100km/h Zulassung, zGG für gesamten Zug - Praxisfragen

  • Hallo zusammen,


    vorweg: ich hab mich richtig gut eingelesen in die Materie - und dennoch Fragen offen. Ich versuche hier alles verständlich zusammenzufassen, dann ist es für spätere Leser auch auffindbar und nachlesbar.


    Frisch gekauft ist ein Eduard offener Kastenanhänger, gebremst, 1.500kg zGG. Originale Stoßdämpfer nachrüsten kostet mich 100 Euro, vermutlich mache ich das. Daher kommen die Fragen: daß der Anhänger prinzipielle 100km/h-Zulassung hat, ist erst heute auf der Zulassungsstelle aufgefallen. Ich hab damit gar nicht gerechnet. Ob er die Stoßdämpfer hat oder nicht, war der Zulassungsstelle egal - ist es bei einer Verkehrskontrolle natürlich nicht. In den Zulassungspapieren steht jetzt drin: "BEI AUSRÜSTUNG MIT HYDRAULICHEN ACHSSTOSSDAEMPFERN UND REIFEN JUENGER ALS 6 JAHRE MIT MINDESTENS DER GESCHWINDIGKEITSKATEGORIE "L": GEMAESS DER VERORDNUNG ...... TEMPO 100 KM/H IN KOMBINATION WENN ZUGFAHRZEUG MIT ABV UND LEERMASSE MINDESTENS 1364 KG UND DIE EINGETRAGENE ANHAENGELAST MIN. 1500 KG BETRAEGT". (statt ABV ist wohl ABS gemeint)


    Rahmenbedingungen Zugfahrzeuge:

    • Golf VII Leermasse 1.394kg, zGG 1.880kg, maximaler Anhänger 1.600kg (1.800 bei 8%), Hinweise Fahrzeugschein: "bei werksseitig montierter AK: ESP m.spez.Fahrdyn.Stabi.Syst.f.Anh.Betr.f.Temp.100km/h gem.3.Aend.VO.z.9.Ausn.VO.z.STVO*ww.AHK lt.EGTG*techn.zul.Ges-Masse d. Zugkombination:3510kg*bis 8% Steig.:3710*
    • Volvo XC60 Leermasse 2.169kg, zGG 2.660kg, maximaler Anhänger 2.100kg, KEINE Info im Fahrzeugschein zur AHK und Schlingerkupplung.

    Beide Fahrzeuge haben die werksausgelieferte AHK montiert, beide mit ABS.


    Voraussetzungen für 100km/h-Zulassung und Fahrt:

    • Reifen mindestens Index "L" (120km/h) und nicht älter als 6 Jahre -> check
    • Gewichtsabhängigkeit: wenn Fahrzeug mit ABS und Schlingerkupplung, dann gilt Leermasse Zugfahrzeug mal 1,2 (ohne Schlingerkupplung mal 1,1) als maximales Zuggewicht. Bei beiden Fahrzeugen s.o. -> check (der Volvo ist immer schwer genug, und beim Golf reicht Faktor 1,1 -> deswegen steht auch "min. 1364kg" für das Zugfahrzeug in den Papieren des Hängers ...)
    • Ohne Stoßdämpfer reduziert sich der vorgenannte Faktor auf 0,3 -> ohne Dämpfer geht es gar nicht, da Zugfahrzeug mindestens 5 Tonnen wiegen müsste. Nachrüsten geht -> check
    • Anhänger bekommt 100km/h-Zulassung -> check
    • 100km/h-Aufkleber am Heck des Anhängers angebracht -> vorhanden, wurde auf Zulassungsstelle ausgehändigt
    • Fahrerlaubnis: Klasse BE bei allen Fahrern vorhanden -> check
    • Dass man damit nur auf Autobahnen etc. mit baulich getrennten Fahrtrichtungen 100km/h fahren darf und es ansonsten bei 80km/h bleibt, kam erst bei meinen Recherchen raus ... -> check

    Nun also zu den Fragen:

    1. Solange der 100km/h-Kleber nicht geklebt ist, gelten die Bedingungen wie für einen ganz normalen Anhänger mit 80km/h. Richtig?
    2. Konkretes Beispiel zu Frage 1: wenn nach 6 Jahren die Reifen "zu alt" werden, könnte man einfach die Reifen ersetzen - oder einfach den 100er Aufkleber runterkratzen und hätte faktisch einen 80er Anhänger. Richtig?
    3. Darf man den Aufkleber auf die (demontierbare!) Heckklappe des Eduards machen oder muss der auf dem Rahmen sein? Rahmen oder nicht zwingend Rahmen?
    4. Darf man den Aufkleber auch "demontierbar" gestalten, z.B. auf einer fest verschraubten Platte anbringen? Dann könnte man den Hänger nämlich bei Bedarf auch mal mit einem kleineren Zugfahrzeug bewegen, das die o.g. Bedingungen nicht erfüllt - dann natürlich nur mit 80km/h. Demontierbar okay?
    5. Darf ich davon ausgehen, daß - wenn der Aufkleber angebracht ist - ein Betrieb des Hängers immer illegal wäre, wenn z.B. ein Zugfahrzeug nur 1.200kg Leermasse hätte? Sprich: es genügt dann nicht, bloß 80km/h zu fahren. Das entscheidende, abschließende Merkmal für den Verstoß ist also immer, daß der Aufkleber angebracht wurde und nichts anderes. Ist der Aufkleber nicht dran, kann man auch gegen keine der 100km/h Vorgaben verstoßen. Richtig?
    6. Beim Volvo komme ich auf ein zGG des gesamten Zuges von 2.660+1.500=4.160kg. Gibt das in irgendeinem Bezug Probleme? Klar: Führerschein BE, siehe oben, vorhanden. Auch klar: wenn Verbotsschilder das zGG auf einer Straße verbieten. Aber sonst: keine Einschränkungen, oder?


