede von UNGEBREMST


    Zitat

    Eigentlich müsste so eine Werbung sinngemäß so lauten:
    "Wir bestätigen ihnen, dass dieser Anhänger so umgebaut werden kann mit Stoßdämpfern und Bremsen, dass auch Autoss unter 2250 kg Leergewicht dafür eine 100 km/h Genehmigung erhalten können"


    Blödsinn, wer baut den einen Hänger auf gebremst um nur wegen der 100er Plakette



    Die Aussage von Hornbach ist vollkommen richtig, die können nichts dafür wenn Du es nicht verstehst und außerdem das falsche bzw ein zu schwaches Zugfahrzeug hast


    Gruß Mani

  • Hallo Ralph
    Du solltest Dich erstmal genau informieren bevor hier was von unlauterem Wettbewerb erzählst


    Darum ja auch von mir hier der tread...und ich schrieb: "Fazit für mich:"



    das ist Quatsch, das war einmal, eine 100km/h Zulassung bekommt der Hänger unabhängig vom Zugfahrzeug


    genau dieses scheint der springende Punkt für mich (für mein Verständnis) zu sein...
    wenn Du hierzu vllt einen offiziellen Link hättest, wo ich das nachlesen könnte?



    Blödsinn, wer baut den einen Hänger auf gebremst um nur wegen der 100er Plakette


    Ich denke mal: Niemand, dann könnte man ja besser direkt einen "gebremsten" kaufen



    Die Aussage von Hornbach ist vollkommen richtig, die können nichts dafür wenn Du es nicht verstehst und außerdem das falsche bzw ein zu schwaches Zugfahrzeug hast


    Nein, die können nichts dafür...
    Ich werde auch der Einzige sein, der zu dumm ist, diese Regelungen zu verstehen.
    Die werben damit, dass man die 100er Zulassung für diesen Anhänger bekommen kann, unterlassen es aber zu erwähnen, dass nur ca 10% der PKW (wenn überhaupt) diesen dann auch legal mit 100km/h fahren dürfen.


    Also wenn ich schon mit meinem T-Modell S211 so einen Anhänger nicht mit 100km/h fahren darf, so sind garantiert eine ganze Menge der übrigen PKW-Marken ebenfalls davon ausgeschlossen, weil sie noch leichter sind. Da dürfte es nicht mehr viele Marken an PKW geben, die ein Leergewicht von über 2250 kg haben....


    Also, ich werde mich in den nächsten Tage gerade mal bzgl der "Kombinationen" an offizielle Stellen wenden. So ein Gewuddel, das kann es doch nicht sein.


    Ralph

  • Hallo Ralph


    ich weiß nicht was da so schwer zu verstehen ist


    ein Hänger hat ein bestimmtes zGG, um damit 100 fahren zu dürfen, muß das Auto ein bestimmtes Leergewicht haben, je nach Hänger gelten die Faktoren 0,3 0,8 1,0 1,1 oder 1,2


    wenn ein Hänger von seiner Bauart her für 100 km/h tauglich ist, dann darf man damit auch Werbung machen, dafür das das Zugfahrzeug eventuell zu leicht ist kann ja der Anhängerhersteller bzw Verkäufer nichts, dann mußt Dir halt das passende Auto kaufen


    Zitat

    Ich werde auch der Einzige sein, der zu dumm ist, diese Regelungen zu verstehen.
    Die werben damit, dass man die 100er Zulassung für diesen Anhänger bekommen kann, unterlassen es aber zu erwähnen, dass nur ca 10% der PKW (wenn überhaupt) diesen dann auch legal mit 100km/h fahren dürfen


    tröste Dich, Du bist nicht der einzige der es nicht auf anhieb versteht


    verklagst Du deinen Supermarkt auch, weil er Milch verkauft, aber manche Leute ne Allergie haben? und der Supermarkt nicht darauf hinweist?


