Hallo,
möglicherweise gehört meine Frage zum Thema Recht u.ä., dann bitte korrigiert mich.
Ich habe einen Westfalia, Doppelachser (offener Kasten), Bj 1990, zul. ges.Gew. 2to.
Bis 12.2022 war er im Einsatz, dann wäre der TÜV fällig gewesen.
Leider sind sowohl der Boden, als auch eine Längsbordwand hinüber und ich komme erst jetzt dazu ihn zu restaurieren.
Darf ich den Boden und die Bordwände anstatt mit Siebdruckplatten auch mit 20er N+F-Fichte/Tannebrettern erneuern?
Hab da 20 qm kammertrocken liegen.
Für den Boden hätte ich auch 24er Lärche.
Darf ich, oder gibt es da Ärger mit dem TÜV?
Schön, wenn mir da jemand eine hilfreiche Antwort geben könnte.