Stützlast addieren mal anders?

  • Das ist die "alte" Version .....


    "damals" wurde das tatsächlich gewogene Gewicht des vollgetankten, ansonsten aber leeren Fahrzeuges in die Papiere eingetragen.


    Für den ungebremsten Anhänger galt dann: max. die Hälfte des um 75 Kg ( für den Fahrer ) erhöhten Leergewichtes. Da kein Auto ohne Fahrer mit einem Anhänger fahren kann, wurde das Fahrergewicht sinnvoller Weise hinzugerechnet.
    ( oder eben halbes Leergewicht + 37,5 Kg )


    Seit Jahren werden aber dem tatsächlich gewogenen Gewicht des leeren Fahrzeuges 72 Kg für den Fahrer + 3 Kg für persönliche Ausrüstung zugeschlagen und diese Summe in die Papiere eingetragen.
    Daher gilt : zulässige ungebremste Anhängelast max. 50% des in den Papieren eingetragenen Leergewichtes.


    "Alte" TÜV-Prüfer, die die Fortbildungskurse schwänzen, mischen dann schon mal den "alten" 75-Kg-Zuschlag mit dem "neuen" Leergewicht.


    Außerdem scheint es so zu sein, dass die alten Unterlagen noch im Umlauf sind.
    Und die Vorgaben/Vorschriften daher fleißig gmischt werden.


    Ist mir ja auch egal ......


    aber die ungebremste Anhängelast stammt nicht aus der Serienzulassung für den Smart ...... sondern wurde nachträglich von einem Tüv-Prüfer eingetragen ......
    und deshalb wundere ich mich nun nicht mehr über die (zu) hohe Anhängelast ;)



    Manfred

    Manfred

  • Das habe ich auch schon immer gesagt, ungebremst zu viel, gebremst zu wenig.


    Aber mein schweres Cabrio, mit dem "großen" Motor wird mit Fahrer schon die 900Kg auf die Waage bringen...
    Kurios:
    Die leichtesten Smarts erreichen nicht mal die 450Kg wenn amn die 37,5kg addiert, haben sie aber trotzdem eingetragen.

  • Soweit es mir bekannt ist, wird die Stützlast dem Zugfahrzeug
    zugerechnet und nicht dem Anhänger.


    Deshalb gab es auch mal nen schweren Bauanhänger der ein zzGG von 3650kg
    hatte. Wurde die Stützlast von 150kg ausgenutzt, waren es eben nur noch
    die erlaubten 3500kg im angekuppelten Zustand.


    Es ist mir mal zu ohren gekommen, dass beim Leergewicht des Anhängers
    das Gewicht der Räder abgezogen wurde, da es nicht zur tragenden Masse
    gehörte. Kennt da jemand mehr ?

    ;) AL-KO Spezialist ;)

  • Zitat

    ist mir mal zu ohren gekommen, dass beim Leergewicht des Anhängers
    das Gewicht der Räder abgezogen wurde, da es nicht zur tragenden Masse
    gehörte. Kennt da jemand mehr ?


    davon hab ich noch nie was gehört, aber ich kenne auch nicht alles, das einzige was ich in die Richtung kenne hat aber mehr mit irgendwelchen Formeln für die Federung zu tun oder Belastung der Strasse oder irgendsowas, dazu mußt aber vermutlich dipl Dr Dr Ing usw sein damit des kapierst,
    allerdings gehts da um die ungefederten Massen, also nicht nur Reifen allein, sondern auch Achse bzw Aufhängung


    aber ansonsten muß ich passen


  • Es ist mir mal zu ohren gekommen, dass beim Leergewicht des Anhängers
    das Gewicht der Räder abgezogen wurde, da es nicht zur tragenden Masse
    gehörte. Kennt da jemand mehr ?


    Das hilft dir aber bei einer Kontrolle wenig, bei der Ermittlung des tatsächlichen Gewichtes werden die Räder mitgewogen.Darauf steht nämlich der Hänger auf der Waage.


    Vielleicht wurde so das sehr optimistische Leergewicht mancher Wohnwagen ermittelt.....:kratz:




  • Hi,

    die Masse der Räder gehört definitiv zur Leermasse dazu. Die Räder sind sogar zweifach problematisch, wenn es um die beim Bremsen zu vernichtende Energie geht: zum einen haben sie eine träge Masse, also kinetische zum anderen eine rotatorische Energie.

    Ein Bauanhänger mit Auflaufbremse kann die Gesamtmasse von 3650 kg nur haben, wenn die max. Geschwindigkeit bei 40 km/h liegt und die Bremse auf alle Räder wirkt.

    Gruß
    Gerhard