Falsche Daten in der Zulassungsbescheinigung (Brief)

  • Hallo Leute,

    hier ein Schildbürgerstreich aus dem deutschen Prüfwesen, Fachbereich Fahrzeuggutachten des TÜV.


    Mein Serienanhänger vom Typ HP 500.01/01 EZ 12/1989 fällt bei jeder Polizeikontrolle und HU auf, weil der Hersteller auf der Herstellerplakette nicht mit den Papieren überein stimmt.


    Alle Versuche, die Eintragungen bei der Zulassungsstelle korrigieren zu lassen, scheiterten bisher mit der vermutlich richtigen Begründung, man könne anhand der vorliegenden Unterlagen, der Plakette und dem KTA-Blatt, aber ohne DDR-Brief und ohne das Gutachten von 1992, die Eintragungen nicht ändern.


    Wie kam es dazu?

    Für die Umschreibung des DDR-Briefes wurde vom Halter 1992 durch die Zulassungsstelle ein Einzelgutachten verlangt, in diesem wurden der Herstellername und die Herstellernnummer falsch eingetragen und ein Teil der Fahrgestellnummer weggelassen.

    Da es ein Serienanhänger ist, war das Gutachten vollkommen überflüssig, erfuhr ich von der Zulassungsstelle.


    Bei der späteren 100 km/h Eintragung kam noch mehr technischer Unfug in die Papiere.


    Jetzt muss ich ein neues Gutachten machen lassen, in dem alle Fehler von 1992 rückgängig gemacht werden und mit dessen Basis alle Papiere neu gedruckt werden.


    Die Hersteller sind beim KBA alle gelistet, und die entsprechenden Herstellernummer hinterlegt.


    Vielen Gutachtern der Prüforganisationen ist das zuviel Arbeit.


    Warum ich Euch das erzähle?

    Mir wurde im Zuge der Recherchen zugetragen, dass es sehr häufig bei Anhängern auftritt und mit Unlust und Unwissen der Prüfer zu tun hat.


    Augen auf bei der Wahl des Prüfers und lasst Euch nicht mit falschen Antworten oder Eintragungen abspeisen.


    Auch wenn im Alltag die Polizei immer ein Auge zugedrückt hat und es beim TÜV mit Diskussion immer gut ging, im Falle eines Unfalles sucht die Versicherung nach jeder Nadel im Heuhaufen um die Zahlung zu vermeiden.

  • Hallo,


    Ja, in Sachen Versicherung und Gutachtern, stimme ich zu 100% zu.


    Ich hatte mir für die 100 km/h Eintragung dieses Dokument im Netz gesucht und beim TÜV vorgelegt.

    Vielleicht hilft das ja auch im vorliegenden Fall.

    Ich habe einen vom VEB Stahl und Walzwerk Brandenburg.

    Zum Zeitpunkt der 100 km/h Abnahme waren meine Reifen exakt 20 Jahre alt. Das hat den TÜV nicht sonderlich interessiert. :/

    Man setzt da offenbar auf die Eigenverantwortung des einzelnen.

    Da gibt es ja auch immer Mythen und Halbwahrheiten bzw. wohl durchaus auch abweichende Vorgehensweisen verschiedener Prüfer bzw. Prüforganisationen.

    Ich spendiere meinem Anhänger aber in den nächsten Wochen mal ein paar neue Reifen ;).

    Für die 100 km/h Eintragung pochte man aber auf eine Bescheinigung vom Hersteller. Das angehängte PDF wurde dann aber als solche akzeptiert.

    Viele Grüße Rico

  • soviel wie ich weiß interessiert sich der TÜV wirklich nicht wie alt die Reifen sind. Du darfst halt nur nicht 100 fahren wenn sie älter sind. Aber deswegen bekommst du ja TÜV für deinen Anhänger als solches.

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Nun, Lesen und Verstehen sind zwei Paar Schuhe. Hier ging es nur um die Tempo 100- Genehmigung. Und die gibt es nur mit unter 6jährigen reifen, so einfach ist das.


    Zur Sache: Ich musste mal einen stundenlangen Bohei auf mich nehmen, weil der aaS bei der 21er nicht in der Lage war, das Herstellungsdatum meiner Reifen von der Flanke zu identifizieren (Firestone Vanhawk; da waren noch zwei Ziffern mehr drauf, irgendeine Chargennummer oder sowas), der rief erst noch einen älteren Kollegen in der Zentrale und zusätzlich zwei Reifendienste an, die ihm alle bestätigt haben, dass das so okay ist. Ohne dieses Okay hätte ich keine 100er bekommen. Ganz einfach.

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)

  • Nun, Lesen und Verstehen sind zwei Paar Schuhe. Hier ging es nur um die Tempo 100- Genehmigung. Und die gibt es nur mit unter 6jährigen reifen, so einfach ist das.

    Und das ist falsch! Es stimmt so einfach nicht.

    Ist hier im Forum schon oft genug erklärt worden.