    Siehste, deshalb muß sich jeder selbst informieren was er darf und was nicht


    links dazu findest im Netz genügend, leider sind aber auch viele falsch


    offizielle sind die StVO §18 9 Ausnahmeverordnung oder auch die Seiten vom TÜV


    oder einfach hier dem Forum glauben, wobei auch hier ab und zu mal falsche Aussagen auftauchen, die aber schnell korrigiert werden


    Gruß Mani

  • Die werben auch damit, dass der ungebremste Anhänger ein Gesamtgewicht von 750 kg hat und eine Zuladung von z.B. 600 kg besitzt.


    Die meisten PKWs in Deutschland dürfen auch dieses Gesamtgewicht nicht annähernd ausnutzen ( deine E-Klasse dagegen schon ), trotzdem ist die Aussage mit der Zuladung auf den Anhänger bezogen vollkommen korrekt.


    Genauso ist es mit der 100 km/h Fähigkeit, nur dass eben noch weniger PKWs diese Bedingung beim ungebremsten Hänger erfüllen, die Aussage stimmt trotzdem.


    Der Hornbach bzw. Humbaur behaupten ja nicht, dass du dann auch 100 mit deinem Gespann fahren darfst =)

  • Mani,


    ich würde das etwas anders sehen.
    Es gibt 2 Arten von Werbung für 100 kmH.
    Die einen mit einer fertigen "richtigen" 100kmH Bestätigung gem §19 Ausnahmeregelung, und die Händler ( Variante 2 ) welche damit Werben das der Anhänger gem. Hersteller 100 kmH TAUGLICH ist .
    Das sind 2 völlig unterschiedliche Dinge !!!

    Und die meisten Händler mit Variante 2 Werben, ist das schon schlicht eine "Verarschung" am Kunden.


    Bei Variante 1 könnte der Kunde sogar 100 fahren, wenn das Auto im Gewicht dazu passt ( gehen wir mal davon aus, ohne Ablastung ).
    Bei Variante 2 hat der Kunde quasi NIX, denn die tech. zugelassenen 100 kmH haben fast alle Hersteller bei jedem Anhänger in den Unterlagen sowieso stehen.


    Daher bei Variante 2, kurz : Verarschung am Kunden, oder auch unlauterer Wettbewerb.

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Mani,
    ich würde das etwas anders sehen.
    Es gibt 2 Arten von Werbung für 100 kmH.
    Die einen mit einer fertigen "richtigen" 100kmH Bestätigung gem §19 Ausnahmeregelung, und die...


    Hallo ecuril,
    das ist es ja gerade...wie soll so eine "richtige" Bestätigung denn aussehen?
    und in wie weit würde die sich von Deiner Variante 2 unterscheiden?


    Fahren dürfte ein leichteres Zugfahrzeug (<2250 kg) auf gar keinen Fall die 100km/h bei einem AH mit 750kg zGG ohne Bremsen u ohne hydraulische Schwingungsdämpfer, da kann der Hersteller werben wie er will.


    Nach dem, was ich die letzten Tage alles gelesen habe, sollten die Händler eigentlich diese Werbung so nicht praktizieren. Meine persönliche Meinung!! Das einzige, was diese 100er Bestätigung wirklich aussagt ist:


    "Sie brauchen keine 80km/h Plakette am AH anzubringen"


    Denn das genau müßten AH haben, wenn in ihren Papieren nicht die 100 drinsteht.


    Denn §30a Abs 2 StVZO sagt:
    "(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein."


    Toll....


    Was bedeutet das jetzt, wenn ich folgende AH vor mir sehe:


    1. AH mit 80er Plakette:
    AH darf bauartbedingt nicht schneller als 80 fahren.


    2. AH ohne irgendeine Plakette:
    AH ist zwar bauartbedingt für 100 zugelassen, darf aber auch nicht schneller als 80 fahren!
    (hierfür könnten die werben....klingt nur nicht so gut und Höchstgeschwindigkeit ist und bleibt 80)


    3. AH mit 100er Plakette: ok, darf 100 fahren


    Meine Aussage von wegen "unlauter" will ich ein wenig relativieren:
    "Unlauter" fände ich so eine Werbung, wenn sie mit Vorsatz platziert wäre, um den Kunden zu sugerieren, man dürfte ohne weiteres damit 100 fahren.


