Hallo Leute,
hier ein Schildbürgerstreich aus dem deutschen Prüfwesen, Fachbereich Fahrzeuggutachten des TÜV.
Mein Serienanhänger vom Typ HP 500.01/01 EZ 12/1989 fällt bei jeder Polizeikontrolle und HU auf, weil der Hersteller auf der Herstellerplakette nicht mit den Papieren überein stimmt.
Alle Versuche, die Eintragungen bei der Zulassungsstelle korrigieren zu lassen, scheiterten bisher mit der vermutlich richtigen Begründung, man könne anhand der vorliegenden Unterlagen, der Plakette und dem KTA-Blatt, aber ohne DDR-Brief und ohne das Gutachten von 1992, die Eintragungen nicht ändern.
Wie kam es dazu?
Für die Umschreibung des DDR-Briefes wurde vom Halter 1992 durch die Zulassungsstelle ein Einzelgutachten verlangt, in diesem wurden der Herstellername und die Herstellernnummer falsch eingetragen und ein Teil der Fahrgestellnummer weggelassen.
Da es ein Serienanhänger ist, war das Gutachten vollkommen überflüssig, erfuhr ich von der Zulassungsstelle.
Bei der späteren 100 km/h Eintragung kam noch mehr technischer Unfug in die Papiere.
Jetzt muss ich ein neues Gutachten machen lassen, in dem alle Fehler von 1992 rückgängig gemacht werden und mit dessen Basis alle Papiere neu gedruckt werden.
Die Hersteller sind beim KBA alle gelistet, und die entsprechenden Herstellernummer hinterlegt.
Vielen Gutachtern der Prüforganisationen ist das zuviel Arbeit.
Warum ich Euch das erzähle?
Mir wurde im Zuge der Recherchen zugetragen, dass es sehr häufig bei Anhängern auftritt und mit Unlust und Unwissen der Prüfer zu tun hat.
Augen auf bei der Wahl des Prüfers und lasst Euch nicht mit falschen Antworten oder Eintragungen abspeisen.
Auch wenn im Alltag die Polizei immer ein Auge zugedrückt hat und es beim TÜV mit Diskussion immer gut ging, im Falle eines Unfalles sucht die Versicherung nach jeder Nadel im Heuhaufen um die Zahlung zu vermeiden.