    (Schreiben und verstehen sind zwei paar Schuhe)

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • mit Unlust und Unwissen der Prüfer zu tun hat.

    mein Reden, das sag ich ja auch oft, das die TÜVtler oder Dekra oder egal welche Organisation oft keine Ahnung oder keine Lust haben, sie haben ALLE zugriff auf die Datenbank des KBA, sie wollen nur oft nicht oder haben eben einfach keine Ahnung von ihrem Job und wälzen das auf ihre Kunden ab und schicken die einfach weg


    und wenn dann ein Kunde mit Ahnung kommt, dann hört man die tollsten Ausreden, das sich mal einer entschuldigt und sagt, "ok hab ich nicht gewusst, sie haben recht" das passiert äußerst selten, da muß man den Tüvtler schon sehr lange kennen, das er mal zugibt keine Ahnung davon zu haben, passiert für Normal Kunden so gut wie nie

  • Da muss man aber auch mal sagen, das alle Prüforganisationen unterschiedliche Software nutzen… Mein Tüver ist wirklich fähig und man kennt sich… aber er selbst sagt von Anhängern Eintragungen, Einzelgutachten und Datenabfragen lässt er die Finger, weil die Software das so katastrophal ausgibt. Fachlich kann er das alles und hat es auch perfekt

    für nen Kumpel von mir vorbereitet, Er hat uns dann auch klar zur Konkurrenz geschickt und gesagt, lass es dort machen… unsere Ausdrucke verstehen auch die Ämter nicht richtig, kommt nur Murks bei raus…

  • Kommt auch immer drauf an welche Lehrgänge die Prüfer gerade bei den freien gemacht haben... Die dürfen längst nicht alle alles abnehmen....

  • Von unserer örtlichen Dekra-Stelle bin ich auf jeden Fall geheilt.

    Der Typ war echt ne Katastrophe. Erst fand er beim Wohnwagen die FIN am Fahrgestell nicht. Sein Kommentar: „fahren sie nach Hause und wenn sie diese gefunden haben, kommen sie wieder“.

    Ich hab die nach 2min gefunden.


    Dann sollte er noch die Gasprüfung machen. Hat er die Plakette verweigert, nur weil der Kühlschrank beim zweiten Mal nicht auf Gas wieder sofort ansprang. Beim ersten Mal ist er angesprungen, dann hat er den Absperrhahn betätigt.

    Da habe ich dann mal nach dem Sinn dieser Aktion gefragt. Hab ihm auch gesagt, dass der Kühlschrank ja bei ihm ansprang und auf dem Campingplatz das Ding eh über Landstrom versorgt wird.

    Da hat er nix mehr gesagt, aber trotzdem die Plakette verweigert.


    Hab dann mit einem Händler, der auch vermietet und Gasprüfungen macht, darüber gesprochen. Der lachte bloß über soviel Unsinn. Die meinten dann nur noch, dass das ein Ausdruck von Unlust ist. Es reiche aus, wenn das Gerät einmal anspringt und beim absperren auch direkt aus.

    Grüße

    Dierk


    Anhänger:

    Viking Thor HHB V2709, EZ: 2023

    Eduard 2615-3-PB30-150-63, EZ: 2021

    Hobby Prestige 545, EZ: 1993

    Stema Rocko 02, EZ: 2020 (verkauft)

    Brenderup 2300S 2000, EZ: 2019 (vekauft)

    TPV EU2, EZ: 2018 (verkauft)

  • Danke, exakt dieses KTA-Datenblatt habe ich der Dekra und der Zulassungstelle vorgelegt, darin ist übrigens auch, für Frankreichreisen wichtig, unter Punkt 9d vermerkt, dass der Anhänger für 130 km/h zugelassen ist, oder?

  • mein Reden, das sag ich ja auch oft, das die TÜVtler oder Dekra oder egal welche Organisation oft keine Ahnung oder keine Lust haben, sie haben ALLE zugriff auf die Datenbank des KBA, sie wollen nur oft nicht oder haben eben einfach keine Ahnung von ihrem Job und wälzen das auf ihre Kunden ab und schicken die einfach weg


    und wenn dann ein Kunde mit Ahnung kommt, dann hört man die tollsten Ausreden, das sich mal einer entschuldigt und sagt, "ok hab ich nicht gewusst, sie haben recht" das passiert äußerst selten, da muß man den Tüvtler schon sehr lange kennen, das er mal zugibt keine Ahnung davon zu haben, passiert für Normal Kunden so gut wie nie

    Ich würde mir persönlich die Ahnung in dem Fall absprechen, ich habe nur die von der Polizei angezeigten Mängel der Papiere, in Abgleich mit der Herstellerplakette und einen kurzen Internetrecherche beim KBA, zur Vorlage gebracht.

    Der Prüfer für das Zweitgutachten bestätigte die Auffassung der Polizei und schüttelte nur mit dem Kopf über das konfuse Erstgutachten.

    Er ging zu 100% konform mit den vorgelegten KTA-Daten.