Beiträge von Alan

    Was machst Du mich denn jetzt so an?


    Seit Tagen lese ich die StVO, die StVZO und die FZO, und dass Tempo 80 die Regel ist und die Ausnahmeregelung unter gewissen Umständen die 100 erlaubt, das glaube mir, habe ich durchaus erkannt.
    Ich habe auch mit keinem Satz was anderes gesagt!


    Statt mich hier von der Seite anzugehen, hättest Du lieber mal meine Frage an Dich beantwortet.
    Du reagierst hier, als hätte ich Dir ans Bein gepinkelt.


    Aber lass man gut sein.
    Deine Unterstellungen, dass ich zu blöd zum Lesen bin, brauche ich nicht.
    Deshalb werde ich mich jetzt hier ausklinken.


    [off]

    Mani,
    ich würde das etwas anders sehen.
    Es gibt 2 Arten von Werbung für 100 kmH.
    Die einen mit einer fertigen "richtigen" 100kmH Bestätigung gem §19 Ausnahmeregelung, und die...


    Hallo ecuril,
    das ist es ja gerade...wie soll so eine "richtige" Bestätigung denn aussehen?
    und in wie weit würde die sich von Deiner Variante 2 unterscheiden?


    Fahren dürfte ein leichteres Zugfahrzeug (<2250 kg) auf gar keinen Fall die 100km/h bei einem AH mit 750kg zGG ohne Bremsen u ohne hydraulische Schwingungsdämpfer, da kann der Hersteller werben wie er will.


    Nach dem, was ich die letzten Tage alles gelesen habe, sollten die Händler eigentlich diese Werbung so nicht praktizieren. Meine persönliche Meinung!! Das einzige, was diese 100er Bestätigung wirklich aussagt ist:


    "Sie brauchen keine 80km/h Plakette am AH anzubringen"


    Denn das genau müßten AH haben, wenn in ihren Papieren nicht die 100 drinsteht.


    Denn §30a Abs 2 StVZO sagt:
    "(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein."


    Toll....


    Was bedeutet das jetzt, wenn ich folgende AH vor mir sehe:


    1. AH mit 80er Plakette:
    AH darf bauartbedingt nicht schneller als 80 fahren.


    2. AH ohne irgendeine Plakette:
    AH ist zwar bauartbedingt für 100 zugelassen, darf aber auch nicht schneller als 80 fahren!
    (hierfür könnten die werben....klingt nur nicht so gut und Höchstgeschwindigkeit ist und bleibt 80)


    3. AH mit 100er Plakette: ok, darf 100 fahren


    Meine Aussage von wegen "unlauter" will ich ein wenig relativieren:
    "Unlauter" fände ich so eine Werbung, wenn sie mit Vorsatz platziert wäre, um den Kunden zu sugerieren, man dürfte ohne weiteres damit 100 fahren.


    Wenn damit lediglich gemeint ist, dass man die 80er Plakette (oder weniger) nicht braucht, dann würde ich das mal mit "unglücklich formuliert" bezeichnen... ;)


    Mein Appell an die Anhängerproduzenten und Händler:


    "Leute, es kostet doch heutzutage nicht mehr die Welt, eine ausführlich Information über das Thema 100km/h Genehmigung im Internet zur Verfügung zu stellen.
    Hebt euch von den anderen ab, indem ihr aufklärt!
    Eine oft verlinkte Internetseite ist die beste und preiswerteste Werbung für euch!"


    Tja, was bedeutet das jetzt für mich und meinen oben erwähnten "Steely"?


    Umbauen ist quatsch!
    Ich werde wohl mal versuchen, den Hänger "ablasten" zu lassen auf 600 kg zGG
    Dann habe ich zwar nur noch eine Zuladung von 480 kg haben, aber das sollte für meine Belange reichen.
    Weil das aber dann eine nachträgliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist (vermute ich) nach "Ausnahme von §18 StVO" §1 Satz 2, muss ich dann wohl zu einem a.a. Sachverständigen.
    Mal schauen, was der Spass so kosten wird.
    Als eine Anlaufstelle hat man mir die "www.kues.de" genannt.
    Wenn noch jmd hier Alternativen weiss....?


    Gruss
    Ralph

    Hallo Ralph
    Du solltest Dich erstmal genau informieren bevor hier was von unlauterem Wettbewerb erzählst


    Darum ja auch von mir hier der tread...und ich schrieb: "Fazit für mich:"



    das ist Quatsch, das war einmal, eine 100km/h Zulassung bekommt der Hänger unabhängig vom Zugfahrzeug


    genau dieses scheint der springende Punkt für mich (für mein Verständnis) zu sein...
    wenn Du hierzu vllt einen offiziellen Link hättest, wo ich das nachlesen könnte?



