Hallo, ich möchte einen normalen anhänger zu einem Planenanhänger umbauen. (den Anhänger hab ich noch nicht.)
Wenn ich jetzt den Anhänger umbauen möchte wie hoch darf dann max. meine Plane sein.
Ich möchte dann vorrausichtlich ein metallgestell bauen und da dann wie bei einem Lastwagen Bretter an die Seiten machen.
Gibt es hier irgendwelche Regeln oder ERfahrungen was der TÜV zu soetwas sagt?
Achso, die kasten innemaße sollen etwa 2m auf 1,10m sein so um den dreh, wei gesagt, ich hab noch keinen Anhänger.
Gruß Donisp
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Hallo donisp,
gute Idee, wenn Du über Metallsäge, Flex und Schweissgerät
und etwas Umgang damit verfügst, sollte das kein Problem
werden.
Achte beim Anhängerkauf auf Eckpfosten, in die Du das neue
Gestell einstecken kannst.
Der Tüv schätzt bei der Sonderabnahme das Gewicht und
kann dann "Plane und Spriegel wahlweise" ins Gutachten eintragen.
Mit Plane und Spriegel reduziert sich dann die Nutzlast.
Also ist Alu die elegante Variante, das ist teuer und nicht leicht
zu verarbeiten. Stahl tuts auch, dann kommt eben noch der
Rostschutz-Anstrich dazu.
TÜV-Anforderungen habe ich keine bemerkt,
das normale halt: keine Scharfkantigkeit, nichts lose/verlierbar.
Einzige Kniffligkeit: Planenanfertigung ist teuer,
Selbstanfertigung gelingt selten wasserdicht.
Bei beiden (Spriegel und Plane) kannst Du Dir viel bei
schon existierenden Anhängern abgucken und bekommst
viele Teile hier im Shop.
Entscheidende Auswahl ist die Höhe, ich bevorzuge und empfehle
Körpergröße minus 30cm als Kompromiss zwischen Ladevolumen
und Windangriffsfläche bei gleichzeitiger Möglichkeit zur stehend-
Beladung (unser Großtransporter Mani sieht das anders - wer
weite Strecken mit spezieller Ladung fährt (z.B. Weinkisten)
hat wieder andere Argumente).
Also, viel Spass und zeig uns dann ein paar Fotos.
Gruß twtrailer=) -
Maximalhöhe ist 4m gesamt. Dann aber bitte nur noch bei Windstille fahren, sonst kippt die Fuhre.
Unnötige Höhe kostet Sprit und bringt nicht viel. -
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TÜV-Anforderungen habe ich keine bemerkt,
das normale halt: keine Scharfkantigkeit, nichts lose/verlierbar.
Dann dürfte es aber von Stema und einigen anderen keine Plane/Spriegel geben...:D -
Die Dinger sind ja auch nicht eingetragen... Bei den kleinen Anhängern gilt das immer als Ladung, da der spriegel und die Plane nicht verschraubt/Fest mit dem Anhänger verbunden ist, sondern nur aufgesteckt ist.
Ob du die Plane Anfertigst, oder einfach Fertig für das standart maß kaufst musst du wissen...
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Die Dinger sind ja auch nicht eingetragen... Bei den kleinen Anhängern gilt das immer als Ladung, da der spriegel und die Plane nicht verschraubt/Fest mit dem Anhänger verbunden ist, sondern nur aufgesteckt ist.
Ob du die Plane Anfertigst, oder einfach Fertig für das standart maß kaufst musst du wissen...
Beim Böckmann/TPV mit 750 KG ist der Spriegel eingesteckt und an jeder Ecke mit 2 Schrauben am Eckblech verschraubt. -
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Wenn der Spriegel also in irgendwelche Aufnahmen gesteckt wird (und sicherlich mit ein paar Haken oder Splinten gesichert), gilt das dann ohne Weiteres als Ladung (eintragunsfrei), oder gibt es für diese Art Höchstmaße?
Oder anders herum: Ab welcher Konstruktionsfestigkeit beginnt der eintragungspflichtige Spriegel?
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Ohne Werkzeug zu entfernen ( bei Schrauben z.B. Flügelschrauben ) = nicht einzutragen ......