    Wenn damit lediglich gemeint ist, dass man die 80er Plakette (oder weniger) nicht braucht, dann würde ich das mal mit "unglücklich formuliert" bezeichnen... ;)


    Mein Appell an die Anhängerproduzenten und Händler:


    "Leute, es kostet doch heutzutage nicht mehr die Welt, eine ausführlich Information über das Thema 100km/h Genehmigung im Internet zur Verfügung zu stellen.
    Hebt euch von den anderen ab, indem ihr aufklärt!
    Eine oft verlinkte Internetseite ist die beste und preiswerteste Werbung für euch!"


    Tja, was bedeutet das jetzt für mich und meinen oben erwähnten "Steely"?


    Umbauen ist quatsch!
    Ich werde wohl mal versuchen, den Hänger "ablasten" zu lassen auf 600 kg zGG
    Dann habe ich zwar nur noch eine Zuladung von 480 kg haben, aber das sollte für meine Belange reichen.
    Weil das aber dann eine nachträgliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist (vermute ich) nach "Ausnahme von §18 StVO" §1 Satz 2, muss ich dann wohl zu einem a.a. Sachverständigen.
    Mal schauen, was der Spass so kosten wird.
    Als eine Anlaufstelle hat man mir die "www.kues.de" genannt.
    Wenn noch jmd hier Alternativen weiss....?


    Gruss
    Ralph

  • Ralph,


    das ist es was Mani meint: IST ES SOOOO SCHWEERRR ???????????????


    Einfach nur mal LESEN müssen die Leute, sonst nix.


    DAS ist die Genehmingung damit mann in Deutschland auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen 100 kmH fahren darf : StVO §18 9 Ausnahmeverordnung


    Das ist eine Ausnahme von der generell geltenden Geschwindigkeit für Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger von 80 kmH !


    Welche Vorraussetzungen für die o.g. Ausnahmeverordnung bestehen müssen, steht sicherlich auf tausenden Internetseiten ( und auch ich glaub fast jeder Händler hat dies in allen erdenklich gut erklärten Varianten auf seiner Homepage stehen )
    Das Problem, es liest keiner ( wohl auch nicht Du Ralph !? )


    Es ist ehrlich eigentlich gaaanz einfach.
    Deine 80 kmH Theorie bzgl Aufkleber etc. hat hiermit nix zu tun und bringt für alle Leser hier nur wieder durcheinander rein.


    Nochmal:
    In Deutschland dar mit Anhänger GRUNDSÄTZLICH nur 80kmH gefahren werden ( steht auch auf groooßen Schildern beim Grenzübergang nach Deutschland auf jeder Autobahn ), und wer mehr Fahren will ( also max 100kmH ) kann unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Ausnahmegehmingung beantragen bzw. Eintragen lassen.
    Und die Voraussetzungen gibt diese StVO §18 9 Ausnahmeverordnung klar, und unmissverständlich vor.


    ...wie auch zb. bei Google zu finden: Suche "Tempo 100 Regelung für Anhänger" =
    ca. 124.000 Einträge !!!!:nochfragen:
    ( ich glaube Mani liest dies hier nun, und schüttelt auch nur den Kopf, stimmt´s ?? )


    LG
    Micha


    PS: kleiner Trost: selbst die Zulassungsstellen haben seeehr oft keine Ahnung, und ich dachte bisher zumindest die sind des Lesen mächtig ;(

    Wenn immer nur die Klügeren nachgeben, wird die Welt bald nur noch von den Dummen regiert !!

  • Was machst Du mich denn jetzt so an?


    Seit Tagen lese ich die StVO, die StVZO und die FZO, und dass Tempo 80 die Regel ist und die Ausnahmeregelung unter gewissen Umständen die 100 erlaubt, das glaube mir, habe ich durchaus erkannt.
    Ich habe auch mit keinem Satz was anderes gesagt!


    Statt mich hier von der Seite anzugehen, hättest Du lieber mal meine Frage an Dich beantwortet.
    Du reagierst hier, als hätte ich Dir ans Bein gepinkelt.


    Aber lass man gut sein.
    Deine Unterstellungen, dass ich zu blöd zum Lesen bin, brauche ich nicht.
    Deshalb werde ich mich jetzt hier ausklinken.


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