Überführung Pferdeanhänger

  • Hallo,
    ich möchte einen gebraucht gekauften Pferdeanhänger in meinen Wohnort überführen. Der Hänger hat gültigen TÜV.
    Welche Unterlagen brauche ich, um bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen zu bekommen? Geht das auch ohne Fahrzeugbrief? (Hänger wird erst bei Übergabe bezahlt und ich wollte die 200 km nicht zweimal fahren).:confused:
    Danke für eure Antworten
    Gruß
    grannysmith

  • Hallo,


    zuerst mit der zukünftigen Versicherung sprechen, denn die stellt dann eine elektronische Versicherungsbestätigung aus, die auf den späteren Vertrag läuft und keine extra Prämie kostet.


    Damit zum Straßenverkehrsamt gehen und ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Man muss nur angeben, ob für einen Anhänger (ein Nummernschild) oder für ein Fahrzeug z.B. Pkw, denn da brauch man 2 Nummernschilder. Schild beim Schildermacher prägen lassen und siegeln lassen von der Zulassungsstelle.


    Man bekommt Blankopapiere, in die muss man die technischen Daten vor Abfahrt eintragen.


    Noch Fragen?


    Gruß


    Peter

  • Hallo

    zur Zulassungstelle darf man normal auch ohne Papiere fahren, allerdings ist das vermutlich nur bei Autos so, ob diese regelung auch für Anhänger gilt bin ich überfragt, am besten mal bei der Zulassung anrufen oder nächste Polizeidienststelle

    bei Autos läuft es so

    mit gültiger VS Bestätigung/Doppelkarte, Fahrzeugbrief und Kennzeichen am Auto, egal obs des neue zugünftige ist, oder das bisherige, darf man auf direktem Weg von zu Hause zur Zulassung fahren, bzw auch zur Werkstatt, falls man vorher noch ne AU braucht

    ansonsten überweise ne Anzahlung und lass Dir den Brief zuschicken, Kurzzeitzulassungen kosten nur unnützes Geld

    Gruß Mani

  • Hallo,
    Danke für eure Antworten, haben schon etwas Licht ins Dunkel gebracht -:)
    Grüße grannysmith

  • Hallo,


    Pferdeanhänger sind normalerweise als Sportgeräteanhänger zulassungs- und versicherungsfrei, aber kennzeichenpflichtig (grünes Kennzeichen + Betriebserlaubnis). Wenn der Anhänger noch so ein Kennzeichen hat, kannst Du damit fahren, die Betriebserlaubnis bekommst du ja auch beim Kauf. Dann einfach zu Deiner Zulassungsstelle fahren, und neues Kennzeichen mit neuen Papieren holen. Versicherungsnachweis brauchst Du dafür nicht, weil versicherungsfrei.


    Für ein Kurzzeitkennzeichen brauchst Du auf jeden Fall einen Versicherungsnachweis (früher Doppelkarte, heute nur eine Nummer, mit der die Zulassungsstelle den Versicherungsnachweis checken kann). Bei versicherungspflichtigen Fahrzeugen (Kfz oder Anhänger) wird diese Kurzzeitversicherung dann auf die anschließende reguläre Versicherung angerechnet, d.h. Du zahlst effektiv nur das Kennzeichen (ca. 15 EUR) und die Gebühren (ca. 10 EUR). wenn Du den Anhänger später nicht weiter versicherst, rechnet die Versicherung i.d.R. über einen Kurzzeittarif ab. Du kannst aber mit der Versicherung darüber reden, ob sie das auf den Vertrag für Deinen PKW nehmen, und es somit nichts extra kostet.


    Gruß,


    Peter

  • Hallo zusammen,

    versicherungsfrei sind Pferdeanhänger grundsätzlich nicht.

    Für einen Pferdeanhänger müssen Steuern und Versicherungsprämien gezahlt werden. Mindestens eine Haftpflichtversicherung ist notwendig.
    Die Höhe der zu zahlenden Haftpflichtversicherung wird nach der Nutzlast des Pferdeanhängers ermittelt.

    Der Versicherungsschutz für Kfz-Anhänger richtet sich in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nach der sog. Benzinklausel bzw. entsprechende Bestimmungen über die Mitversicherung z. B. in der Betriebshaftpflichtversicherung. Dazu gilt Folgendes:
    In der sog. “kleinen Benzinklausel”, die für private Haftpflichtversicherungen (etwa Privathaftpflichtversicherung , Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ) gilt, ist ausdrücklich nur der Gebrauch von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen. Da Anhänger aber mangels Motorisierung keine Kraftfahrzeuge sind, fallen sie grundsätzlich unter den Versicherungsschutz der jeweiligen Haftpflichtversicherung. Ist der Anhänger an ein Kfz angehängt, besteht (auch) Versicherungsschutz über die Kraftfahrzeughaftpflicht des Zugfahrzeugs.
    In der sog. “großen Benzinklausel” , die bei gewerblichen Haftpflichtversicherungen gilt, sind dagegen Kfz-Anhänger ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Meistens wird jedoch im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung durch besondere Vereinbarung Versicherungsschutz für nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Anhänger (z. B. Anhängerarbeitsmaschinen wie Dachdeckeraufzug oder Kompressor) geboten, soweit der Anhänger nicht mehr mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und deshalb nicht mehr über dieses versichert ist.
    Seit dem 1.8.2002 haftet der Halter eines Anhängers auch aus der Betriebsgefahr (§ 7 StVG) wie bei einem Kfz. Während bislang der Anhänger im Zugbetrieb immer über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges versichert war, steht nunmehr die Kfz-Versicherung des Anhängers gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter ein, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. D. h., der Geschädigte kann wählen, ob er den Halter bzw. die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Versicherung für Anhänger künftig häufiger in Anspruch genommen wird und wegen erhöhter Schadenaufwendungen mittelfristig die Prämien steigen werden.
    Die Kfz-Haftpflicht für Anhänger und Trailer ist in der Regel eine Pflichtversicherung. Ein Fahrzeug kann somit nur angemeldet werden, wenn eine Anhänger-Haftpflicht abgeschlossen wird.
    Eine Ausnahme gibt es bei nichtversicherungspflichtigen Anhänger für Tiere die Sportzwecken dienen. Jedoch ist es sehr empfehlenswert die sogenannten Pferde-Anhänger Haftpflicht zu versichern, da die Prämien für diese Versicherung sehr gering sind.
    Eine Kfz-Kasko-Versicherung kann für einen Pferdeanhänger auch sinnvoll sein . Man unterscheidet hier zwischen Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung.
    Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Diebstahlschäden, bei Glasbruch oder falls Ihr Fahrzeug einen Brandschaden erleidet. Auch Wildunfälle fallen unter die Teilkasko-Versicherung.
    Die Vollkaskoversicherung zahlt zusätzlich auch bei Sachschäden am Fahrzeug, welche durch Ihr Verschulden zustande kamen.
    Bei neuen Pferdeanhängern ist zumindest in den ersten Jahren (je nach späterem Wertverlust) eine Vollkasko-Versicherung sinnvoll.

  • Die Beantragung des Überführungskennzeichens ist kein einfacher Prozess. Es wurde hier ohnehin schon alles gut erklärt, da erfährst du hier ja mehr als bei den Versicherungen. Ich habe mal bei einer erlebt, dass die sich diesbezüglich überhaupt nicht ausgekannt haben. Für den Anhänger würde ich eine Vollkaskoversicherung abschließen, da diese für die ersten Jahre und bei häufiger Nutzung des Anhängers doch die sicherste Variante ist.