Saris Arba: Habe ich eine Chance bei der Zulassung?

  • Hallo Leute,


    ich bin mit meine Frau und Kinder voriges Jahr umgezogen von die Niederlanden nach Deutschland.
    Mein PKW und Motorrad sind schon zugelassen, aber mit meinem Anhänger habe ich noch gewartet.
    Bevor es die Sommerferien gibt, möchte ich es gerne zugelassen haben.
    Es betrifft ein Saris Arba von 1985 mit ein Auflaufeinrichtung von Josef Peitz, typ PAV/SR-0,7.
    Auf das Zugrohr gibt es ein Prüfzeichen mit die Benennung von Josef Peitz und außerdem ein EG-nr. : 21.2.4.1.0.0067.
    In die Niederlanden braucht man dafür kein Kennzeichen oder Papiere, also habe ich wirklich nichts ....


    Es fährt und bremst ok, Elektrik ist mangelhaft, aber dass kann ich selber fixen.
    Also technisch erwarte ich keine Probleme, aber administrativ ....
    Deshalb meine Frage, habe ich eine Chance beim Erstzulassung meiner Anhänger ?

  • Hallo


    Du hast eventuell Glück, da es Saris noch gibt, die könnten Dir eventuell als Hersteller auch jetzt noch einen Brief ausstellen, ansonsten hast kaum ne Chance ohne Papiere


    einzige Möglichkeit wäre noch ein eigenbau, dazu muß der Hänger aber den heute geltenden Vorschriften entsprechen, vor allem MUSS die Bremse mit einer Rückfahrautomatik ausgerüstet sein, was bei diesem Baujahr möglich aber nicht sicher ist


    eine passende [definition='1','1'][/definition] und Daten könntest Du von BPW bekommen, die haben Peitz übernommen


    solche Fälle hatten wir schon öfters hier im Forum, die meisten sind darauf rausgelaufen, das mit den Hängern nichts passiert ist


    eventuell hast noch ne Chance wenn dich mal auf der Zulassung erkundigst was es für Sonderregelungen gibt bei "Umzugsgut" da wird dann manches einfacher, aber große Hoffnungen würde ich mir nicht machen


    in der SUCHE hab ich mal schnell die drei Beiträge gefunden, gibts sicherlich noch mehr
    eins
    zwei
    drei


    Gruß Mani

  • Hallo,


    hat der Anhänger ein Typenschild von Saris, auf dem Fahrgestellnummer und Gewichte eingetragen sind ?


    Falls ja, gibt es die Möglichkeit den Anhänger über den Weg der verlorenen Papiere zuzulassen.


    Das Baujahr sollte man so zirka herausfinden können, die Maße und Gewichte werden vom Tüv ermittelt, auch der fiktive Tag der Erstzulassung wird vom Tüv festgelegt. Der Tüv stellt dir dann ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis aus, mit der kannst du bei der Zulassungsstelle die Kiste zulassen.


    Am Besten du gehst einfach mal zu einer Tüv-Prüfstelle, und sprichst das ganze mit einem Ingenieur durch, machbar ist sowas.


    Gruß Gerd

  • Ich habe nochmal nachgerechnet aber es wird eine teure Geschichte:
    [definition='1','0'][/definition] 50
    Neue Räder 100 (ist preiswerter als nur neue Reifen)
    TÜV-Prüfung 140 (weil gebremst)
    Zulassung 70


    Mit die Ankaufkosten von 120 ist alles zusammen schon 480 Euro, und das für ein Anhänger von 1985...
    Ich kann hier in Ahaus auch ein Anhänger mit Plane kaufen, Baujahr 2007, hergestellt von ein Dochterbetrieb von Böckmann für 450 Euro, der hat TÜV bis zum Juni 2012.
    Ich denke das wäre ein bessere Idee....

  • Probier unbedingt via Fahrgestellnummer bei Saris eine Zweitschrift zu bekommen. Die kostet wahrscheinlich auch mindestens 60 ,-€. (Vorher anfragen) Dann noch ne normale Tüv-abnahme für ca. 30,- € und ab zur Zulassung, aber 70,- halte ich für viel! Dann bekommst Du aber 3 Jahre Tüv wegen Erstzulassung! Und die Reifen na ja die kannst auch beim Reifenhändler wechseln lassen wenn der Tüv/ Dekra meckert.


    Geht alles, das schaffst Du schon


    Gruß

  • Probier unbedingt via Fahrgestellnummer bei Saris eine Zweitschrift zu bekommen. Die kostet wahrscheinlich auch mindestens 60 ,-€. (Vorher anfragen) Dann noch ne normale Tüv-abnahme für ca. 30,- € und ab zur Zulassung, aber 70,- halte ich für viel! Dann bekommst Du aber 3 Jahre Tüv wegen Erstzulassung! Und die Reifen na ja die kannst auch beim Reifenhändler wechseln lassen wenn der Tüv/ Dekra meckert.


    Geht alles, das schaffst Du schon


    Gruß



    Tüv-Vollgutachten für ein Anhänger mit Bremse kostet über 80 Eur, plus evtl. Mehraufwand.
    Außerdem gibt es für den Anhänger dann nur 2 Jahre HU.
    Wenn du Erstzulassung heute machen möchtest, dann musst du aber auch die heutigen Vorschriften einhalten, angefangen bei der bei der Nebelschlußleuchte, über die Rückfahrautomatik, usw.
    Das ist mit Vorsicht zu geniessen.


    Ich würde einfach mal mit dem Tüv das Vorhaben durchsprechen.


    Gruß Gerd

  • "Vollabnahme" brauchst Du nicht, das FAhrzeug ist aus der EU, da reicht ein Datenblatt zu Erstellung eines Briefes.


    Schreib an Saris, das wird der günstigste Weg für einen Brief sein.
    Ansonsten mit Fahrgestellnummer und Typenschilddaten oder mit ganzen Anhänger zur DEKRA nach Bocholt und da unverbindlich Fragen. Wenn die ein Datenblatt erstellen, kostet das 75 Euro, eine HU dazu liegt bei 43 und die Zulassung bei ca 30 Euro.


    Eine Zugkugelkupplung mit NL-Prüfzeichen ist in Deutschland nicht zulassungsfähig, die muß ersetzt werden gegen eine mit deutscher Bauartgenehmigung oder EG Bauartgenehmigung.


    Erfahrungsgemäß sage ich Dir, daß ein auflaufgebremster Anhänger aus den NL eine HU hier nicht auf Anhieb besteht. Ich kenne zwar Deinen Anhänger nicht, aber in der Regel sind die Anhänger aus den NL nicht oder nur schlecht gewartet, weil es dort keine Zulassungspflicht für Anh unter 3,5t gibt.


    Du mußt also noch mit Reparaturen rechnen.


    Wenn Du nächste Woche Zeit hast (Die Woche ab Mo. 04.04) könnte ich mir Deinen Anhänger unverbindlich in Goch mal ansehen und Dir sagen, ob das Sinn macht.


    Kannst Du ein Foto vom Typ-Schild machen und mir zusenden ?


    Gruß Tom

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o

  • @ Gerd,


    ok ! hatte die Bremse vergessen, ungebremst war halt bei mir und ich hatte 3 Jahre, beim Wohni waren es ber auch nur 2 Jahre.


    Gruß Chris

  • Forum-Admin

    Hat den Titel des Themas von „Habe ich eine Chance beim Erstzulassung meiner Anhänger ?“ zu „Saris Arba: Habe ich eine Chance bei der Zulassung?“ geändert.