Hallo!
wir waren in Urlaub in Holland und haben da ein Kindertransportfahrrad ("Bakfiets") gekauft. Um das Ding nach Deutschland zu holen, wo wir wohnen, haben wir uns in Holland einen gebrauchten, ungebremsten Anhänger gekauft.
Mit den deutschen Anhängerregelungen kannte ich mich überhaupt nicht aus, und wir haben vermutet dass es innerhalb der EU einigermaßen ähnlich geregelt ist. Jetzt habe ich den Eindruck es könnte kleine Unterschiede geben ...
In Holland ist es so: ein Anhänger mit zul. gesamtgewicht unter 750 kg hat keine Papiere (kein eigenes Kennzeichen; Kfz-steuerfrei). Wie ein Dachkoffer... Natürlich muss der Autofahrer darauf achten dass der Anhänger technisch in Ordnung ist (ist meiner Einschätzung nach der Fall).
Am Anhänger montiert man das gleiche Nummernschild wie am Zugfahrzeug (nur die Farbe ist anders: weiss statt gelb).
Also haben wir in Holland ein weisses Nummernschild gekauft (natürlich ungestempelt). Nummernschild dran geschraubt, Fahrrad drauf, Anhänger angehängt und die 650 km nach Hause gefahren.
Jetzt stellt sich die Frage: darf ich (in D) mit einem in Deutschland zugelassenes Auto einen niederländischen Anhänger unter 750 kg ziehen? Was für Nummernschild braucht man?
Ich vermute fast dass ich den Anhänger zum TÜV bringen muss und (wenn die Prüfung klappt) hier anmelden. Das komische an der ganze Sache: es wäre völlig in Ordnung wenn ein niederländisches Auto den Anhänger ohne Zulassung ziehen würde, auch in Deutschland..
Grüße,
Maarten