Gutachten Peitz

  • Hallo zusammen,
    Ich habe mir vor 17 Jahren aus einen Mercedes 813 ein Wohnmobil gebaut.
    Von dem Wohnwagen den ich auf den LKW gebaut hatte. Gab es ja noch die
    Achsen Auflaufeinrichtung etc.....
    Vor einiger Zeit habe ich aus den Teilen einen schönen Anhänger gebaut.


    Dann habe ich leider festgestellt das die Papiere des ehemaligen Wohnwagens
    leider nicht mehr zufinden sind.
    Lord der Fa Wilhelm Saure in Sassenberg . Das Typenschild habe ich noch
    Typ 580 Tul. ges. 1400 kg Fabr. Nr. 6229 . Darauf habe ich bei LMC angerufen ,die freundliche Dame teilte mir mit "Der Wohnwagen wurde in Rheine gebaut und dafür dürften sie nichts austellen.


    Auf der Suche nach den Gutachten habe das für die Auflaufeinrichtung gefunden.


    Was mir fehlt:
    Achse Typ Peitz EBG 8,5N
    Bremse S 234 R
    Ob ich ich für die V-Deichsel was brauche weiß ich nicht ?



    Wer kann mir helfen das ich meinen Anhänger doch noch zugelassen bekomme.Neue Achsen sitzen leider nicht drin .


    Gruß Stephan

  • Hast du noch die alte Fahrgestellnummer? Ist die mit an den neuen Anhänger gewandert?
    Einzelne Gutachten brauchst du keine. Höchstens eine [definition='1','2'][/definition], aber die ist kein Problem.


    Die Schwierigkeit ist "nur", einen Prüfer zu finden, der dir abnimmt, dass das ein Umbau aus einem Wohnwagen ist.
    Wenn du das alte Typenschild des Wohnwagens hast ist das schonmal ein Anfang. Toll wäre natürlich, wenn du jemandem mit diesem alten Wohnwagen finden kannst, und eine Briefkopie auftreiben kannst.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Der Anhänger hat ja noch keine Fahrgstellnummer.Für eine Aufbauänderung wäre aber doch der alte Wohnwagenbrief erforderlich ? Oder ?
    Den ich aber nich mehr habe. Die alte Nummer des Wohnwagen ist die ja auf dem Typenschild "Nr. 6229"
    Wenn jemand noch einen Lord 580 Brief hat mit 1400 kg Gesamtgewicht wäre ich natürlich sehr dankbar . Aber das ist glaub ich über 30 Jahre lang her .


    Werden die Briefe beim der KBA automatisch gelöscht ?
    Oder gibt es da noch eine Chance ?
    was ist denn eine [definition='1','2'][/definition]??
    Gruß Stephan

  • Für eine Aufbauänderung wäre der alte Wohnwagenbrief sehr hilfreich, ja.
    Die Fahrgestellnummer war damals am Wohnwagen eingeschlagen. Entweder am Rahmen oder an der Deichsel. Es ist wichtig, dass du diese alte Fahrgestellnummer mitnimmst zum neuen Anhänger. Denn sonst ist es definitiv kein Umbau, sondern ein Neubau, und das wirst du mit den alten Teilen nicht mehr hinbekommen.


    Ja, die Daten werden beim KBA sieben Jahre nach dem Abmelden des Fahrzeugs gelöscht. Da du vor 17 Jahren den Wohnwagen sicherlich abgemeldet hast, wird nichts mehr zu machen sein.


    Dass du das Typenschild noch hast KÖNNTE deine "Rettung" in dieser Sache sein. Aber wenn du noch ein Teil hast, an dem die alte Fahrgestellnummer eingeschlagen ist (z.B. die Deichsel) wäre das noch besser.


    Eine [definition='1','2'][/definition] gibt an, ob eine Auflaufbremse zu Radbremsen, einer Reifengröße und sonstigen Eckdaten des Anhängers passt.


    Was du mal machen kannst ist bei eBay schauen, ob jemand einen Lord 580 verkauft, und den Verkäufer freundlich um eine Briefkopie bitten. Auf Anhieb finde ich dort zwei Auktionen mit LMC Lord. Ich würde da immer mal wieder schauen, da könntest du Glück haben.


    Anonsten würde ich auch einmal hier nachfragen: http://www.forumromanum.de/mem…orum.php?USER=user_358677
    Ist ein Forum für Fans alter Wohnwagen. Die können dir da vielleicht auch weiterhelfen.

