Konturenmarkierung Ja oder Nein

  • Hallo Forum.

    Bei meinen Planungen für die Ausrüstung meines neuen Hängers zum Familien- Urlaub- Camping- Fahrradhänger bin ich mir noch nicht ganz sicher, ob ich den Hänger seitlich mit einem Reflexstreifen versehen soll.

    Zur Verfügung stehen gelbe Streifen, 1.15 m lang, 3 cm hoch.
    Nach Recherche bei 3M http://3m-mediaserver.de/verke…es/Fahrzeugmarkierung.pdfhabe ich herausgefunden, dass diese Art der Konturenmarkierung bei Anhängern unter 750 kg nicht zulässig ist.
    Ich halte sie aber trotzdem für sinnvoll.

    Hat jemand von Euch schon mal Erfahrungen damit sammeln können ? :schonok:
    Meckern die Herren bei der Prüfung überhaupt darüber ? :oha:
    Und was sagen unsere freundlichen Ordnungshüter dazu ? :ohnemich:

    Fragen über Fragen.
    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen


    Wendel

  • Hallo

    an so kleinen Hängern hab ich die noch nicht gesehen, an etwas größeren schon, teil serienmässig,

    in der STVZO steht aber nichts davon drinn das sie für so Kleine verboten wären, allerdings hab ich nur die normalen § mal durchgeschaut, nicht die ganzen Zusatzvorschriften

    ich würds hinkleben, wenn einer meckert, sind se ja schnell wieder weg

    Gruß Mani

  • Ich hatte an meinen ungebremsten Anhänger (siehe Signaturbild oder auch HIER (13. Post)) eine umlaufende rote selbstreflektierende Markierung und zusätzlich am Heck oben auf der Plane eine blaue, passend zur Planenfarbe. So ist der Hänger mehrfach ohne Beanstandungen durch die HU gegangen.
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß Du damit Probleme bekommst (--> Glaube, kein Wissen!!!).
    Und was soll passieren? Schlimmstenfalls bekommst Du einen Mängelbericht und Du entfernst die Markierung wieder...

  • Eduard Anhänger haben oft hinten einen roten Streifen über die komplette Seite und seitlich einen gelben. Da das ab Werk so ist dürfte das dann ja kein Problem sein.

    ...

  • Das sind auch gebremste und bei denen ist es offiziell erlaubt.

  • In dem oft zitierten Hella Dokument steht, dass die seitliche Konturmarkierung bei bestimmten Fahrzeugtypen vorgeschrieben, bei allen anderen mit Ausnahme M1 (Im weitesten Sinne PKW bis 3.5to und 9 Sitzen) zulässig sei.

    Dies stimmt meiner Meinung nach so nicht, in der ECE-R48 § 6.21.1 sind offenbar ganz offiziell auch die O1 Typen, also Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtmasse davon ausgenommen.


    (Eine durchgehende Reihe von gelben Seitenreflektoren hingegen scheint erlaubt zu sein, da nur die Mindestabnessungen und Abstände angegeben werden aber keine Höchstbegrenzung).


    Wie seht ihr das?

    VW Passat Variant GTE - Pongratz Pongami PFA 185U Faltanhänger - BMW 320i (ohne "Anhang")

  • Das hatten wir schon an mehreren Stellen im Forum. Offiziell ist es nicht erlaubt an ungebremsten Anhängern (O.1), aber da es ein Sicherheitsfeature ist (bessere Sichtbarkeit), wird da wohl kein Sheriff oder auch TÜV-Prüfer was dagegen sagen. Nicht zuletzt wird es ja auch von einigen Herstellern schon ab Werk geklebt! ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Nimm weise Reflex Streifen die eine Zulassung haben.


    1. Die fallen über tag nicht so auf.

    2. Wenn einer was sagt, die Aufkleber sind zugelassen.


    Der Rest ist eine argumentations Sache.

    Habe ein Humbaur HA 253015.


    Gruß

    Roland

  • Weise Aufkleber sind eine gute Idee, ich würde aber weiße nehmen, "weise" mit Zulassung hab ich noch nicht gefunden! :)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Dies stimmt meiner Meinung nach so nicht, in der ECE-R48 § 6.21.1 sind offenbar ganz offiziell auch die O1 Typen, also Anhänger mit bis zu 750kg Gesamtmasse davon ausgenommen.

    wenn man alles liest was bei Hella steht, würdest du merken das da auch nichts anderes steht als das es nicht erlaubt ist

    Zitat


    Zulässig an Fzg. aller anderen Klassen, außer O1-Fz.

    ja ja ich weiß Gesetze lesen ist schwer :biggrins:

  • Ja klar. Dennoch “offiziell” nicht zulässig. Hatte mich primär über den Fehler im Hella Prospekt gewundert.


