Bekomme ich dafür ne 100er Zuhlassung?

  • Hallo zusammen,


    nun bin ich seit kurzem auch stolzer Besitzer eines eigenen Anhängers:].
    Der Anhänger ist Bj.'83 und war eigendlich mal ein Wohnwagen. Das Gestell wurde aber 2002 zum Trailer umgebaut.


    Hier mal die Baugeschicht: http://www.seven-inside.de/index1.htm Und da unter "Baugeschichten", "Anhänger 1".


    Nun hab ich mich gefragt, ob ich für den Anhänger ne 100km/h-Zulassung bekomme? Vom Zugfahrzeug heer dürfte das kein Problem werden (1600kg Leergewicht, 1800kg max Anhängelast, ESP). Einen Anhängerführerschein habe ich armes Hemt damals leider auch machen müssen.


    Nur leider bin ich bis jetzt nicht so ganz schlau aus den ganzen Gesetzestexten geworden. Muss mein Anhänger nun eine Schlingerkupplung haben, oder brauch er keine, wenn die Gesamtmasse des Anhängers (1000kg) die Leermasse des Zugfahrzeuges multipliziert mit 1,1 nicht überschreitet:confused:

  • Von den Daten her klappt es.


    ABER: Der Anhänger ist vor 1990 gebaut, und somit benötigst du eine bescheinigung vom Hersteller, das die Achse für Tempo 100 geeignet ist. Ich hatte das gleiche Problem auch mit meinem qek junior. Aber den Hersteller gibt es nicht mehr. Ergo keine bescheinigung. Ich habe dann 3 verschiedene Tüv Prüfer angefahren, und der 3. hatte nciht auf die Erstzulassung geachtet, bzw. kannte diese Regelung nicht.


    Wie du es nun Handhabst ist dir überlassen ;)

  • Wenn jemand diese Bescheinigung haben will, fahr zu nem anderen TÜV.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Mal von dem Gutachten der Achse abgesehen, brauche ich dafür ne Antischlingerkupplung? Denn das ist mein größtest Problem, da ich an meinem Zugfahrzeug ne blöde Alukupplung habe, glaube ich nicht, dass da ne Schlingerkupplung so das Beste währe, da ich ja noch nichteinmal einen Fahrradträger dadran montieren darf.

  • Was für ein Zugwagen? Eventuell ist das ESP ja schon Anhängertauglich.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • bei 1600kg eigengewicht beim auto und 1000kg gg wohnwagen brauchst du keine Antischlingerkupplung oder sowas.


    der Wohnwagen braucht:
    -Bremse
    -stoßdämpfer
    -100km/h taugliche achse (Tüv abhängig)


    Dein Auto braucht ABS

  • Was für ein Zugwagen? Eventuell ist das ESP ja schon Anhängertauglich.



    Das Zugfahrzeug ist ein Audi A4 Cabrio von 2004 mit werksseitiger Anhängerkupplung, daher auch aus Alu.

  • Antischlingerkupplung brauchst du nur, wenn du das Verhältnis zulässiges Gesamtgewicht zu max. Anhängelast auf 1,3 anheben willst.


    ESP macht nur dann etwas aus, wenn es ein spezielles Anhänger-Stabilitätsprogramm hat.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hatte mein A4 auch. Danach der A8 und der Q7 sind mit Stahlkugeln.
    Aber das Cabrio könnte ein ESP mit Anhängerfunktion haben, einfach mal an Kundenbetreuung@audi.de mailen, da kommt normalerweise sehr schnell eine Antwort.

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Ich trau meinen Augen nicht 8o


    Eingangs wurde gesagt der Wagen hat ne max AH-Last von satten 1800 KG...für`n Cabrio eh schon krass. Aber ne AHK aus A L U :confused:8o:confused:8o

  • Ich trau meinen Augen nicht 8o


    Eingangs wurde gesagt der Wagen hat ne max AH-Last von satten 1800 KG...für`n Cabrio eh schon krass. Aber ne AHK aus A L U :confused:8o:confused:8o


    Die Vag Cabrios haben generell die gleiche Anhängelast wie ihre geschlossenen Pendants- ist eben echte deutsche stabile Qualität:D
    Von den Alukugeln ist Audi m.W. wieder weg, wurden glaube ich auch nur ca. 10 % der Audis damals mit ausgerüstet. Aber Anhängerstabilisierungsprogramm müßte in der Esp schon drin sein.:] Auch wenn dus bei dieser Kombination ja nicht brauchst.

  • Wenn du Anhänger-ESP hättest, dann wäre das normalerweise auch im Fzg-Schein eingetragen, das A 4 Cabrio basiert noch auf einem relativ alten Modell und hat das meines Wissens nicht.


    Ist aber auch vollkommen egal, da du es bei deiner Kombination eh nicht brauchst.


    Das Baujahr der Achse könnte allerdings zum Problem werden, falls der TÜV-Mensch darauf achtet, bei uns gucken die nur auf Stoßdämpfer + Reifen.

  • Servus zusammen,
    also wir haben aus einem WOWA Bj. 78 einen Motorradanhänger gebaut
    und bei der Abnahme hat der Mann vom TÜV gefragt ob wir ne 100er Zulassung wollen oder nicht.
    Und der hat nicht aufs Baujahr der Achsen gekuckt.
    Ist ein ALKO Fahrgestell mit ALKO Achsen.
    Aber wie manch andere hier schon geschrieben haben ,jeder Tüv ist anders.

    miller:biggrins:

  • Man braucht keine Antischlingerkupplung, wenn das Verhältnis von (LEERgewicht des Autos) zu (zulässigem GESAMTgewicht des Hängers)
    nicht größer ist als 1 : 0,8 (bei Wohnwagen) oder 1 : 1,1 (bei anderen Anhängern). (Der Wohnwagen / Anhänger darf also ein zul. Ges.-gew. in Höhe von 80% / 110% des Leergewichtes des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.)
    Des Weiteren, wie schon genannt, Stoßdämpfer und Bremse (ohne Bremse oder ohne Stoßdämpfer wäre das Verhältnis 1 : 0,3), und das Auto muss ABS haben.
    Außerdem dürfen die Reifen des Anhängers nicht älter sein als 6 Jahre und müssen für 120 km/h freigegeben sein.


    Ausführlich steht das noch mal hier:
    http://www.kuhnert-anhaenger.de/tempo100.html