alten Führerschein gegen neuen tauschen?

  • ja mußt umschreiben, Du hast zwar den 2er, aber da der mit 50 verfällt brauchst den BE


    und da du den 2er hast und den alten 3er bekommst auch C1E mit eingetragen


    aber Drehschemel mit 3er allein geht nicht


    komisches Auto fahren die Bergheimer :weglach:

    Zitat

    Privat ein PKW mit mehr als einer Achse fahren möchte


    bei uns haben ALLE Autos mehr als eine Achse :rolleyes:

  • :uups::scheisse::oha::ohmann::rotwerd:


    Ich meinte einen Anhänger mit mehr als eine Achse du dösspadel :weglach:


    Aber verstanden habe ich das immer noch nicht wirklich.
    Warum kann man nicht mal was so lassen das es alle Verstehen b.z.w. sich so ausdrücken.


    Könnte ich denn nun den Drehschemel Privat fahren ohne weitere Prüfung? :gruebel:



    Kreuze bitte an:
    ° Ja, kannst du ohne weitere Prüfung fahren, Prüfung wird nur dann verlangt wenn du Geld damit verdienst.


    ° Nein, ohne Prüfung darfst du NUR PKW mit Anhänger und EINER Achse (Tandemachse gehört dazu) fahren.


    Finde ich ja reichlich blöde, da fährt man Jahrelang Anhängerzug und Sattelschlepper und hat Erfahrung die man Privat nicht mal mehr nutzen darf.


    Okay, verstehe das ja mit der Prüfung und ist auch irgendwo Sinnvoll, aber doch nur dann wenn man Täglich auf der BAB unterwegs ist.


    Klar kann ich auch Privat einen Unfall bauen, aber die meisten Unfälle passieren eh wegen Übermüdung.


    VG
    Alex

  • Du Döspaddel, was willst Du eigentlich wissen?


    klar darfst Du nen Drehschemel fahren, aber egal ob privat oder gewerblich, Du darfst es NICHT mitm 3er, also umschreiben auf BE, bzw C1E


    und das hab ich bereits oben gesagt :kratz:

  • Hallo Alex,


    ich muss auch mal meinen Senf (Erfahrung) zu diesem Thema abgeben :kapitulier:


    Du darfst mit deinem Führerschein, wenn er umgeschrieben ist max. 12 Tonnen zgg. Fahren!
    Diese 12 Tonnen werden aufgeteilt in 7,5 Tonnen für die Zugmaschine und 4,5 Tonnen für den Anhänger.
    Beim Anhänger dürfen die Achsen dann nicht weiter als 1 Meter sein,(wenn ich irre bitte berichtigen) das entspricht dem alten Klasse 3 guggst du HIER
    Desweiteren stimmt dass, das du ab deinem 50zigsten "keinen" 40zig Tonner mehr Fahren darfst, wenn du die geforderten Untersuchungen nicht vor weisen kannst!




    Frau Edit sagt: Die Umschreibung kostet leider ca. 60,- Tacken :(

    Gruß Uwe




    .............das einzig Wahre............ Platte fahre..................

  • Uwe Sorry, aber dein Senf schmeckt mir gar nicht


    wenn er den alten Lappen umschreibt bekommt er statt den 3er den B
    für den 2er bekommt er C, vorrausgesetzt er ist noch nicht 50 bzw hat die ärztlichen Untersuchungen vorliegen


    wenn man über 50 ist und die Untersuchungen nicht macht, verfällt der uneingeschränkte C
    und man bekommt nur noch den C1, richtig ist, das dieser bei Neuerwerb nur noch bis 12 t geht


    wenn man aber sein alten Schein umschreiben lässt, dann geht der weiterhin bis 18,75 t, nur die Beschränkung auf eine Achse beim Hänger bleibt, wenn zgg über 12 t und die 50+ Regel bleibt


    und da es früher kein Hängerschein gab, gibts den Gratis dazu, also bekommt man auch BE und C1E


    und alle E gelten auch für mehrachsige Anhänger


    und der C1E ruht auch nicht der gilt immer, weil der ist für "uns alten" wie der alte 3er, nur der C und CE sowie die Erweiterung auf 18,75 t ist betroffen von der 50+ Regel

  • Hallo Mani,


    hmmmmmmmmmmmm, war doch nur mittelscharfer Senf :]


    ich selbst habe meinen "ALTEN" Umschreiben lassen und mir wurde gesagt, dass wenn ich den CE nicht verlängere, so darf ich "nur" bis max. 12 Tonnen Fahren!


