STEMA 1300kg ablasten auf 995kg - Auflaufeinrichtung

  • Die Regelung finde ich bescheuert, aber sie ist halt existent.


    Man darf den z.B. 300 kg schweren Anhänger jederzeit leer oder kaum beladen fahren - aber ablasten geht nicht.


    Logisch erklären kann mir das keiner.


    Achte beim Ablasten darauf, ob bei den Bemerkungen im Schein ein erhöhtes GG des Audis im Anhängerbetrieb angegeben ist - der Wert ist dann maßgebend.

  • Hallo,

    da das Thema je etwas Wellen schlägt...

    OmegaBenni hat ursprünglich mal darauf aufmerksam gemacht. Ich hab's nochmal raus gesucht:


    und


    Vorher wusste ich das auch nicht. Man lernt nie aus. ;)


    Das Problem trat bei Gluecksreisende.de beim Anhängerkauf auf, weshalb er einen Eduard mit "nur" 1t zGG gekauft und diesen dann auf sein Wusnchgewicht von 750kg abgelastet hat.

    Hier der ganze Thread dazu:


    Viele Grüße

    Stema 750kg Baumarkthopser (ungebremster Tieflader) und ein

    Eduard 1-Achs-Hochlader in 406*180cm plus Hochplane mit 1,8t auf 1,5t abgelastet :love:


    Lieber nackt als Radkappen fahren. :super:

  • Mario.... dann dürfte der Anhänger auch nicht mit 600 oder 800kg oder sogar leer gefahren werden....

    Man kann da noch mehr hin und her argumentieren und diskutieren. Nimm mal nen ungebremsten 750kg Anhänger zum Vergleich. Die dürfen ja auch gefahren werden, ganz ohne Bremse (am Anhänger). Theoretisch müsste ihm der Prüfer also eine Ablastung auf 750kg abnehmen, auch wenn die AE dafür nicht spezifiziert ist, weil man bei 750kg eigentlich gar keine AE braucht. Aber 755kg ginge hier nicht, weil man da eine passende AE braucht...


    Wir suchen nach dem Sinn: Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn und Irrsinn haben wir schon gefunden. 8o

    Stema 750kg Baumarkthopser (ungebremster Tieflader) und ein

    Eduard 1-Achs-Hochlader in 406*180cm plus Hochplane mit 1,8t auf 1,5t abgelastet :love:


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