Bei ungebremsten 400 KG Anhänger (Heinemann Z1/40 von 1972) muss ein Abreißseil an die Kupplung des Anhängers für Tüv?
Weiß das jemand?
Bei ungebremsten 400 KG Anhänger (Heinemann Z1/40 von 1972) muss ein Abreißseil an die Kupplung des Anhängers für Tüv?
Weiß das jemand?
Ein Abrissseil wahrscheinlich nicht, da er ja keine Bremse hat, eher ein Fangseil oder?
Nein, muss NICHT dran sein!!
In D keine Vorschrift.
Ein Abreiss-Seil is dazu da, die Bremse auszulösen, wenn er dir von der Kupplung fällt. Das Seil reisst dann vom Auto ab, aber löst die Bremse aus, so dass der Anhänger nicht ewig weiterrollt.
Beim ungebremsten Anhänger geht das ja nicht, also muss hier in manchen Ländern (NICHT in Deutschland) ein Fangseil zwischen Anhänger und Auto befestigt werden, damit der Anhänger trotzdem am Auto bleibt, auch wenn er von der Kupplung springt.
Du kannst hierzu auch selbst mal nach „Hollandöse“ googeln oder hier im Forum suchen, es gibt hier so einiges zu lesen!
ok! Danke Euch!
Klare Ansage! Kann, aber muss nicht in Germany!
ok! Kein Abreißseil! sondern Fangseil! macht Sinn!
Danke Euch für die Hilfe!
Gruß
Jo