📌 Zusammenfassung des Threads durch die Redaktion
Frage: Was muss man rechtlich beachten, wenn man einen Anhänger komplett selbst baut und zulassen möchte?
Stand der Diskussion (2010):
• Selbstbau war möglich, aber aufwendig: Der Anhänger braucht ein Gutachten für eine Einzelabnahme bzw. Einzelgenehmigung. Danach prüft je nach Bundesland eine weitere Behörde die Unterlagen, bevor die Zulassungsstelle die Papiere ausstellt; der Erbauer wird dabei als Hersteller eingetragen.
• Kritischer Punkt ist die Deichsel: Zugekaufte, angeschraubte Zugrohre und Deichseln brauchen ein Prüfzeichen bzw. Gutachten, das bei Bohren oder Schweißen erlischt. Auflaufeinrichtung und Bremsen müssen zusammenpassen (Bremsgutachten). Einzelne Prüfer verlangten für selbst gebaute Deichseln eine Berechnung durch einen Fahrzeugbauingenieur.
• Kosten 2010: je nach Prüfstelle und Bundesland von unter 100 € bis rund 430 € für Abnahme, Prüfnummer und Zulassung.
• Mehrere Mitglieder kamen zum Schluss, dass sich ein kompletter Neubau kaum lohnt – ein neuer Anhänger mit Zulassung kostete etwa so viel wie die Abnahme. Die Handhabung unterschied sich stark zwischen Bundesländern und Prüfern.
Wichtig: Die Diskussion stammt aus 2010, die Rechtslage hat sich seitdem geändert. Vor Baubeginn mit einer Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ o. ä.) klären, welche Nachweise heute nötig sind.
Hallo Forumsgemeinde,
ich hab mal ein paar Fragen zum Selbstbau und den Rechtlichen Hintergründen:
Was muss ich beachten, wenn in ne Achse und ne Deichsel (gebremst) komplett kaufe?
Stimmt es, dass man seit neuestem nicht mehr selbst als Hersteller eingetragen werden kann?? (In anderen Portalen gelesen)
Vielen Dank und Grüße
Minimark