    Klar, gab es "früher" keinen Anhängerschein, da durftest du alles hinter dir herziehen, sobald du den 3er in der Tasche hattest! Nur durften bei einem Doppelachser die Achsen nicht weiter als 1 Meter bauseinander sein. Das gleiche galt auch für den 7,5 Tonner, auch da durften die Achsen nicht weiter als einen Meter auseinander sein!


    Mit der Anzahl der Achse , da muss ich dir Recht geben, das wusste ich so auch noch nicht :super:


    Schau mal HIER

    Zitat :
    Alle Führereininhaber von Kl. 3 alt erhalten auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
    Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
    Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun also auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
    Umfang der Klasse C1E:
    Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
    Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
    zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug



    Aber alles im Allem eine sehr Komplexe Angelegenheit !

    Gruß Uwe




    .............das einzig Wahre............ Platte fahre..................

  • zul. Gesamtmasse Anhänger darf höchstens gleich oder kleiner sein als Leergewicht Zugfahrzeug



    Bei BE darf der Anhäger schwerer sein als das Zugfahrzeug!

    Schöne Grüße
    Uwe


    Stema B6075 750kg / Moetefindt FTP235 3500kg (verkauft)

  • Du hast nur einen einzigen Nachteil, der dir im Besitzstandschutz verloren geht.


    Die ganze Kartensache ist ja ein EU Recht, der rosa Lappen war Bundesdeutsches Recht, mit einem Klasse 2 durfte man einen leeren Bus fahren, mit einen CE nicht (wenn als CE gemacht). Jetzt kommt der klitze kleine Unterschied.



    Klasse 2 (rosa oder grau) und Fahrer unter 50 Jahre alt berechtigt zum Führen eines Kraftomnibusses ohne Fahrgäste zu beliebigem Zweck innerhalb der EU (Weil die EU immernoch die alten Führerscheine anerkennen muß) Es bleibt das bundesdeutsche Recht des rosa oder grauen Führerschein erhalten.


    Klasse CE (aus Klasse 2 umgeschrieben) ergibt den Nachtrag 172 auf der Karte und berechtigt ebenfalls zum Führen einen Kraftomnibusses ohne Fahrgäste zu beliebigem Zweck aber nur innerhalb Deutschland. (der Führerschein ist nach EG Recht erteilt und die BRD kann den Besitzstand nur auf Deutschland zulassen)


    Klasse C oder CE (als C oder CE erworben) bekommt keinen Nachtrag 172 und man darf den Bus ohne Fahrgäse ausschließlich zu Überprüfung des techn. Zustandes oder zur Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung fahren, Überführungsfahrten oder "Fahrten zum Anreitz der Kauflust" (ja ja amtsdeutsch) sind damit nicht zulässig.



    Ich lasse erst mit 50 umschreiben, da ich im Grenzgebiet zu den Niederlanden wohne und es vorkommen könnte, daß ich einen Bus durch ein Stück Niederlande fahren müßte.


    enn Du eh nur innerhalb Deutschlands einen Bus ohne Fahrgäse führen willst, oder erst gar nix mit Bussen zu tun hast, kannst Du den ruhig umschreiben lassen.


    Diese blöde Beschränkung der CE auf techn. Probefahrt ist wieder eine EU Idee, der Deutschland sich fügen mußte.


    Falls von Interesse, ich habe einen interessanten Artikel zu dem Thema aus einer Fachzeitschrift, den ich auf Wunsch als pdf zusenden kann.


    Gruß Tom

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o

  • Und weil alles so schön Eindeutig ist hier noch eine Frage zum Thema:


    Ich habe Klasse 3 gemacht und die rosa Pappe vor 10 Jahren gegen eine Plastikkarte getauscht.
    Gab ja immerhin Klasse T geschenkt und durch Unstimmigkeiten zwischen Waschmaschine und rosa Pappe war es eh notwendig.


    Also beim neuen Schein:


    BE: ich darf PKW bis 3.500 kg mit Anhänger ziehen, inklusive Drehschemel


    C1 (171): LKW bis 7.500 kg und Busse bis 7.500 kg mit mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (allerdings nur ohne Fahrgäste)


    C1E: Ich darf LKW bis 7.500 kg zGg ziehen inklusive Anhänger, Zuggewicht maximal 12.000 kg, keine Achsbeschränkung (Drehschemel also erlaubt, wie sieht es mit Sattelzügen aus?)


    CE (79/C1E>=12.000kg, L<=3): Ich darf LKW bis 7.500 kg zGg inklusive Anhänger mit 1,5 x 7.500 kg (Gesamtmasse dann 18750 kg) ziehen, hier allerdings nur maximal drei Achsen und keine Sattelzüge.


