B-Führerschein???

  • Ich diskutiere gerade in einem anderem Forum folgendes:
    Darf Einer mit B-Führerschein (sein Auto hat ca. 1200kg Leergewicht), einen leeren !!!! Autoanhänger (Leergewicht 800KG, zul. Gesamtgewicht 3,5t) ziehen.(es geht um leer!! ziehen)
    Es fällt auch der Name E-Führerschein.
    Ich habs zwar nachgelesen, aber verstehs nicht wirklich.
    Danke
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Klare Antwort: NEIN!

    Es geht beim dürfen nicht ums tatsächliche Gewicht, sondern um das zulässige Gesamtgewicht:

    1.200kg + 3.500kg = 4.700kg

    Mit Klasse B darfst du aber max. 4.250kg ziehen - dann aber nur im Verhältnis 3,5t PKW (max.) und 750kg Hänger. Bei jedem anderen (schwererem) Hänger als einem 750er ist das Limit bei 3,5t Gespanngewicht!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • danke für die schnelle Antwort!
    Jetzt hab ich noch paar Fragen (hoffe es ist nicht zu viel)
    Ich habe folgende Eintragung auf dem Führerschein:
    B,C1,BE,C1E,M, L,TS
    Was darf ich fahren (Pkw mit Hänger) ohne diese Prüfung ab 50 Jahren.
    Mein Auto darf laut Schein 1500 Kg ziehen.(Allrad-Automatik, 1595 kg Leergewicht)
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Hallo,
    also du darfst folgendes fahren:


    B - PKW bis zu 9 Sitzplätze inkl. Fahrer, und zulässiges Gesamtgewicht bis zu 3,5 t, plus einen ungebremsten Anhänger bis 0,75 t, oder einen gebremsten Anhänger, desses zulässiges Gesamtgewicht kleiner als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist und der gesamt Zug darf nicht schwerer als 3,5 t sein.


    C1 - LKW bis zu 9 Sitzplätze inkl. Fahrer, zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 t. Anhänger bis zu 0,75 t. ACHTUNG: Dieser Führerschein ist befristet gültig und muss regelmässig erneuert werden.


    BE - Zugfahrzeug siehe B, jedoch Anhänger größer 0,75 t ohne Beschränkung.


    C1E - Zugfahrzeug siehe C1, jedoch Anhänger größer 0,75 t, Maximales Gesamtgewicht des Zuges bis zu 12 t, Zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. ACHTUNG: Dieser Führerschein ist befristet gültig und muss regelmässig erneuert werden.



    Quelle: wikipedia.de




    Für C1 und C1E hast du in Spalte 11 deines Führerscheins die Gültigkeit bis stehen.



    Sollte dein Freund doch diesen Zug fahren ist das Fahren ohne Führerschein, ist einen Freund von mir passiert, ist sehr teuer und sehr unangenehm.



    Gruss,
    Ingo

  • Danke schonmal,
    BE würde bedeuten: gebremste Anhänger bis 3,5t ?
    C1 und C1E steht bei mir nichts in Spalte 11


    diesen Text hab ich noch gefunden:
    Klasse BE:
    nur mit Klasse B
    ab 18 Jahre
    Keine Befristung der Besitzdauer
    Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
    welche bestimmten Geländfahrzeuge??



    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Moin,


    die bestimmten Geländefahrzeuge müssen gewisse Vorraussetzungen haben, da zu zählt gewisse Bodenfreiheit und ich meine der Allrad-Antrieb. Musste mal hier im Forum suchen, will auch nichts falsches jetzt ausm Gedächnis erzählen.


    Aber jetzt kommt der Haken an der sache Anhänger über 3,5 t benötigen meines Wissens nach eine durchgehende Bremsanlage und die gibt es nur, wenn du einen Druckluft gebremsten Anhänger hast. Also Theoretisch geht das bis zu 5,25 t, aber auflaufgebremst darf ein Anhänger nur bis zu 3,5 t sein. Und bei einer durchgehenden Bremsanlage darfst du wieder das 1,5-fache Anhängen ohne die Geländewagen spezifikation.
    Verstanden? Ist etwas wirr und kompliziert, ist aber halt mal so.



    Von der Theorie her darfst du das, von der Praxis wirste kaum über die 3,5 t kommen. Außer du hast einen abgelasteten LKW vor der Türe stehen.



    Gruss,
    Ingo


    PS: Steht bei dir in der Spalte 11 nichts gilt der meines Wissens nach bis 50 bzw. falls du bei der Umschreibung zwischen 45 und 50 warst 5 Jahre ab Ausstellung. Das mit den 50 haben die erst nachträglich eingeführt.

