begrenzung in der Länge? maximaler Überstand?

  • Hallo erstmal,
    Ich heiße Albert, und hab soeben das Forum hier entdeckt. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen (obwohl ich da eigentlich keine Zweifel hab)...



    Also, mein "Problem":
    Ich muss 7m-lange Holz-Stangen transportieren. bisher konnte ich dass immer relativ günstig mit dem LKW vom kumpel machen. Leider ist man dadurch immer ans Wochenende gebunden.


    Nun, meine Idee. Bei uns steht ein alter Wohnanhänger mit geschätzten 5 auf 2 Metern rum. der Wohn-aufbau ist total im arsch, aber das Grundgestell sieht noch sehr gut aus. Bremsen und Dämpfer sind auch funktionstüchtig, soweit ich das beurteilen kann. Papiere sind alle vorhanden.


    Nun will ich daraus einen Hänger zum Stangentransportieren bauen. Nun meine Fragen:
    Gibt es irgendwelche Regeln/Gesetze, dass der Aufbau eine Bodenplatte haben muss? Würde sonst einfach nur den alten aufbau abbaun, und die Stangen direkt auf auf das Gestell legen, bzw. eine kleine Holz-unterkonstruktion bauen.
    Falls nein: Darf man für die Bodenplatte auch normale Fichtenbretter verwenden? Siebdruckplatten sind mir viel zu teuer, und für den Zweck eigentlich "überqualifiziert"
    Und die andere Frage: wieweit dürfen die Stangen hinten über den Hänger hinausragen? Is des mit den 2 Metern Überhang mit Fahne noch erlaubt?

  • 1: Ohne Boden, das sollte gehen. Langholztransporter hinter LKW haben auch keinen Boden. Frag das aber mal konkret den TÜV-Prüfer deines geringsten Misstrauens.


    2: Eine Vorschrift, dass es Siebdruckplatten sein müssen gibt es nicht.


    3: Das mit dem Überstand dürfte sich genau so verhalten wie beim Auto.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hallo
    Ich denke das die Stangen nicht mehr als 1m überstehen dürfen. Da wäre dann noch eine Rahmenverlängerung notwendig.
    Aber hast Du mal über die Stützlast am Deichselkopf nachgedacht. Wenn die Stangen 2m überhängen dürfte diese negative Werte erreichen, und das geht garnicht.
    Gruß, AHD

    Gruß, Olaf


    Man kann ruhig blöd sein, man muß sich nur zu helfen wissen.

  • danke schonmal für die Antworten :)
    Des mit der Stützlast dürfte kein Problem sein, da meine Stangen (übrigens vom selbstgebauten Tipi) quasi kleine Bäume sind, die unten doppelt so dick sind wie oben... dickes Ende richtung Auto zeigen lassen, und schon hab i genügend Stützlast :)



    Ich hab gerade nochmal nachgemessen, und der Wohnaufbau hat genau 5 auf 2 Meter, wobei der Rahmen unten um ein Stück kleiner ist (ca 4,20m auf 2m).


    Wenn ich da jetzt eine Holzpritsche draufbau, darf die dann auch 5 auf 2 Meter haben, darf ich die eventuell sogar noch ein bisschen länger machen, oder darf die maximal so groß sein wie der Rahmen?


    kann ich eine Rahmenverlängerung selbst machen? Oder besser gefragt, wie wird eine Rahmenverlängerung gemacht?

  • Bootsanhänger und Motorrad-Transprotanhänger haben selten eine Pritsche.


    Und sieh Dir mal die Beleuchtungsträger an Bootsanhängern an: sind meist verstellbar
    und ragen weit nach hinten heraus uuuuund : markieren die Länge des Hängers.


    Eine Pritsche kann man länger oder kürzer, breiter oder schmaler machen:
    muss nur so ausgeführt sein, dass der Tüv sie akzeptiert.


    Musst ja ohnehin zum Tüv, wenn der Wohnkasten ab ist.



    Manfred

    Manfred

  • Hallo

    diese dünnen Träger von einem Wohnwagenfahrgestell tragen aber nicht das gesamte Gewicht, Du darfst den Rahmen also nicht auf das zulässige Gesamtgewicht beladen, außer du verstärkst ihn dementsprechend

    nach hinten darf eine Ladung bei weiteren Strecken bis zu 1,5 m drüber stehen, ab 1 m muß sie zusätzlich durch Fahne,Schild, Zylinder bzw bei Nacht durch Licht kenntlich gemacht werden

    im Umkreis von 100km um Deinen Standort darf die Ladung auch bis zu 3 m hinten überstehen

    Gruß Mani

  • Danke nochmal.


    Ich hab mir das ganze jetzt mal so überlegt: Auf die querträger des Wohnhängers verschraub (oder schweiß) ich nochmal 4Längsträger mit 5 Metern länge, auf welche dann der Boden (normale tauchimprägnierte Fichtenbretter 24mm) geschraubt wird. Den Tipp mit den ausfahrbaren Rücklichtern zur "Hängerverlängerung" werd ich wohl auch beherzigen.
    Werd da wohl die nächsten Tage mal einen Plan machen, und damit zum TÜV oder eher DEKRA fahren, und fragen, was die davon halten.


    Was wiegt ein normales Wohnhängergestell eigentlich ungefähr schätzungsweise? Der Aufbau würd jetzt mit ca 110kg für die Bretter, plus das Gewicht von den Längsträgern plus Schrauben zu buche Schlagen. Wie stark sollen die Längsträger dimensioniert sein? Vierkantrohr oder doppel-t-profil?

  • Okay, dann zum TÜV...


