zusätzliches rückfahrlicht

  • tach, kann mir jemand sagen was der tüv zu einem zusätzlichem rückfahrscheinwerfer unterhalb des rahmes sagen würde, um abends den rechten reifen gut auszuleuchten damit man den gehweg besser sieht?
    danke

  • Sollte kein Problem sein - ist ja nur ein "Rangierscheinwerfer" und nichts, was irgendwie dauerhaft den Verkehr blenden würde. Natürlich kannst du da keinen 10.000Watt-Strahler anbauen, aber ein normales KFZ-Rücklicht ist kein Problem!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


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    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • na 10.000 watt müssen es mindestens sein wenn nicht noch mehr!!!!! :]
    ne nen standart lkw rückscheinwerfer
    hätt ja nur sein können weil is ja nicht standart usw usw

  • Bei LKW musste dann aber kucken - die haben ja 24V, am PKW hast aber normal nur 12Volt! ;)

    MfG,
    Jay


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  • nee is 12V. die meisten sachen gibts ja in 12 und 24 V ausführung. zumindest in den katalogen die ich hab :idea:

  • Hallo

    Du kannst ruhig nen normalen Scheinwerfer nehmen, zusätzliche Rückfahrscheinwerfer unterliegen nicht der Bauartgenehmigung, brauchen also kein E Zeichen,

    wenns der einzigste Rückfahrscheinwerfer wäre, dann ist er nicht erlaubt, da Nebelscheinwerfer ein anders Prüfzeichen haben, aber als Zusatz kein Problem

    hab bei meinen Hänger auch überall ne Nebelfunzel an der Achse drann, dadurch ist es unterm Hänger immer schön hell in der Nacht, und er blendet da unten auch niemanden

    Gruß Mani

  • Halloundso,
    ich würd nen Nebelscheinwerfer nehmen, weil der die Straße schön breit ausleuchtet und nicht blendet. Und der TÜV hat nichz´s dagegen.
    Gruß, AHD

    Gruß, Olaf


    Man kann ruhig blöd sein, man muß sich nur zu helfen wissen.

  • Hallo zusammen.

    Ich hätte dazu nochmal ne Frage. Ich habe schon einen Rückfahrscheinwerfer in meinen Rückleuchten integriert, allerdings ist der nicht wirklich hell. Wenn ich mir nun auf die andere Seite unter dem Rücklicht ohne Rückfahrscheinwerfer einen baue, sieht das etwas blöd aus. Darf ich den originalen deaktivieren (also Lampe rauschrauben) und mir dann je einen Nebelscheinwerfer unter die Originalen bauen. Wäre optisch dann schonmal okay. Ich hab ne schmale einfahrt in die ich rückwärts rein muß, da ist Licht immer hilfreich. Allerdings... wenn ich mir Lampen mit je 55 Watt kaufe, hält meine Sicherung das überhaupt aus?

  • Hallo

    ein Nebelscheinwerfer ist kein Rückfahrscheinwerfer, so wie Du meinst gehts nicht, aber

    wenn die Lampe von der originalen Rückleuchte drinn lässt, dann ist der Nebelscheinwerfer nur noch ein Zusatzscheinwerfer und damit erlaubt

    ich schraub die immer untern Hänger bei der Achse hin, dann ist es Nachts schön hell unterm Hänger und man sieht nach hinten genug ohne jemanden zu blenden, hat den TÜV auch nie gestört

    Gruß Mani