Hallo ich habe mir einen Offenen Kasten ohne Bremse mit gG 650 Kg gekauft und möchte ihn nun in einen Geschlossenen Kasten umbauen muß ich den Umbau Abnehmen lassen ??
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Klare Antwort: JA!
1. aus SDAH offener Kasten wird geschlossener Kasten
2. Eigengewicht erhöht sich (dementsprechend verringert sich die Nutzlast/Zuladung)
3. Wenn sich Maßangaben (Gesamthöhe, Gesamtbreite, Länge über alles) ändern, so müssen die Fahrzeugpapiere auch in diesem Punkt geändert/korrigiert werden
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@ ADMIN:
meine vorherige Antwort als "unregistriert" bitte lösschen - habe mich zu spät registriert, sorry! -
Willkommen in unserer kleinen Gemeinde Bronko!
Zitat@ ADMIN:
meine vorherige Antwort als "unregistriert" bitte lösschen - habe mich zu spät registriert, sorry!
-> erledigt -
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Zitat von Anhänger24
Willkommen in unserer kleinen Gemeinde Bronko!
-> erledigt
Muß Ich da eine Vollabnahme machen und wenn ja vog kann man das machen beim Tüv oder auch bei der DEKRA -
Nein, das wird sicher keine Vollabnahme. Die wird eigentlich nur gemacht bei Eigenbauanhängern, KFZ-Brief-Verlust oder wenn ein Anhänger länger als 1,5 Jahre stillgelegt war und dann wieder zugelassen werden soll.
Machen lassen kannst du das bei TÜV, Dekra oder GTÜ. -
Bedsten Dank werde am Montag gleich mal einen Termin beim Tüv machen mal sehen was die zu meinem Schätzschen sagen
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