Verbreiterung am Anhänger zulässig?

  • Hallo,

    ich hab einen gebrauchten Motorradanhänger gekauft. Vom Vorbesitzer wurden Zurrösen an Metallprofilen angebracht welche am Hänger verschraubt sind, ist das zulässig?Laut seiner Aussage hat sein Tüv-Kontrolleur nichts bemängelt. Mein Wissensstand ist das nur Ladung 60cm seitlich abstehen darf, und generell nichts neu angeschraubt werden darf?

    Freue mich über euer Wissen, ggf auch Vorschläge wie man legal die Zurrösen verbreitert anbringen kann.

  • Hallo,

    warum bist Du nicht mit einen Foto vom Anhänger nach der Besichtigung und vor dem Kauf kurz zu einer Prüforganistion sprich TÜV oder DEKRA und hast dort nachgefragt?

    Gruß

    Pkw Anhänger WMeyer 2031 Bj 1999 Tandem 2000 Kg seit 2013

  • Also wenn du dir unsicher bist , schraub doch die Teile ab und verwende die originalen Zurrpunkte.

    Der Anhänger ist doch zum Motorradttransport konzipiert und gebaut . Das muss das doch funktionieren.

    Gruß Hydro

  • Von der Betriebserlaubnis an sich kein Problem solange ordentlich verschraubt und nicht scharfkantig. Die Grenze bei der Breite ist hierbei Rückleuchte +40cm. Du musst nur beachten dass die „Zurrpunkte“ nicht als solche verwendet werden dürfen, da diese keine Zulassung als solche besitzen. Von daher würde ich dem Vorschlag von Hydro zustimmen und die Profile einfach abmontieren.

  • Ich schätze mal, dass nun zumindest die eingetragene Breite in den Fahrzeugpapieren nicht mehr stimmt. Mein TÜV würde da meckern.


    kc85

    „Jede Lösung eines Problems ist ein neues Problem.“ :biggrins:

    J. W. v. Goethe


    Temared Pro 3015C, abgel. auf 1100kg, 100km/h, 2018 (privat)

    Westfalia 118 451, 750kg, 1991 (dienstlicher Dauerpflegefall)

    Temared Eco 2312, 750kg, 2023 (dienstlicher Neuzugang)

    Mitsubishi ASX 1,6 2015

    Honda Dominator SuMo 1996

    diverse andere motorisierte 2- und Vierräder

  • Schau mal in den Schein rein. Bei vielen Anhängern ist eine Breite von-bis eingetragen. Übrigens auch bei Höhe, Länge und Leergewicht um eventuelle Umbauten mit abzudecken (Plane, Bordwanderhöhungen etc.)

  • Von der Betriebserlaubnis an sich kein Problem solange ordentlich verschraubt und nicht scharfkantig. Die Grenze bei der Breite ist hierbei Rückleuchte +40cm. Du musst nur beachten dass die „Zurrpunkte“ nicht als solche verwendet werden dürfen, da diese keine Zulassung als solche besitzen. Von daher würde ich dem Vorschlag von Hydro zustimmen und die Profile einfach abmontieren.

    Hi, danke für deine Antwort. Das Zurrpunkte zugelassen sein müssen wusste ich garnicht, ich dachte man kann diese selbst nachrüsten- nach dem Motto: wenns net hebt bist selber Schuld…Tüv ist nächste Woche, bin mal auf seine Meinung gespannt und werde dann berichten. Hatte die Hoffnung das jemand im Forum exakt das gleiche bereits erlebt hat…. :D

  • Das Zurrpunkte zugelassen sein müssen wusste ich garnicht, ich dachte man kann diese selbst nachrüsten

    Kann man auch ! Nur keine selber basteln.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Die Ösen sind ja eh nicht selbst gebastelt.

    Die Frage ist, ob das Metallprofil zur Öse/Zurrpunkt gerechnet wird oder als Teil des Rahmens.

    Wobei ja natürlich immer die Belastbarkeit gegeben sein muss