Das ist die "alte" Version .....
"damals" wurde das tatsächlich gewogene Gewicht des vollgetankten, ansonsten aber leeren Fahrzeuges in die Papiere eingetragen.
Für den ungebremsten Anhänger galt dann: max. die Hälfte des um 75 Kg ( für den Fahrer ) erhöhten Leergewichtes. Da kein Auto ohne Fahrer mit einem Anhänger fahren kann, wurde das Fahrergewicht sinnvoller Weise hinzugerechnet.
( oder eben halbes Leergewicht + 37,5 Kg )
Seit Jahren werden aber dem tatsächlich gewogenen Gewicht des leeren Fahrzeuges 72 Kg für den Fahrer + 3 Kg für persönliche Ausrüstung zugeschlagen und diese Summe in die Papiere eingetragen.
Daher gilt : zulässige ungebremste Anhängelast max. 50% des in den Papieren eingetragenen Leergewichtes.
"Alte" TÜV-Prüfer, die die Fortbildungskurse schwänzen, mischen dann schon mal den "alten" 75-Kg-Zuschlag mit dem "neuen" Leergewicht.
Außerdem scheint es so zu sein, dass die alten Unterlagen noch im Umlauf sind.
Und die Vorgaben/Vorschriften daher fleißig gmischt werden.
Ist mir ja auch egal ......
aber die ungebremste Anhängelast stammt nicht aus der Serienzulassung für den Smart ...... sondern wurde nachträglich von einem Tüv-Prüfer eingetragen ......
und deshalb wundere ich mich nun nicht mehr über die (zu) hohe Anhängelast
Manfred