Also ich kenne mich jetzt nicht mit dieser Parktafel aus, aber ich arbeite in der Verkehrssicherung, und da dieses Zeichen auch ein offizielles Zeichen nach STVO ist, denke ich wird es ähnlich sein wie bei Verkehrszeichen.
Wenn ein Verkehrszeichen im VZ Katalog abgebildet ist, dann ist es so abgebildet wie es montiert werden muss, bzw aufgestellt werden muss.
Diese Parktafel, wird offiziell so abgebildet:
Parkwarntafel Zeichen 630.
Also ist sie so anzubringen.
Auch haben wir in der Verkehrssicherung Rot weiße Kennzeichnung der Fahrzeuge nach RSA, die bestimmten Auflagen erliegen, damit wir Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, da gibt es auch einen Passus, der beschreibt dass es mit Rot beginnen muss.
Wie gesagt, es gibt bei uns nichts über die Warntafel, aber ein VZ muss so angebracht werden wie es im VZ Katalog steht und die Warnmarkierung muss auch mit Rot beginnen, also könnte ich mir vorstellen, dass es nahe liegt (auch wegen der Abbildung im VZ Katalog des Zeichen 630 Parkwarntafel) dass es richtig ist was der TE geschrieben hat.