Zulassung Dachfenster/-luke Koffer

  • Ich hätte gerne in meinem 3*1,5*1,8 Meter, gebremsten Multiplex-Koffer ein Dachfenster/-luke. Einbau würde ich selbst hinkriegen.


    Die Frage ist: Was darf ich?


    Darf ich das überhaupt machen? Statik?


    Muss ich sowas eintragen lassen?


    Darf ich eine Dachluke aus dem Yacht-Bereich einbauen, weil das Dach über zwei Meter hoch ist? (hab ich irgendwie gelesen)


    Gibt es Vorschriften über die maximale Größe?


    Und in welchen Verordnungen und Gesetzen ist das geregelt? Hätte nämlich noch eine Frage zu drittem und vierten Blinker und würde sowas auch gerne selbst nachschlagen können.

  • Also zur Beleuchtung findest du ausreichend Infos (und Links!) hier im Forum, einfach mal selbst suchen!


    Zur Dachluke kann ich dir nix sagen, aber vom Gefühl dürfte das Preisgefüge in der Sektion so ungefähr sein:


    Dachluke Anhängerbedarf < Dachluke Pferdebedarf < Dachluke Campingbedarf < Dachluke Yachtbedarf


    Aber gut, ich weiss auch nie, wo ich mein Geld hinschmeissen soll!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Danke erstmal für die Antwort. Es gibt ziemlich günstige und vor allem coole Fenster aus dem Yacht-Bedarf. Deswegen frag ich.


    Gerade zur Beleuchtung, aber auch zu Fenstern, würden mich eigentlich die Rechtsquellen interessieren. Vor allem: wo guckt man nach, wenn man einem Prüfer wirklich den Rechtstext vorlegen möchte?

  • Rechtsbratung findet hier aber keine statt!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • ...deswegen zurück zum Technischen:


    Bootsfenster sind tatsächlich gar nicht so teuer, und das hat einen einfachen Grund: Die sind nicht für den Einsatz in Kfz zugelassen, haben also keine E-Nummer ("E13..."). Und da diese Zulasserei kostet, ergibt sich da ein Preisunterschied.

    Und eigentlich ist es ganz einfach: Ist so eine Nummer drauf, ist alles prima und der Prüfer winkt es durch. Fehlt diese, gibt's von ihm halt kein Go...


    Generell ist es eine gute Idee, einen Prüfer VOR der Aktion zu kontaktieren und diese mit ihm abzustimmen. Wenn man das freundlich, (technisch) vorbereitet und vielleicht nicht direkt mit Gesetzzitiererei macht, machen die das auch gerne, kostenlos und unverbindlich. Schon alleine, weil ihnen auch lieber ist, so etwas proaktiv in die Legalität zu steuern als nachher rumzustreiten, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.


    Und wo es schlau ist, sich ein Loch ins Dach zu sägen und wo nicht, kann dir so pauschal keiner sagen. Da musst du dir halt Gedanken machen und die Büchse vorher mal genau ansehen.


    Ergänzend noch: Wie eine Anhängerbeleuchtung auszusehen hat, steht in der StvZO (eher trocken) oder in diversen Büchern, die z.B. direkt vom TÜV vertrieben werden (eher anschaulich).


    Gruß

  • Rechtsbratung findet hier aber keine statt!

    Ne, die will ich auch im konkreten gar nicht. Mich würde nur zB interessieren, wo stehen würde, sollte alles über zwei Meter keine E-Nummer brauchen (klingt für mich sehr zweifelhaft, aber nicht vollkommen absurd, Zulassungskriterien scheinen ja manchmal eigenartig).

  • Ich möchte jetzt nicht wetten, aber ich glaube, dass die Dachluken meiner Wohnkabine auch kein e-zeichen haben..

    Aber du kannst ja einfach mal kurz beim nächsten campinghändler anrufen und nachfragen. Dachluken haben die immer da, weil die gerne mal auf der Autobahn verloren gehen...

  • Ne, die will ich auch im konkreten gar nicht. Mich würde nur zB interessieren, wo stehen würde, sollte alles über zwei Meter keine E-Nummer brauchen (klingt für mich sehr zweifelhaft, aber nicht vollkommen absurd, Zulassungskriterien scheinen ja manchmal eigenartig).

    Steht wie gesagt alles in der StvZO!