  • Hallo Jürgen

    mit deinem C1 darfst alles fahren was früher auch mitm 3er fahren durftest inkl Anhänger, da Du ja das E dabei hast

    alle andern Klassen sind eh darin enthalten

    und noch was, das was Juno oben geschrieben hat stimmt nur bedingt, wenn Du den Schein neu gemacht hast, also vorher nicht den alten 3er hattest

    wenn du den Schein vom alten 3er her umschreiben lässt, dann darfst Du weiterhin auch Züge über 12 t fahren, also die typischen 3er Gespanne, 7,5t plus 11,2t Hänger, die allerdings nur bis Du 50 bist, dann nur noch max 12 t

    zur 1,5 fach anhängelast
    richtig das gilt nur bei durchgehender Bremse oder bei "richtigen" Geländewagen, diese müssen dazu folgende Punkte erfüllen

    Punkt 1 - 3 muß erfüllt werden
    1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf
    2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung
    3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %

    4. und mindestens fünf der folgenden sechs Forderungen müssen auch erfüllt sein
    - vorderer Überhangwinkel > 25°
    - hinterer Überhangwinkel > 20°
    - Rampenwinkel > 20°
    - Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm
    - Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm
    - Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm


    Gruß Mani

    achja, nochwas

    sehr gute Seite zu allen Fragen rund um den FS
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/index.htm

  • Danke für die Antworten,
    jesses mir qualmt der Kopf (ich glaub ich werde doch älter:))
    Alsoooo, Führerschein hab 73 gemacht, also den 3er.
    Umschreiben lassen, bzw. nen Neuen machen lassen (weil man die graue Pappe nicht mehr lesen konnte) hab ich letztes Jahr machen lassen also mit 53 Jahren.So jetzt die Frage: gilt für mich diese 50er Regel (also mit 55 Sehtest usw.) und muss ich dann diese Bescheinigung ständig mitführen??:police:
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Hallo Uli,
    lies mal weiter oben, ich habe den CE1 eingetragen (obwohl ich nie den 2er gemacht habe), wollte nur wissen was ich fahren darf ohne! diese ab 50 Untersuchung. (Pkw ist klar, aber welchen LKW-Kleintransporter, Hänger usw.)
    Gruß Jürgen

    1. Hänger HP 401, 2. Saris bc676..........wer Schreibfehler findet, darf sie behalten....

  • Trapper

    Ich versteh die Welt nicht mehr????Dann haben die bei der Umschreibung gepennt.Aber egal,was man hat,hat man!!Du darfst bis 7,49t sowie 2achs Anhänger bis insgesamt 12T zGgw.fahren.Also so bin ich dran.Aber bitte nicht steinigen wenn etwas nicht stimmen sollte.Aber wie du zu C1E gekommen bist.????:confused::confused::confused::confused:

    Gruß Uli





    HP 401.01/06 / Auwärter GL 75 mit 14" Barockfelgen

  • Hallo Uli

    wenn Du weiter oben richtig gelesen hättest und Dir den Link anschaust, da wüsstest Du das es vollkommen richtig ist das er den C1E hat

    und zu Jürgen

    privat darfst Du alles fahren, was ich oben schon beschrieben hab, bis 18,7 t,
    die 50er Regel gilt nur gewerblich, dann mußt ihn entweder verlängern lassen oder es ist bei 12 t Schluß

    Gruß Mani

  • @Mani
    Ist richtig was du sagst.aaaber,wie kommt jemand an Klasse C1E der noch nie einen Fs. Klasse 2 hatte???? Grübel,Grübel!!!!

    Gruß Uli

    Ps:Ich musste meinen 2er 1971 in der Fahrschule erwerben.:confused::confused:

  • :) @Mani
    Ich "knie vor dir nieder" Du hast recht,ich hab auch noch den C1E,darf ihn aber nicht in anspruch nehmen da ich die Ärztlichen Untersuchungen nicht gemacht habe.Mein 2er lief 2000 aus.Bzw 1999 plus 1 Jahr Kulanz oder Karenz,was weis ich wie das damals hieß.

    Ansonsten haste recht.Bin schon zu lange aus dem Job,seit 14 Jahren "selbständiger erwebsunfähiger Frührentner"

    MfG Uli:)

  • ... und ich habe auf Antrag beim Umschreiben auch CE bekommen bis zu meinem Fünfzigsten mit der Einschränkung 79(C1E>12000kg,L=<3). Wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich nun bis 12t fahren, ohne Klasse 2 gemacht zu haben. Habe ich noch nie gebraucht, aber man weiß ja nie =).


  • so aber darf er dann mit seinem auto was selbst 1200kg auf die wagen bringt, wohl nur mal für den rechen zweck ohne bremse 550kg ziehen darf einen ungebremsten anhänger mit ges. 750kg ziehen, aber ihn klar nich voll beladen weil der wagen ja nur 550kg ziehen darf? auf den nackten B bezogen


    weil ich hab ja auch den B , mein auto ist ja schwer weil bmw darf ohne bremse um die 500kg ziehen, hab aber nen 750kg hänger


    ich hab mal übern nen wohnwagen nachgedacht, nur so mini dinger sind ja auch nix schönes.


    damit ich das kapiere mach ich mal beispiele, die jemand der durchblickt mit ja oder nein beantwortet, aber alles mit dem nackten B gesehen.


    also:


    bsp 1: Auto leer 1100kg darf mit bremse 1200kg ziehen, wowa gesammt. 900kg?


    Bsp 2: wie oben nur der Wowa hat gesammt. 1199kg?


    BSP 3: Wie gehabt nun hat der Wowa aber gesammt. 2500kg wiegt aber leer 900kg. unbeladen erlaubt?


    Natürlich sind alle Wowa Gebremst.

  • Zu Frage 1 Fehlt eine angabe, nämlich das gesamtgewicht... Verutlich wird ein Wagen der 1,1t wiegt kein Gesamtgewicht von über 2,6t haben, aber möglich wäre es. Wenn der Wagen weniger als 2,6t gesamtgewicht hat darf es also.