Hallo zusammen,
ich habe von einem Bekannten gehört das den seine zuständige Abnahmestelle sagt das seit 06/2010 bei Neufahrzeugen einseitig ein Rückfahrscheinwerfer verbaut werden muss.
Ist das richtig????
Ich kann mir das ehrlich gesagt nicht vorstellen. Dann darf es ja keine normalen 7poligen Anhänger mehr geben.
Wer kann mir eine kurze Auskungt geben und mir eventuell einen Paragraphen nennen?
Vielen Dank
Gruß Roland
Rückfahrscheinwerfer Vorschrift????
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Wäre mir neu, obwohl ich schon seit Jahren 13polig mit RFS fahre.
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Hallo Roland
bei Kraftfahrzeugen ja, dort sind sie Pflicht, an Anhängern sind sie erlaubt, aber nicht Pflicht
nachzulesen im §52a StVZO
Gruß Mani
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Hallo Mani,
es hätte mich auch gewundert wenn das der Fall gewesen wäre. Ich kenne das auch nur so das ein Rückfahrscheinwerfer eine zusätzliche lichttechnische Einrichtung ist.
Vielen Dank
Gruß Roland -
Ich weiß nur, dass seit Ende 2009 Böckmann und Unsinn mit 13 poligem Stecker und Rückfahrscheinwerfer verkauft werden. Irgend eine EU Richtlinie.
Wie das bei ungebremsten Anhänger ist weiß ich nicht.
Ist jetzt aber nur halbwissen - drum gekümmert hab ich mich da noch nicht so genau. -
was verkauft wird und was Gesetz ist, ist zweierlei, und der entsprechende § steht doch oben dort
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Richtig, dort steht, dass der Anhänger Rückscheinwerfer haben darf / zulässig ist.
Habe mir halt Anfang 2010 zwei Anhänger gekauft.
Modelljahr 2009 bei beiden (Böckmann und Unsinn) kein Rückfahrscheinwerfer und kein 13 pol. Stecker.
Ab MJ 2010 haben die Anhänger Rückfahrscheinwerfer und 13 pol. Stecker. Der Unsinn Kofferanhänger sogar vorne Positionsleuchten, was er vorher nicht hatte.
Seltsam, dass die sich so einig sind.....
Ok - alle Hersteller machen das noch nicht. Ob sich da wohl demnächst was ändert??
Auf nachfragen bei einem Händler, werden die Anhänger bei Ihm ohne Aufpreis umgerüstet. Dafür hatte der Händler 2009 noch 20,-- Euro haben wollen...
Mir ehrlich gesagt auch egal - der Kunde bekommt mehr für das gleiche Geld. Und darüber sollte man sich doch freuen! Ich fand es jedenfalls gut, dass es so war - endlich nicht mehr der 7 pol. Stecker und kein Umrüsten (wenn man einen Rückfahrscheinwerfer haben möchte)! -
Ob sich da wohl demnächst was ändert??
Hallo,
ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das hier eine Änderung erfolgt. Dann wäre die komplette Fahrzeugindustrie (damit meine ich nicht nur die Anhänger)
davon betroffen und müsste sich darauf einstellen.
Die Kosten dafür wären ja der Wahnsinn.
Gruß Roland -
Zitat
.........müsste sich darauf einstellen.
Die Kosten dafür wären ja der Wahnsinn.
Seid wann nimmt unser Staat auf sowas Rücksicht????
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Seid wann nimmt unser Staat auf sowas Rücksicht????
Wenn es die Lobby betrifft, dann schon und koste es, was es wolle.
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Die deutsche (Kraft-)Fahrzeug-Industrie verbaut doch fast nur noch 13-polig. Also sollen die Anhängerleute sich gefälligst anpassen. Ich würde inzwischen 7-polig nur noch auf Sonderwunsch verbauen.
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Die deutsche (Kraft-)Fahrzeug-Industrie verbaut doch fast nur noch 13-polig. Also sollen die Anhängerleute sich gefälligst anpassen. Ich würde inzwischen 7-polig nur noch auf Sonderwunsch verbauen.
Hallo Uwe,
da sieht man mal wie unterschiedlich das ist. Ich habe bisher an jedem Auto von mir eine AHK nachgrüstet und immer mit 7-pol.
Ich mag die 13pol Stecker überhaupt nicht.
Am Wohnawgen machen Sie ja vielleicht sinn. Aber an einem normalem 2to Kastenanhänger oder am Bootstrailer halte ich Sie für überflüssig.
Gruß Roland -
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Wenn ich das Monster nachts um drei auf dem dunklen Hof einparke, bin ich froh über die Rückfahrscheinwerfer ...
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Gesetzliche Vorschriften für Kraftfahrzeuge und Anhänger
gemäß ECE Regelung 48: http://www.ermax.at/katalog/be…etzliche_vorschriften.pdf -
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daheim hab ich auch SOWAS, hat aber nur 12,90 gekostet, beim 20% auf alles
War ja auch nur ein Beispiel auf die Schnelle!
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Nö nö, mit den RFS paßt das schon.
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Naja, hell macht das sicher - aber wenn der Anhänger nur noch aus Rückfahrscheinwerfer besteht....
Und so'n Zugmaul haben ja auch nur die wenigsten von uns, oder? Und das hier bzw. auch hier - ist das ne Achsschenkellenkung?
PS: Der kriegt SO aber keinen Tüv mehr!