    T: Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h inklusive Anhänger ohne Gewichts- und Achsbeschränkung (---> dadurch wird Klasse L mit Kennziffer 174 ja stark erweitert)


    1. Hab ich das jetzt alles richtig verstanden?
    2. Bleibt mir Klasse C1E auch nach Erreichen der 50 noch unbeschränkt erhalten?
    3. Gelten diese nationalen Kennziffern auch international?


    Danke und Gruß,
    Seppel

  • Hallo


    Zitat

    1. Hab ich das jetzt alles richtig verstanden?
    2. Bleibt mir Klasse C1E auch nach Erreichen der 50 noch unbeschränkt erhalten?
    3. Gelten diese nationalen Kennziffern auch international?


    1. fast :) du darfst auch Sattel fahren, solang die Zugmaschine max ein 7,5t ist
    2. ja, nur der CE fällt über 50 weg, wenn ned zum Doc gehst, also auch 7,5t mit großem Tandem CE79
    3. jo


    Gruß Mani

  • Naja, wenn ich das hier richtig verstehe darf ich Sattel nur bis 7.500 kg Gesamtmasse des Zuges fahren, das würde dann an dieser Stelle auch Klasse C1E beschränken:


    79 (C1E >12000 kg, L ≤ 3):
    Beschränkungen der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.



    Edit: Ist aber eh sehr unwahrscheinlich, dass ich jemals einen fahre, bin nur neugierig.



  • Nee, geht nicht !


    Die StVZO kennt keinen Sattelzug im Sinne eines Lkw mit Anhänger. Dort heißt das Ding dann Sattelkraftfahrzeug und zählt als ein eigenständiges Fahrzeug das aus einem Teil Zugmaschine und einem aufgesattelten Anhänger besteht.


    Damit ändert sich übrigends auch das Sonntagsfahrverbot.


    Lkw < 7,5t darf fahren
    Lkw > 7,5t darf nicht fahren
    Szgm darf immer fahren
    Szgm mit Auflieger ist ein Sattelkraftfahrzeug, wenn das zusammen >7,5t dann darf er Sonntags nicht fahren.


    (Parallelfall als Info)

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o

  • es gibt z.b. diese Sprinter oder Ducato mit Sattel, die dürfen sogar Sonntags fahren und die darfst auch mitm 3er oder BE fahren und so nen 7,5er als Sattel darfst auch, FS mässig ist der wie Anhänger



    und das stimmt auch ned ganz


    Zitat

    Lkw < 7,5t darf fahren
    Lkw > 7,5t darf nicht fahren
    Szgm darf immer fahren
    Szgm mit Auflieger ist ein Sattelkraftfahrzeug, wenn das zusammen >7,5t dann darf er Sonntags nicht fahren.


    Sattelzugmaschine darf Sonntags nur fahren, wenn sie ein Eigengewicht unter 7,5 t hat, also die meisten 2 Achser, die 3 Achser sind alle zu schwer und dürfen nicht fahren

  • LKW mit Anhänger haben Sonntags grundsätzlich Fahrverbot. Dabei ist das zgG egal. Auch der Sattelzug ist nichts anderes.


    Der Fiat-Transporter (nicht Bus) mit Anhänger muss Sonntags stehen bleiben. Entscheident hierbei ist nicht die Zulassung, sondern die tatsächliche Nutzung.


    Siehe § 30 Abs.3 StVO.

  • es gibt z.b. diese Sprinter oder Ducato mit Sattel, die dürfen sogar Sonntags fahren und die darfst auch mitm 3er oder BE fahren und so nen 7,5er als Sattel darfst auch, FS mässig ist der wie Anhänger

    Meinst Du damit so ein Teil?


  • Sattelzugmaschine darf Sonntags nur fahren, wenn sie ein Eigengewicht unter 7,5 t hat, also die meisten 2 Achser, die 3 Achser sind alle zu schwer und dürfen nicht fahren



    Nein, da irrst Du Dich leider.


    Siehe §30(3) StVZO


    An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.



    Siehe Wikipedia:


    Sonn- und Feiertagsfahrverbot [Bearbeiten]


    In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit dem 1. Mai 1956 an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für alle LKW ungeachtet ihres zulässigen Gesamtgewichtes, die einen Anhänger mit sich führen. Das Verbot gilt nicht für reine Zugmaschinen oder Sattelzugmaschinen, die keine Ladung aufnehmen können und keinen Auflieger oder Anhänger mit sich führen. Das Verbot ist in § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.





    Es kommt darauf an, welche Fahrzeugart im Fahrzeugschein steht, alles was nicht LKW ist darf am Sonntag fahren egal welches zul Gesamtgewicht.

    ... einen (An)hänger haben wir alle mal 8o