100km/h bei Neuzulassung

  • Hallo Gemeinde

    Ich habe mir einen ungebremsten Humbaur Startrailer (1380) neu gekauft. In der Eg-Bescheinigung stehen die 100km/h zwar schon drin, aber natürlich nur bei Entsprechenden Leergewicht der Zugmaschine (2500kg)
    Also ablasten! Kann ich das beim TÜV ohne Vorführung des Anhängers machen?
    Hintergrund ist der, das ich den Hänger noch nicht abgeholt habe (~180km entfernt), ich ihn also anmelden wollte um ihn dann abzuholen. Wollte ja nicht 2mal zur Zulassungsstelle.

    gruß
    Carsten

  • Nein, im Juni 2010 ging das nicht beim TÜV-Nord. Begründung. 1) Der Anhänger muß gewogen werden damit nicht das zGG niedriger als das tatsächlichr Leergewicht ist 2) Das Typenschild muß geändert werden.
    Bei mir wars ein Baumarktanhänger den ich von 750 auf 600 Kg ablasten wollte. Leergewicht 125 Kg lt Papieren. Ich habs nicht verstanden , muß ich aber auch nicht. Ich habs dann sein gelassen.

  • Hallo


    Entweder kannst Deinen VK fragen ob der das für Dich noch macht, wenn Glück hast kostet es außer der TÜV-Gebühr nichts, das wäre das einfachste


    ansonsten mit roter Nr Abholen, dann hier TÜV fahren und anschliessend zur Zulassung


    aber bist Dir überhaupt sicher mit dem Ablasten? 100 darfst eh nur auf der Autobahn fahren, auf der Landstr gilt weiterhin 80, wenn also nicht zu oft und keine weiten Strecken fährst, bist mit der höheren Nutzlast besser drann, außer dein Auto darf ungebremst eh keine 750 ziehen, dann hast nen zweifachen Vorteil durchs ablasten


    Gruß Mani

  • Hallo

    Danke erstmal für die Antworten.
    Die Papiere habe ich jetzt ja schon hier, also kann der VK da nichts mehr machen.

    JA, mit dem Ablasten bin ich mir sicher! Benötige ihn für´s Moped und zum Müll wegbringen. Und da fahre ich öfters Autobahn. Da ist mir die max. Geschwindigkeit SEHR wichtig!
    Gerade wo ich hier gelesen habe, das mit Anhänger andere Grenzwerte für Tempoüberschreitungen gelten! :shocked:
    Hab ´nen Astra Caravan. darf. ungebr.690kg ziehen
    Leergew.1393, macht also 417kg, schon ein deutlicher Unterschied, aber die max. Zuladung werde ich sehr selten benötigen.

    gruß
    Carsten

  • Das stimmt mit den Tarifen, da hat mir die 100er Zulassung schon mal den Lappen gerettet.
    Tipp: Laß deinen Astra mal wiegen und das TATSÄCHLICHE Leergewicht vom Tüv eintragen, da hommen manchmal erstaunliche Werte raus, z. B. durch nachgerüstetes Zubehör:belehr: bei meinem T3 damals auch, ging aber nur um die Nutzlast für die Versicherung nach dem Auflasten. Konnte ich wissen daß meine Frau die vollen Wasserkanister für die Pferde im Tresor unter der Ladefläche vergessen hatte:argwohn:
    Und dann kannst du deinen Anhänger passend zur Leergewichtseintragung ablasten lassen. Bringt vielleicht nochmal ein paar Kilo (falls mal ein größeres Möp kommt)
    Grüße Rüdiger

  • :super: Idee

    das stimmt was Rüdiger da sagt, das Leergewicht im Schein stimmt nie mit dem tatsächlichen Gewicht überein, diese Angabe ist meist das nackte Leergewicht der Basisversion

    beim Patrol steht z.B. immer drinn von bis, die berücksichtigen schon diverse Extras ab Werk, trotzdem wiegt er 300 kg mehr als der höhere Wert der in den Papieren steht

    Also volltanken, allen Krempel den auch sonst im Auto drin hast drinn lassen und erstmal auf die Waage fahren

    Gruß Mani

  • Ja das mit dem Leergewicht ist ein guter Tip hab ich auch durch aber man solltes es nicht übertreiben irgendwann will der TÜV dann den 5. Sitzplatz austragen...

  • Hallo

    Aber das hiesse doch, das ich den PKW im Brief "auflaste"!?
    Oder wird einfach das tatsächliche Gewicht als berechnungsformel für den Anhänger genommen!?
    Aber das könnte ich auf der Strasse in einer Kontrolle nicht beweisen... :kratz:
    Also vermutlich eintragen, das kostet wieder und geht bei mir eh nicht, da Firmenwagen.
    Wobei ich eh davon ausgehe, das die Differenz bei meinem PKW keine 300kg beträgt! ;)

    gruß
    Carsten

  • Ja das mit dem Leergewicht ist ein guter Tip hab ich auch durch aber man solltes es nicht übertreiben irgendwann will der TÜV dann den 5. Sitzplatz austragen...


    :biggrins:Man muß Prioritäten setzen:biggrins:
    Bei meinem Audi hab ich noch nie 5 Sitzplätze gebraucht, wo sollen die hinten auch siutzen, auf der Werkzeugkiste?!


    @Carsten@ Muß man das im Brief eintragen lassen oder reicht die TÜV-Bescheinigung wie bei Reifen? Nachfragen bei der Zulassungsstelle.....

  • Hallo


    Danke für die Antworten.
    Ich habe den Anhänger nun mit roter Nummer vom Freund abgeholt.
    Gestern dann TÜV, abgelastet auf 417kg und dann gleich angemeldet. :)
    Der Spass hat dann zusammen mal eben ~110€ gekostet... :mad:



    gruß
    Carsten

  • Hallo

    Aber das hiesse doch, das ich den PKW im Brief "auflaste"!?
    Oder wird einfach das tatsächliche Gewicht als berechnungsformel für den Anhänger genommen!?
    Aber das könnte ich auf der Strasse in einer Kontrolle nicht beweisen... :kratz:



    Hallo,


    nein es wird nicht das tatsächliche Gewicht genommen.


    Die Idee ist übrigens garnicht so neu, sondern wird schon seit es die 100km/h Geschichte gibt so gehandhabt.


    Es wird beim Tüv ein neues höheres Leergewicht ermittelt, entweder durch Wiegen,
    oder durch Pi mal Daumen wenn es nur um ein paar Kilo geht die fehlen.
    Beispielsweise bringt eine nachgerüstete AHK auch gleich 20 kg mehr Leergewicht.


    Gruß Gerd