    Habe ich sonst noch irgendwas übersehen? Und: ich hoffe, daß meine Fragen später auch anderen helfen werden. Deswegen so ausführlich.



    Danke schonmal für Eure Anmerkungen!


    Viele Grüße

    Martin

  • Antwort auf deine Fragen:

    Zu1 ja

    Zu2 Reifen ü6J nur noch 80, Schild kann bleiben.

    Neue Reifen wieder 100.

    Zu3 ich würde ihn am Rahmen kleben denn wenn du ohne Wände fährst 100?!?

    Zu4 egal wenn das Auto die Bedingungen nicht erfüllt dann nur 80.

    zu5 wie bei Antwort 4


    Der Anhänger erfüllt die Vorraussetzungen für die 100km/h Regelung.

    Das Zugfahrzeug muss das Leergewicht + Anhängelast mindestens bringen um legal 100 zu fahren.

    Passt eine Sache nicht dann darfst du nur 80 fahren.




    Der TÜV trägt dir auch nicht deine super duper Alufelgen aus nur weil du im Winter mit Stahlfelgen zur HU kommst.

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Kurzum, so ein 100 Schild heiß nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann darfst du, dort wo's erlaubt ist, 100.

    Wenn nicht dann 80.

    Und wenn das 100 Schild mal nicht zu sehen ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann darfst du trotzdem 100.

    Ähnlich wie bei Verkehrsschilder.

    Die behalten auch ihre Gültigkeit wenn sie zugeschneit sind.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Kurzum, so ein 100 Schild heiß nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann darfst du, dort wo's erlaubt ist, 100.

    Wenn nicht dann 80.

    Und wenn das 100 Schild mal nicht zu sehen ist und alle Voraussetzungen erfüllt sind, dann darfst du trotzdem 100.

    Interessant. Wenn man mit 100 geblitzt wird, kann man nachträglich nur feststellen, ob die Kombi prinzipiell hätte 100 fahren dürfen. Nicht, ob sie es tatsächlich hat dürfen. Wird das wirklich nachträglich bei Blitzerbildern kontrolliert?

  • Ja, wird es. Haben schon mehrere User hier im Forum so gemacht:

    Blitzerfoto, über 80km/h gefahren, Hinweis auf die 100er-Zulassung des Anhängers, Strafe entfällt (bzw. reduziert sich entsprechend).

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Ähm, nicht immer.

    Wegen geringerem Aufwand gehen manche auch von 100 aus.

    Dann haste Glück mit 'nem 80er bei 112.... :thumbup:

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Ok, jetzt bin ich nochmal verwirrt. Was in den Zulassungspapieren meines Hängers steht, hab ich ja oben geschrieben. Dazu bekommen habe ich ein 100er-Schild, auf dem "Landratsamt Böblingen" verzeichnet ist (sieht aus wie ein Stempel, ist im Aufkleber direkt reingedruckt). Ist das das Siegel, was man für den Aufkleber braucht? Anscheinend kann oder muss man einen 100er-Aufkleber siegeln lassen.


    Wenn ich jetzt die Dämpfer nachrüsten lasse, muss ich dann noch zum Gutachter (TÜV/Dekra/...) oder ist das mit dem Einbau durch den Händler erledigt?

  • Die Dämpfer sind mit dem EInbau erledigt. Das eingedruckte sollte so aussehen wie das Siegel auf deinem Kennzeichen, dann ist es OK. Die werden sich direkt gesiegelte 100er Aufkleber machen lassen.

  • Ich habe bei Hängeliene Konturen Markierung geklebt und da wurde auch das 100er Schild neu gemacht. Auf dem Alten Schild war das Kreis Siegel auch aufgeklebt, beim neuen ist es auch sofort mit eingedruckt worden.


    Hier beide:DACC562F-F1BD-4A4E-898A-4346419EB0EF.jpg


    Hier alt

    50ACD588-58A9-4FFD-8BA5-5BE7DEC5AA41.jpg


    Hier neu

    AF03B8EC-A968-4BCD-9B62-57787BED7EF2.jpg

    Gruß Christian



    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2


    1. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    2. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997