Soweit ich weiß gibts in östereich eine mindestbodenfreiheit, in Deutschland jedoch nur eine empfehlung, und die sind meines wissend nach 8cm. Das Allerdings ohne gewähr.
A-Corsa *Anhängerumbauprojekt*
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das gilt auch bei uns
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Das ist doch mal eine Aussage. 8cm werde ich wohl übern Boden bleiben.
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Jepp, Österreich hat 11cm, Deutschland 8cm. Erfährt man immer in den Reportagen übers Wörthersee-Treffen, wenn die janzen Deutschen Jolfs rausjewunken werden...
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Das mit der Höhe sehe ich ein wenig anders.
Aus einer Anleitung für einen Sperrbügel zur Montage auf einem Parkplatz:
ZitatDie Gesamthöhe der zu überfahrenden Bauteile ist in Anlehnung an das VdTüv-Merkblatt 751
entwickelt worden.
Die Bestimmungen des § 30 Abs. 1 und 2 StVZO begründen eine allgemeine Beschränkung der
zulassungsfähigen Bodenfreiheit.
Bei der Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen orientiert sich der Prüfer vor allem an der
Empfehlung „VdTÜV Merkblatt 751“. In diesem Merkblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass
Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein
Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos
überfahren können. -
Also der §30 sagt ja wirklich nicht viel aus, also ne gesetzliche Grundlage ist die Höhe also nicht. Das VdTüv-Merkblatt 751 ist ja nur ne Empfehlung - und da gehts auch nur um feste Teile. Wenn du ein Auto tieferlegst, sind ja die "weichen" Stoßstangen oft noch tiefer!
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