    Blödsinn, wer baut den einen Hänger auf gebremst um nur wegen der 100er Plakette


    Ich denke mal: Niemand, dann könnte man ja besser direkt einen "gebremsten" kaufen



    Die Aussage von Hornbach ist vollkommen richtig, die können nichts dafür wenn Du es nicht verstehst und außerdem das falsche bzw ein zu schwaches Zugfahrzeug hast


    Nein, die können nichts dafür...
    Ich werde auch der Einzige sein, der zu dumm ist, diese Regelungen zu verstehen.
    Die werben damit, dass man die 100er Zulassung für diesen Anhänger bekommen kann, unterlassen es aber zu erwähnen, dass nur ca 10% der PKW (wenn überhaupt) diesen dann auch legal mit 100km/h fahren dürfen.


    Also wenn ich schon mit meinem T-Modell S211 so einen Anhänger nicht mit 100km/h fahren darf, so sind garantiert eine ganze Menge der übrigen PKW-Marken ebenfalls davon ausgeschlossen, weil sie noch leichter sind. Da dürfte es nicht mehr viele Marken an PKW geben, die ein Leergewicht von über 2250 kg haben....


    Also, ich werde mich in den nächsten Tage gerade mal bzgl der "Kombinationen" an offizielle Stellen wenden. So ein Gewuddel, das kann es doch nicht sein.


    Ralph

    Danke erst einmal für die Antworten,


    Die Rechtslage ist an sich ganz einfach, wenn man sie erst mal kapiert hat:
    Bei einem ungebremsten Anhänger, und um den ging es hier, muss nur die Bereifung passen, um eine 100 km/h Zulassung zu erhalten. Da das den Anhängerproduzenten (fast) nichts kostet, werden manche ungebremsten Hänger eben serienmäßig so ausgerüstet und der stolze Besitzer darf sich eine Plakette hinten dranbappen.


    Das dürfte so aber nicht stimmen!
    Die Reifen sind nur "eine" der Voraussetzungen! Nur weil Du die richtigen Reifen an den AH machst, bekommst Du noch keine 100er Erlaubnis.


    Die weiteren Vorraussetzungen sind Stoßdämpfer und Bremsen, und das aber auch nur dann, wenn das Zugfahrzeug zu leicht ist. Hast Du ein Zugfahrzeug mit mehr als 3x750 kg = 2250 kg Leergewicht, dann interessieren diese Voraussetzungen nicht.



    Nur: dass er mit einem normalen PKW trotzdem keine 100 fahren darf, das ist dann später sein Problem, das sagt ihm der Hersteller nicht.


    Das Ganze ist halt ein Werbeargument für die Ahnungslosen :rolleyes:, aber rechtlich nunmal korrekt.



    Fazit für mich:
    Diese Aussage von Hornbach "100 km/h Bestätigung" kann man in die Tonne kloppen.
    Eine 100er Zulassung wird als Ausnahmegenehmigung immer "speziell für die Kombination Zugfahrzeug+Anhänger" erteilt.
    Eigentlich finde ich diese Werbung sogar unlauter u irreführend, und ich wunder mich, dass noch kein seriöser Anhängerproduzent dagegen rechtlich vorgegangen ist.


    Eigentlich müsste so eine Werbung sinngemäß so lauten:
    "Wir bestätigen ihnen, dass dieser Anhänger so umgebaut werden kann mit Stoßdämpfern und Bremsen, dass auch Autoss unter 2250 kg Leergewicht dafür eine 100 km/h Genehmigung erhalten können"


    Gruss
    Ralph

    Danke Frischling für Deine Antwort.


    Das würde aber nur Sinn machen, wenn diese "Hersteller-Bestätigung" offiziell eine Voraussetzung für die 100 km/h wäre?


    @Mani
    dann müßte ich bei meinem ja knapp 400kg mehr auf die Waage bringen, um die 750er mit 100 ziehen zu dürfen. Oder ich muß dann auch wieder den Anhänger ablasten lassen...

    Hallo zusammen,


    habe heut bei Hornbach den Humbaur "Steely" angeschaut.
    (2050x1095x300 mm; 750/630 kg; 13")


    Würde für mich absolut ausreichen mit Plane u Spriegel 1000mm


    Jetzt wirbt Hornbach mit einer "100km/h Bestätigung" für diesen ungebremsten u ungedämpften Anhänger. Auf Nachfrage heißt es, er sei zugelassen für 100 km/h.


    Nur was heißt das jetzt für mich genau? So wie ich die Regelung kenne, muss ich mein Leergewicht des Zugfahrzeugs mit 0,3 (ohne Bremsen-ohne Stossdämpfer) multiplizieren (1810kg x 0,3 = 543kg) und dieser Wert muss größer sein als das zul GesG des Anhängers. Also dürfte ich für mein Auto und diesen Hänger KEINE 100 km/h kriegen...
    Ist jetzt diese "Bestätigung des Herstellers" wiederum eine Sonderregelung, dass man es doch darf?
    Oder bedeutet das, dass ich den Hänger nur bis 543kg GesG beladen darf?


    Puh, was verwirrend...oder gar nur eine nicht so ganz koschere Werbungsmacherei?


    Gruss u Danke
    Ralph