Ich hatte heute ein Wenig bei mobile nach anhängern geschaut, dabei sind mir auch ungebremste Anhänger (750Kg) mit 2 Achsen aufgefallen, dann habe ich ein wenig gegoogelt, und bin dabei auf den §42 Absatz 2 SVZO gestoßen, welcher folgendes besagt:
"Hinter Krafträdern und Personenkraftwagen dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat."
Wie ist das mit solchen Anhängern dann zu vereinbaren? Diese Anhänger sind teilweise von Brenderup, also ab werk so. Ist das vielleicht so, das eine Tandemachse dann nur als eine Achse zählt? Bis wann wäre das denn? Die üblichen 0,99m?
Und dann gibt es ja noch die ungebremsten Drehschemelanhänger, hier sind es ja ganz klar 2 Achsen, dürfte man die also gar nicht fahren? Oder vielleicht nur mit einem LKW? Oder hätten die gar nicht zugelassen werden dürfen? Was wenn man nun einen solchen anhänger fahren würde?