Immer in Dachform! Dein Aufkleber ist ein Linksseitiger.
Anhänger Foto Thread-Zeigt her eure Anhänger
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Immer in Dachform! Dein Aufkleber ist ein Linksseitiger.
achso....und jetzt fehlt sozusagen der rechte daneben, dann wäre es ok ? Irgendwo liegen glaub noch welche rum.
Mal noch eine Frage....
Darf man hinten am Anhänger auch "doppelte" Rückleuchten haben? also statt 2 dann 4
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Hallo Mac,
also selbst wenn Du noch einen Aufkleber zusätzlich anbringst bleiben die Art der Aufkleber nicht zulässig....
Die sind für eine Zugmaschine gedacht ...
Bezüglich der Rückleuchten....
Mein TÜV Prüfer würde sagen, dass Du schon vier Rückleuchten verbaut hast...
Er zählt die Begrenzungsleuchten dazu und dann sind es vier rote Leuchten nach hinten...
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Man darf pro Seite 3 Rückleuchten haben, zumindest bei schweren Lkw
Da würde sicher die PDF von Hella helfen.
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Hallo Mac,
also selbst wenn Du noch einen Aufkleber zusätzlich anbringst bleiben die Art der Aufkleber nicht zulässig....
Die sind für eine Zugmaschine gedacht ...
Das sollte kein Problem sein, ich hab schon so viele Behördenfahrzeuge mit den Aufklebern gesehen, Pritschen, Kombis, Hundefänger...
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Darf man hinten am Anhänger auch "doppelte" Rückleuchten haben? also statt 2 dann 4
2 Stück, 2 zusätzliche möglich an O2-, O3- und O4-Fz., wenn keine
Umriss leuchten montiert sind -
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Das sollte kein Problem sein, ich hab schon so viele Behördenfahrzeuge mit den Aufklebern gesehen, Pritschen, Kombis, Hundefänger...
Behördenfahrzeuge dürfen die haben, weil sie für Arbeiten im Verkehr ausgelegt sind.
Wo welche Markierungen wie erlaubt sind kann man nachlesen.
Auch relevant ist, wie viel man von den Flächen sieht. Manche Zuschnitte passen zwar schön zur Kontur des Fahrzeugs, enthalten haben nicht wie erforderlichen Flächen.
Das Thema ist noch umfangreicher als Beleuchtung an sich. Ist schon ne Weile her, dass ich mich damit mal ein wenig beschäftigt habe. Bin damals zum Schluss gekommen, dass das zwar cool aussehen kann, aber in den meisten Fällen nicht zulässig ist.
Hier nochmal ein kleine Übersicht wie es richtig gemacht wird und warum es für Privatfahrzeuge nicht erlaubt ist:
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2 Stück, 2 zusätzliche möglich an O2-, O3- und O4-Fz., wenn keine
Umriss leuchten montiert sind....hab ich aber nicht verstanden
O2, O3, O4 Fahrzeuge ...
So wie mein Anhänger jetzt ist, würde ich einfach noch jeweils eine Rückleuchte (Blinker/Rücklicht/Bremslicht Kombi ) links und rechts zusätzlich anbringen wollen
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Aber eigentlich hast schon 3 pro Seite.... oder sehe ich das falsch
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Aber eigentlich hast schon 3 pro Seite.... oder sehe ich das falsch
1 Kombi Rückleuchte und eine Positionsleuchte.....pro Seite....und Kennzeichenbeleuchtung
....könnte aber auch die neuen LED Rückleuchten anstatt der Kennzeichenbeleuchtung anbringen
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Mario meint, dass die rot leuchtende Nummernschildbeleuchtung im schlimmsten Fall mit dazugerechnet werden kann ...
Also von der Eingruppierung hast Du einen O2 Anhänger....
Und wenn Du die Sichtbarkeit nach hinten erhöhen möchtest, würde ich erstmal die jetzigen Rückleuchten gegen LED Leuchten austauschen ...
Dann meinetwegen noch Begrenzungsleuchten in LED Ausführung und dann sollte die Heckpartie schon deutlich heller und demzufolge sichtbarer sein...
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Und wo verbaust Du den Dreiecksreflektor ?...
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Diese Rückleuchten sollten in die vorhandene Halterung passen und sind ordentlich hell ...
anhaengerforum.de/gallery/image/1630/
Da wirst Du nicht übersehen und alles ist gesetzeskonform ...
Reflexstreifen in der 50mm Variante als Kontur hinten an den Aussenkanten ...
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Und wo verbaust Du den Dreiecksreflektor ?...
die kleb ich auf die Bordwand , aber die Idee die LED Rückleuchten statt der Nummernschildbeleuchtung anzubringen muss ich mir noch überlegen, würde mir auch gefallen dann hätte sich das mit den Dreiecksreflektor erledigt
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Mario meint, dass die rot leuchtende Nummernschildbeleuchtung im schlimmsten Fall mit dazugerechnet werden kann ...
ja das könnte natürlich sein, hätte aber noch schwarze , für den TÜV könnte ich die kurz Umschrauben.
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Eigentlich sind die Rückstrahler an der Klappbaren Bordwand nicht zulässig
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Moin,
Hier noch die Bilder bei Dunkelheit mit Arbeitsscheinwerfern.
Gruß, Johannes
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Moin
naja das ist dann auch mal ordentlich Licht!
Gefällt mir gut !
Gruß Mario
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Hallo Johannes,
wie schaltest Du die Leuchten?
Per FB?
Gruß Jens
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Genau, da ich unter anderem mit dem Dienstwagen ziehe und es generell wechselnde Zugfahrzeuge gibt war dies die optimale Lösung.