    Würde tendenziell aber auch eher zu gelb seitlich und rot hinten tendieren. :) wie ist es eigentlich mit den Anhänger-Kennzeichnungen für hinten, die man oft auch in Italien sieht (eine durchgehende) oder 2 bis 4 einzelne gelbe Reflextafeln mit rot fluoreszierender Umrandung: ich habe da bisher nur von “schweren” und “langen” Gespannen gelesen die so gekennzeichnet werden müssen, aber ohne genaue Spezifikation. Weiss da jemand genaueres?


    (Dass man nach eigenem Ermessen und Argumentation mit dem TÜV damit durchkommt ist klar, ändert aber die Rechtslage im Zweifelsfall nicht ;) das muss dann jeder selbst mit sich ausmachen)

    VW Passat Variant GTE - Pongratz Pongami PFA 185U Faltanhänger - BMW 320i (ohne "Anhang")

  • Dennoch “offiziell” nicht zulässig. Hatte mich primär über den Fehler im Hella Prospekt gewundert.

    du hast es immer noch nicht kapiert oder? da ist kein Fehler


    wo steht im Hella Prospekt was falsches????


    dort steht

    Zulässig an Fzg. aller anderen Klassen, außer O1-Fz.


    und das ist RICHTIG

  • Und hier ECE-R48 steht ganz deutlich:


    6.21. Auffällige Markierungen (Regelung Nr. 104)
    6.21.1. Anbringung
    6.21.1.1. Verboten: bei Fahrzeugen der Klassen M1 und O1.


    Und zur Farbe steht folgendes dort:


    5.15. Das von den Leuchten ausgestrahlte Licht hat folgende Farben:

    ...

    retroreflektierende Markierung: vorne weiß; seitlich weiß oder gelb hinten rot oder gelb (2).

    ...

    (2) Keine Vorschrift dieser Regelung hindert die Vertragsparteien, die diese Regelung anwenden, auf ihrem Gebiet die Verwendung von weißen auffälligen Markierungen nach hinten zu gestatten.

  • Ja klar. Dennoch “offiziell” nicht zulässig. Hatte mich primär über den Fehler im Hella Prospekt gewundert.


    Würde tendenziell aber auch eher zu gelb seitlich und rot hinten tendieren. :) wie ist es eigentlich mit den Anhänger-Kennzeichnungen für hinten, die man oft auch in Italien sieht (eine durchgehende) oder 2 bis 4 einzelne gelbe Reflextafeln mit rot fluoreszierender Umrandung: ich habe da bisher nur von “schweren” und “langen” Gespannen gelesen die so gekennzeichnet werden müssen, aber ohne genaue Spezifikation. Weiss da jemand genaueres?


    (Dass man nach eigenem Ermessen und Argumentation mit dem TÜV damit durchkommt ist klar, ändert aber die Rechtslage im Zweifelsfall nicht ;) das muss dann jeder selbst mit sich ausmachen)

    Diese Warntafeln sind u.a. auch an Wohnwagen vorgeschrieben im europäischen Ausland. Bei vielen Pkw-Anhängern wird es aber an den vorhandenen Maßen scheitern.


    Verpflichtend in:

    Österreich, Spanien, Italien, Frankreich, Holland, Belgien, Schweiz, Polen, Dänemark, Schweden, England, Tschechische Republik

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)


    ziehender Furhpark: Ford Transit Connect (2006 und 2008), Opel Combo C (2009), Fiat Duacato 250 (2012), Mitsubishi L200 (2022)

  • Sorry Glonntaler, mea culpa. Kein Grund unhöflich zu werden.


    Ich hatte auf der Seite der Seite 16/17 gelesen, das betrifft aber nicht die Anhänger sondern die Zugfahrzeuge. Dort steht dann (natürlich nur bezogen auf die Zugfahrzeuge): "Zulässig an Fahrzeugen aller anderen Klassen, außer M1-Fz."


    Die Anhänger sind ja separat aufgeführt. Das hatte ich am Handy überblättert...

    VW Passat Variant GTE - Pongratz Pongami PFA 185U Faltanhänger - BMW 320i (ohne "Anhang")

  • Diese Warntafeln sind u.a. auch an Wohnwagen vorgeschrieben im europäischen Ausland. Bei vielen Pkw-Anhängern wird es aber an den vorhandenen Maßen scheitern.


    Verpflichtend in:

    Österreich, Spanien, Italien, Frankreich, Holland, Belgien, Schweiz, Polen, Dänemark, Schweden, England, Tschechische Republik

    Für Spanien konnte ich im Web für Wohnwagen nur den Wert "Gespann länger als 12m" finden, jetzt habe ich auch endlich die ECE R70 mal gefunden:


    https://www.unece.org/fileadmi…wp29/wp29regs/r070r1e.pdf


    Selbst für O1 Anhänger wären die Markierungen für mein Verständnis demnach zulässig/notwendig, wenn sie 8m Länge überschreiten (sofern es 750kg Anhänger gibt die das je erfüllen...

    VW Passat Variant GTE - Pongratz Pongami PFA 185U Faltanhänger - BMW 320i (ohne "Anhang")