Wenn Werkzeug zur Demontage erforderlich = eintragungspflichtig ......So ist in etwa die generelle Linie .
Manfred
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Moin rower,
steht das so geschrieben, oder ist das Auslegungssache?
Bei mir ist der Aufbau mit je einer M8 Schraube befestigt, aber keine Eintragung und auch keine Probleme beim TÜV.
Gruß
Otthardt -
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Ich denke die Ganze sache ist nicht wirklich 100%ig zu beantworten. Es gibt beim LKW etliche Ladungen welche mit Werkzeug befestigt werden, und auch wieder gelöst werden müssen... Wie ist es mit dem Reserverad? Muss man jedes mal zum Tüv, wenn man diesen abschraubt, oder dran schraubt? Was ist wenn man einfach einen Balken auf die Ladefläche schraubt, beispielsweise um etwas gegen verrutschen zu sichern? Muss man dann vorher zum Tüv, und den Balken eintragen lassen? Und anschließend zum Straßenverkehrsamt?
Es ist schon vieles eine Auslegungssache, aber die Variante mit den Flügelmuttern innen, oder einfach einen Splint, ist wohl die Sicherste Variante...
All diese Anhänger, welche mit Spriegel und Plane Rumfahren, haben zu 98% Die Plane nicht eingetragen, einfach aus dem Grund, da die Anhänger alle ohne Verkauft werden, und die Plane sonderausstattung ist...
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Hallo
ZitatAll diese Anhänger, welche mit Spriegel und Plane Rumfahren, haben zu 98% Die Plane nicht eingetragen
das kann man so nicht sagen, ich kenne viele Hänger da steht unten dann im Text "Wahlweise mit Plane und Spriegel, Höhe dann xxx usw"
aber genau genommen ist es egal, kein wird dir was tun wenn du bei ner Kontrolle ne Plane drauf hast, solange deshalb der Hänger nicht überladen ist, ist es egal
und wichtig ist auch, trotz Plane muß die Ladung gesichert sein, eine Plane ersetzt keine Gurte, sonst macht der schon ärger
Gruß Mani -
Alles, was die in den Papieren eingetragenen Maße überschreitet und dauerhaft befestigt ist, muss eingetragen werden.
Als Dauerhaft gilt eine Verbindung, die nur mit einem Werkzeug gelöst werden kann.
Plane und Spriegel verändern die Abmessungen in der Höhe.Dass das im allgemeinen weder TÜV noch Rennleitung wirklich interessiert; ..... ist nun mal zu mindestens 99% so.
Innerhalb der Abmessungen kann man "schrauben und nageln wie der Teufel" wegen Reseverad und so ........ mit der Einschränkung : ..... Finger weg von bauartgeprüften Bauteilen !
Manfred
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Ja innerhalb der Abmessungen schreibst du.
Ich habe einen kleinen Hänger wo die Bordwandhöhe eingetragen ist und unten steht nochmal wahlweise mit Plane und dann steht da die Höhe der Plane drinnen.
Ich habe jetzt die Plane um 30 cm erhöht und das Gestell wird nur aufgesteckt...
Ob ich jetzt Probleme bekomme oder ob ich es eintragen lassen soll.....
Der Hänger hat ein Kastenmaß von 106 cm x 96 cm und eine Höhe früher von 30 cm Planenaufbau und jetzt 60 cm Planenaufbau.
Das ergibt zusammen eine ges. Höhe von 143 cm.....
Dieses wird von einem ATV gezogen und das ATV ist 1 cm höher als der Hänger...
Meiner Meinung und auch das was ich hier gelesen habe gibt es damit keine Probleme... -
Es kommt darauf an, was in den Papieren drinsteht: früher stand oft drin: Rüstzustände genehmigt: Plane, Erhöhung etc.
Bei den neuen Papieren ist normalerweise nur noch eine maximal erlaubte Höhe ( inkl. Anbauten ) sowie ein maximales Leergewicht angegeben: damit sollte nach meiner Meinung alles abgedeckt sein.
Schau mal in deiner Zul.bescheinigung genau nach, was da drinsteht
Natürlich muss alles einigermaßen stabil befestigt sein und es darf keine Verletzungsgefahr bestehen.