    Ich meld mich wieder, wenn ich neues weiß :)


    Glonntaler: wo ausm Glonntal kommst denn her? Is ja auch glei umd Eckn bei uns.

  • So, heut war ich beim TÜV... und schon bin ich schlauer... oder auch nicht.


    Der Typ hat mir erklärt, dass ich nichts am Gestell schweißen darf, und keine neuen Löcher bohren darf, und den Boden nur mit den schon vorhandenen Löcher befestigen darf... Aus was der boden is, is ihm total egal, hauptsache stabil und keine scharfen Kanten.
    Der Hänger wird dann neu gewogen, und das zulässige Gesamtgewicht wird einfach vom Wohnhänger übernommen, ohne dass ich da was versteifen/verstärken muss (laut TÜVler)
    Ausfahrbares Licht fand er auch ganz toll, aber er meinte, dass man dadurch die Ladung aber nicht länger machen darf, dass quasi das Ende der Ladefläche die Länge des Hängers bestimmt.


    und dann meinte er, dass es nach hinten keine Begrenzung gibt, ausser dass ma ab 1,5m eine Fahne braucht... und dann hab ich seine Aussagen in Zweifel gestellt.


    Was von dem Zeug, das der mir heut erzählt hat stimmt, und was nicht?

  • Hallo

    normal gehören solche Prüfer gleich mal bei ihrem Vorgesetzten angeschwärzt, wenn Sie keine Ahnung haben, dann sollen sie Semmeln verkaufen

    es bleibt bei 1,5m ab 1 m mit Kenntlichmachung im Umkreis bis zu 100 km maximal 3 m

    Gruß Mani

  • Am Gestell nichts ändern? Wenn er damit Achse und Deichsel etc. meint: Stimmt. Aber wenn er alles meint, was "danach" kommt (Ladefläche-Unterbau etc): Stimmt nicht.
    Hat er gesagt warum man dort nichts schweißen etc darf?


    Der Typ hatte keine Ahnung.

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  • Ne, er hat nicht gesagt warum nicht... Vielleicht hab ich ihn in dem Punkt auch falsch verstanden, obwohl er schon gesagt hat, dass ich die Bodenplatte, oder die Bretter nur an den vorhandenen Löchern befestigen soll.


    Mit der Kenntlichmachung war mir davor auch schon klar.... deswegen hab ich ja zum Schluss kein gutes Gefühl mehr gehabt, als ich den Laden verlassen hab.
    Aber meine Frage ist, ob die Länge des Hängers nun vom Licht, oder dem letzten Ende der Ladefläche bestimmt wird, und was die Rennleitung dazu sagt. Am liebsten hätt ich die Regel auch irgendwie schriftlich, dass ich bei Beanstandungen gleich was parat hab.

  • Ich weiß nicht so recht wo das Problem ist:
    Bau dir doch einfach einen neuen Rahmen, der so lang ist, wie die Stangen, die du zu tansportieren hast. Was spricht dagegen?

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  • Dagegen spricht, dass ich mit relativ wenig vorerfahrung in diese Geschichte reingeh. Ich will relativ wenig am Grundgestell verändern. Ausserdem muss ich dann erst noch einen Platz für einen 7m+deichsellänge-Hänger zum Unterstellen/Abstellen finden. Sprich, da is mir der Aufwand dann einfach zu groß, dafür dass ich dann 5 mal im Jahr die Stangen spazieren fahr.

  • Hi Albert

    ohne das ich deine Kiste jetzt gesehen hab sag ich mal so

    du hast vermutlich zwei Rahmenlängsteile, die vermutlich gelocht sind und die Achsen sind seitlich drann geschraubt, dann ist noch vorne und hinten, oder nur hinten ne Querstrebe und das wars

    die Deichsel ist auch seitlich am Rahmen angeschraubt und hat dann ein Stück weiter vorne nochmal zwei Platten auf der eine Querstrebe sitzen dürfte, Richtig?

    in den Längsträgern dürften oben auf dem schmalen Rand ein paar 8er oder 10er Löcher sein, da war der WW drauf angeschraubt

    Du baust Dir jetzt am besten nen rechteckigen Rahmen aus U-Profilen oder Rechteckrohr, diesen schraubst dann auf den vorhandenen Rahmen an den Original Löchern fest und gut ist

    alles was DU nun da oben drauf baust ist deine Sache und interessiert den TÜV nicht wirklich, muß halt stabil sein und keine scharfen kanten

    solltest keine Möglichkeit zum schweissen haben, kannst mit dem ganzen Krempel auch zu mir kommen, dann bau ich dir nen Rahmen wenn willst, wir sind ja ned weit auseinander

    Gruß Mani

  • @Mani: Danke für des Angebot, aber mein Nachbar wär mir glaub ich persönlich beleidigt, wenn ich des Zeug nicht bei ihm Schweiße ;)


    So jetzt mal ein Skizze von dem Hänger aus meinem Gedächtnis raus... komm erst morgen wieder nach Hause.


    Achse und Deichsel geb ich keine Gewähr, dass des so stimmt... des Gestell müsst ungefähr passen. Ich glaub, dass die Deichsel am Rahmen angeschweißt ist... bin mir aber nicht sicher.


    verschraubt ist der Wohnaufbau an den beiden langen längsträgern, und an den äußeren kurzen Längsträgern mit 8er Schrauben, soweit i mi jetzt richtig erinner. in der Mitte der Träger ist nur ein L-Profil, auf welchem die Bodenplatte aufliegt, aber nicht verschraubt ist. die Querträger sind unterhalb der Längsträger verschweißt.

  • Nuja. Genau so sah mein Fahrgestell auch aus, und ich hab eben den blauen Teil komplett neu gemacht (weil auch kürzer und der alte zu schwach).

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