Wer weiß es...Verkehrszeichen :-)

  • richtig:) und PKW mit Anhänger ab ?? zul. GG

    ...Gruß Mac


    WMMeyer Neuss Einachser B j93 ( verkauft )
    Sigg Tandem Tieflader Bj.2010, Holzausführung , Aufsatz Bordwände 60 cm , Flachplane , Rungen :)

  • jedenfalls so wie ich es gelesen habe

    ...Gruß Mac


    WMMeyer Neuss Einachser B j93 ( verkauft )
    Sigg Tandem Tieflader Bj.2010, Holzausführung , Aufsatz Bordwände 60 cm , Flachplane , Rungen :)

  • egal wie lang, wie schwer etc. ok:) hab das 3x so und 2x anders gelesen :]


    aber denk ich auch.

    ...Gruß Mac


    WMMeyer Neuss Einachser B j93 ( verkauft )
    Sigg Tandem Tieflader Bj.2010, Holzausführung , Aufsatz Bordwände 60 cm , Flachplane , Rungen :)

  • wenns für Hänger gelten soll, dann muß ein LKW mit Hänger drauf sein,

    wenns auch für PKW mit Hänger gelten soll dann ist es das PKW Schild mit Zusatzschild, da gibts dann auch wieder verschiedene, das bekannteste ist das hier, da ist dann für alle "Großen" überholverbot

  • das Schild bedeutet, daß man seinen Hänger richtig beladen muß, da sonst bei Bergab-Fahrten man von seinem eigenen Doppelachser-Kasten-Anhänger übeholt wird.
    und das ist hier nicht erlaubt......:D
    oder..........rote Anhänger mit Zwillingsreifen dürfen nur schwarze PKW überholen....
    (jetzt wiss ihr warum ich beim Führerscheintest durchgefallen bin=))
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Zitat

    rote Anhänger mit Zwillingsreifen dürfen nur schwarze PKW überholen....
    (jetzt wiss ihr warum ich beim Führerscheintest durchgefallen bin



    So ist es, richtig muß es nämlich heissen, nur rote Kofferanhänger dürfen schwarze PKW überholen

    mit nem Baumarkthänger mußt hinten bleiben:biggrins:

  • isch abe keinen Baumarkthänger....:rolleyes:

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Halloundso,

    muß ich jetzt meinen Kofferanhänger rot lackieren oder darf auf der Strecke auch mit einem weißen Kofferanhänger fahren:confused:

    Gruß, Olaf


    Man kann ruhig blöd sein, man muß sich nur zu helfen wissen.

  • Hi,

    gebe auch meinen Senf dazu.

    LKW Überholverbot is zu schwammig. Besser, zumindest habe ich das so mal gelernt, ist: Überholverbot für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7.5 Tonnen. Gibt auch viele LKW die Lasten tragen und eben vor dieser Gewichtsgrenze liegen.

    Will hier nicht klug schei*en ;), obwohl mein Nachname... :D

  • FAAAALLLSCCCHHHH

    LKW ist LKW und wenns a GOLF mit LKW zulassung ist dann darf der auch ned überholen


    wenns ab 7,5 t ist, dann stehts auf nem kleinen Schild unten drunter

    ab in die Ecke und lernen :biggrins:

  • *ManiRechtgeb*


    SO hab ich es auch gelernt.


    Deswegen durfte ich mit meinem PickUp damals Sonntags auch nicht mit AH fahren.....LKW welcher Art und Gewischtsklasse auch immer, unterliegen dem Sonntagsfahrverbot, sobald sie einen AH dran haben.

  • Hoho,

    ich korrigiere mich. Überholverbot für Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 3.5 Tonnen - ich habe es damals noch mit 7.5 Tonnen gelernt, daher darf ich ja auch noch groooße Fahrzeuge bewegen :)

    Hier noch mal der Text für alle, die mir so gar nicht glauben wollen:
    Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

    Mein Kumpel hatte einen VW-Transporter als LKW zugelassen, steuertechnisch günstiger. GG von garantiert unter 3,5 Tonnen, war noch ein alter T? mit Motor hinten. Er darf überholen, obwohl er einen "LKW" fährt. Wiederum darf ein PKW mit einem zul. GG von über 3.5 Tonnen (z. B. mit Anhänger wie einer von euren) auch nicht überholen.

    Hier noch ein Link:
    http://www.schildertechnik24.e…en-und-Kraftomnibusse.htm

    Und hier:
    http://www.mercateo.com/p/C602…ser_420_mm_2_mm_RA_2.html


    Nun saacht mal, ab in die Ecke und lernen :police:

    Falls ich mich und mein Fahrlehrer und das Internet irren, schon mal vorab sorry. Es ist alles relativ! Ein Haar in der Suppe ist relativ viel, eins auf dem Kopf ist relativ wenig!

    Was Fahrschule betrifft, würde ich nicht mit mir wetten. Habe schon einige Kästen Bier gewonnen. Erst letztens, als man mir nicht glauben wollte, dass man auf der Ladefläche eines LKW Personen mitnehmen darf - von und zur Baustelle, zum Sichern der Ladung... Hatte sogar in meinem Fahrschulbuch ein Bild drin, auf dem Leute auf der Ladefläche saßen.

    Hier noch der Gesetzestext: StVO §21 Personenbeförderung


    (2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8
    Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten
    müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer
    Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung od er zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

    Wollte man mir nicht glauben. 10 Kästen Bier waren mein :D

  • Hallöchen

    Zitat

    ich habe es damals noch mit 7.5 Tonnen gelernt,



    wie schön das unsere Gesetze ständig geändert werden, also mit den 7,5 t das hab ich noch nie gehört, in welchem Jahrhundert soll diese Regelung gewesen sein? in meim Fahrschulbuch Kl2 steht noch 2,8 t, das ist von 1984 oder 85, da hab ich mich also auch geirrt, ein Golf mit LKW Zulassung darf also überholen, und ich hab halt auch noch die Regel im Kopf, das alles was über 2,8t ist, ist ein LKW, wenns kein PKW oder Bus ist

    das des jetzt auf 3,5t erhöht wurde war mir auch neu, aber von 7,5 hab ich noch nie was gehört, aber kann schon sein das das irgendwann mal so war

    aber das VW Bus mit Hänger dem Sonntagsfahrverbot unterliegt ist immer noch so, wenn er LKW Zulassung hat, allerdings gibts da jetzt auch seit ner Zeit schon Ausnahmeregelungen bis 3,5 t, wenn der Hänger für Freizeit oder Sportszwecke ist

    Gruß Mani

  • @ Mani...


    hmmmmm....fürn Ochsengespann haben die im Mittelalter bei Dir schon LKW Führerschein verlangt....??...hmmmm:D:D:D
    (sich mal duckt.....:rolleyes:)
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....