Rückstrahler

  • Hallo zusammen,

    da ich im letzten Jahr aufgrund diverser Umstände mein Projekt https://anhaengerforum.de/forum/thread/1389 einstellen musste, gehts jetzt weiter.

    Die Frage um die es sich dreht. darf ich die Rückstrahler auch auf den Radläufen befestigen? Denn die STVZO schreibt ja nur das diese sich auf der Rückseite befinden müssen. Alternativ denke ich an eine Befestigung auf der Tür. Ist sowas zulässig?

  • Radläufe kannst du glaube ich vergessen, eben wegen "müssen an der Rückseite sein". Wegen Anbringen an den Türen hat Mani dir schon was im ursprünglichen Thread geschrieben: "Nicht an beweglichen Teilen".

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hallo

    gehts immer noch um diesen Hänger?
    https://anhaengerforum.de/attachment/989-175-2536-jpg/

    auf den Kotflügel geht nicht, da sie hinten sein müssen, außerdem auch von der Seite gesehen werden müssen

    auf der Türen ist grenzwertig, mancher TÜVtler sagt nix, aber offizell dürfen sie nicht an beweglichen Teilen sein, könnte ja sein das mal was langes mit offenen Türen fährst und dann sieht man sie nicht

    am besten machst Sie wieder Seitlich hinten drann so wie sie jetzt auch sind

    Gruß Mani


    :biggrins: Carsten war schneller

  • Gerade das mit den beweglichen Teilen kann ich nirgends nachlesen. Daher würde mich eine Quelle wo das drinsteht interessieren.




    Diese Halter sind Geschichte, daher kommen ja meine Probleme

  • Ich hab mir dieses TüV-Buch gekauft


    für Selbstbauer ist es eine prima Hilfe.


    Da steht das auch drin, was Mani sagt...auch inkl der dazugehörenden Verordnung der StVZvo. Ich such Dir gerne raus, welche das ist, wenn Du drauf bestehst.


    An beweglichen Teilen und / oder solchen, die nicht dauerhaft fest mit dem Ah verbunden sind, darf man lediglich in Ausnahmefällen das Nummernschild befestigen - keinesfalls Teile der Beleuchtungseinrichtung. (mal so gaaaaaanz grob wiedergegeben).


    Edit:hab Dir mal ein paar Auszüge zu dem Thema rausgesucht:
    - Vorgeschriebene Schlussleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler müssen am äußersten Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Ist dies wegen der Bauart des Fahrzeugs nicht möglich, und beträgt der Abstand des äußersten Endes des Fahrzeugs von den zur Längsachse des Fahrzeugs senkrecht liegenden Ebenen, an denen sich die Schlussleuchten, die Bremsleuchten oder die Rückstrahler befinden, mehr als 1000 mm, so muss je eine der genannten Einrichtungen zusätzlich möglichst weit hinten und möglichst in der nach den Absätzen 1, 2 und 4 vorgeschriebenen Höhe etwa in der Mittellinie der Fahrzeugspur angebracht sein


    - Schlussleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlussleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Das gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49 a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen. (Zusatz von mir: damit sind zB Bootsanhänger gemeint weil die mim Popo ja schonmal ins Wasser gelassen werden müßen)


    Quelle dieser Auszüge:


    http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#53

  • Muss nicht zwingend stimmen - allerdings sind die Dreiecke auf den Kotflügeln zusätzlich zu denen am Heck(Auffahrrampe) verbaut.
    Einmal ein Heinemann und einmal Wolf - alles Original ab Hersteller!
    Wenn ich so überlege, dann habe ich schon den einen oder anderen Eigenbau aus Friedenszeiten mit Dreieckrückstrahler auf den Kotflügeln und an der Heckklappe(welche man abnehmen konnte) gehabt - hat aber mehr mit dem Einigungsvertrag zu tun.

  • Also beim Heinemann und Wolf sieht man, daß die Dreiecke ZUSÄTZLICH auf den Kotflügeln sind. Hinten die, sind die, die für den TüV-Män ausschlagebend sind. Zusätzliche kannste hinpappen wo Du willst.(laut Zulassungsverordnung)


    Bei Bild drei tippe ich auch eher auf Einigungsvertrag / Übergangszeit....der AH ist offensichtlich uralt und zudem wird man da gesagt haben: entweder auf den beweglichen Teilen oder auf den Kotflügeln...dann lieber....;-)


    Was sich so an Eigenbauten auf den Strassen bewegt...man weiß nie, wie das für die Abnahme mal ausgesehen hat, was der Besitzer kurz vorm Gang zum nächsten HU-Termin schnell alles umstrickt, welcher Prüfer blind war usw usw...wenns danach geht, brauchen wir wirklich gar nix zu beachten, müßen nur den richtigen Tüvler finden :D

  • Jetzt wirds interessant. Das Problem das ich habe, ist das so wenig wie möglich überstehen soll und die Bodenfreiheit ziemlich hoch sein soll.

  • Hallo

    um neue Halter wirst ned drumrum kommen

    Du kannst se aber auch auf nen stabilen Gummi machen, damit sie im Falle einer Feindberührung wegklappen, das wäre erlaubt, wenn se dann wieder zurück gehen

    Gruß Mani