Hallo
Demnächst soll der zweite Anhänger Einzug halten, da jetzt die Begrenzung des Führerscheins wegfällt dank BE.
Bleibt nur das "Problem" mit der 100km/H Geschichte für ein Camper mit viel Autobahn ist das Wichtig.
Da es ein grosser Kofferanhänger werden soll Hier und mit seinen 2700kg nicht ganz zum aktuellen Zugfahrzeug passt.
Der Anhänger wird als Camper ausgebaut (wird aus dem aktuellen Anhänger ausgebaut) sind die Gewichte bekannt und ich komme auf ca. 1550kg
Mein aktuelles Auto darf 1600kg ziehen, hat 80kg Stützlast und ein eingetragenes Leergewicht von 1519-1595kg.
Nur zum Verständnis wenn das ZZG des Anhängers über 1680kg liegt darf ich die Stützlast dem Auto zurechnen und lande also bei den 1600kg die ich anhängen darf. (Habe keine Begrenzung des Gesamtzuggewicht im Fahrzeugschein) sprich der Anhänger darf 1680kg abgekoppelt auf der Waage haben.
Anhänger gebremst mit Stossdämpfer also Faktor 1,1
Bei 1519kg komme ich auf 1671kg.
Bei 1595kg komme ich auf 1755kg.
Welches Gewicht zählt den auf was müsste ich den Anhänger ablasten?
Ohne Umbauten damit später bei einem grossem Auto wieder erhöht werden kann.
Von welchem Leergewicht wird bei einer Kontrolle ausgegangen.
Gruss René