Hallo!
Meine Suche im Forum hat leider nicht so richtig weitergeführt.
Frage: Ich möchte gerne einen Tandemanhänger aus dem Ausland importieren. Der wird dort so gefertigt, dass die VBG10-M von Knott genau drunter passen und eine KF20-A von Knott als Auflaufeinrichtung angebaut werden kann.
Die Deichsel gehört fest zum Rahmen und ist verschweißt. Ist das zulassungstechnisch ein Problem? Es existiert natürlich keine Bauartgenehmigung für die Deichsel.
Im Gesetz steht ja:
ZitatEinrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von
a) Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z.B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),
Tandem ist ja nicht einachsig...?!
Ist das ein Problem? Wie wird damit umgegangen?
Viele Grüße!
P.S.: Der Anhänger ist bisher weder gebaut, noch gibt es Fotos. Ich reiche aber gern welche nach, wenn es soweit ist.