Hallo Dirk, danke für die schnelle Antwort.
Ich fange mal am Ende an... Definitiv Instandsetzung als Gebrauchsgegenstand. Da ein Umbau zum Bootshänger aus Gründen des Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht mehr diskutabel ist, wird der Hänger dem alltäglichen Nutzungsstress ausgesetzt werden.
Da Du etwas von "aufpolieren" der Rücklichtgläser geschrieben hast, nehme ich an, die vorhandenen Leuchten sind aufgrund ihres Zustandes nicht mehr TÜV-fähig... Ich hatte schon mal ins Auge gefasst, aus dem Shop eine komplette neue Beleuchtung zu kaufen und gegen die vorhandene auszutauschen.
Nicht im Klaren bin ich mir, wie bei einer klappbaren Rückwand das Kennzeichen angebracht werden muss. Wenn ich z. B. längere Materialien transportieren möchte, sollen sie als zusätzliche Unterstützung auf der um 90 Grad abgeklappten Rückwand/Heckklappe aufliegen. Nun ist dann ja das Kennzeichen nicht mehr zu sehen...und was sagt der Gesetzgeber dazu?
Gruß Wolfgang EG
PS: Vielleicht hast Du Interessen an den abgebauten Original-Teilen, wenn ich die Beleuchtung komplett austausche, ...