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  • Hallo

    nach meinen Unterlagen müsste die Achse EBG 8,5 U heissen, aber das ist eh nicht so wichtig

    die Bremse ist, was viel wichtiger ist, schon mit Rückfahrautomatik, sonst hättest ein Problem, somit kannst den Hänger ruhig als Neufahrzeug zulassen, da ja kein Brief mehr hast

    Die Deichsel müsste eigentlich irgendwo ein Prüfzeichen eingeschlagen haben, meist der rechte Holm im vorderen Bereich
    in Deim Fall könnte es eine D16 sein, die dürfte dann bis zu 2850 mm lang sein, freie Deichsellänge 2050 mm

    Peitz Achsen waren früher sehr verbreitet, frag mal beim TÜV nach ob er die [definition='1','2'][/definition] überhaupt braucht, meist haben die die gängigen Daten selbst vorliegen, ich hab jedenfalls noch nie eine gebraucht

    Sollte er darauf bestehen kannst die hier beim "Chef" per Mail bestellen

    Fahrgestellnummer kannst Dir beim TÜV geben lassen, diese muß vorne rechts im Rahmen eingeschlagen werden und ins Typenschild, Beleuchtung usw muß natürlich auch alles passen bevor dann endgültig zum TÜV fährst

    Gruß Mani

  • sollte die alte Fahrgestellnummer noch im Rahmen irgendwo sichtbar sein, dann muß die "übermalt" werden mit lauter XXXXX und die neue daneben, das kann Dir aber auch der TÜV genau sagen wie er das haben will

    ein alten Brief auftreiben ist meist schwer, die größte Chance hast, wenn mal auf nem großen Campingplatz auf dem hauptsächlich Dauercamper sind am Sonntag spazieren gehst, da hast am ehesten ne Chance ein baugleichen WW zu finden

    Gruß Mani

  • Wenn keine alte Fahrgestellnummer aufzufinden ist, bekommt der Hänger eine TP-Nummer und läuft so oder so als Neubau. Dann müssen die Bremsen neuen Vorschriften entsprechen, was mit dem Alter schwierig oder unmöglich ist.

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  • Also die Deichsel ist eine D17 und S371 , dafür habe ich ein Gutachten.
    Wenn ich das richtig verstehe haben sich die vorschriften geändert und die Bremse und deren Auslegung ist nicht mehr ausreichend ? Also brauch ich unbedingt ne Fahrgestellnummer im Rahmen?


    wenn Rüfa = Rückfahrautomatic heisst dann hab ich sowas.
    So´n Haken zum Rückwärtsfahren brauch ich nimmer einhaken!

  • Ahh, jau das R hatte ich übersehen. Sehr schön.


    Dann kommst du mit einer Neuzulassung hin. Es sei denn, ein übereifriger Prüfer besteht auf so einen Quatsch wie e-Prüfzeichen an den Bremsen (was ich schon erlebt hatte).


    Sonst müssen halt auch alle neuen Vorschriften eingehalten werden in Sachen Beleuchtung (Nebelschlussleuchten z.B.).

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  • Brauch ich denn jetzt alle Einzelgutachten oder nicht.Der Prüfer hat ja auch nichts vorliegen ,weil kein Brief .


    Der Anhänger enspricht penibel den Vorschriften ( Also Beleuchtung , Abstände Nebel, etc.)
    Ansonsten ist er gleich aufgebaut wie der Wohnwagen . Allerdings mit C-Profilen.
    Mit der Rüfa allein ist es wohl nicht getan.:(

  • was an Unterlagen hast, das nimmst mit, aber in der Regel haben die alles in Ihrer Datenbank, aber wie schon gesagt, am besten mal vorher dort vorbei fahren und mit nem Prüfer reden, manche wollen nix und andere wieder wollen das Du möglichst viel selber mitbringst

    und lass Dir nen Prüfer geben der auch solche Abnahmen machen darf, nicht nur einer der nur normale HU machen darf

    Gruß Mani

  • Normalerweise braucht man die einzelnen Gutachten nicht. Aber ein Vorgespräch ist sicher besser.


    Beachte, dass du zum TÜV musst. DEKRA, KÜS und Konsorten können dir da nicht weiterhelfen, da es eine Einzelabnahme nach §21 wird.

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  • Ist es nicht so, dass es je nach Bundesland verschieden ist, wer die Einzelabnahmen durchführen darf?


    Bei uns hier ist es der TÜV, habe aber auch öfters schon Dekra gehört, die zumindest in den neuen BL zuständig sein sollen.

  • Hallo,


    hab die etwas leichtere Version noch auf einem Campingplatz an der Möhne stehen.
    Das Ding heißt Münsterland 500 und hat 1000 kg Gesamtgewicht.


    Die Auflaufvorrichtung ist Peitz F 1203 und die hat eine Rückfahrautomatik!
    Radbremsen sind dann auch von Peitz und zwar S 234 R.


    Die Nummer ist auf dem Deichselholm in Fahrtrichtung rechts zwischen Gaskasten und Achse (unter dem Wohnwagen) eingeschlagen; glaube ich, kann es aber bei Bedarf nachsehen.


    Gruß


    Peter

  • Hallo Peter,
    Hast du auch einen Brief für den Wohnwagen.


    Gruß Stephan

  • Hallo Stephan,


    ja, ich habe einen Brief. Der Wohnwagen war nie zugelassen und deshalb hat der Brief keinen Eintrag!


    Kopie per Mail gefällig?


    Gruß


    Peter