Darf ich diesen Hänger ziehen ?

  • Hallo erst mal an alle.
    Ich habe mir einen Gebremsten Anhänger mit einem zGG von 1200 kg gekauft und wollte diesen offenen Kasten umbauen zu einem Geschlossenen Kasten.
    Nun weis ich aber nicht so recht welches Material sich am besten für das Aufstocken der Wände und das Dach eignet und was vom Tüv den Segen bekommt.
    Wenn Ihr mir da ein paar tips geben könntet wäre ich Euch dankbar.
    Auch wo man das Material bekommen kann weis ich nicht wirklich ,ausser bei Alu ,da weis ich es.


    Die nächste frage ist ...Darf ich den Anhänger ziehen ? Oder anders gesagt ,was darf ich ziehen ?Ich habe den alten Dreier Führerschein.
    Leergewischt des Zugfahrzeuges ist1105kg Zullässiges Gesammtgewischt ist 1625kg Teschnich zulässige Anhängelast ist 900 gebremst wobei dann zu diesem Punkt unten noch mal eine änderung im Schein steht ..
    1200 bis 8 Proz.Steig.*WW.AHK Lt.EGTG/ABE* was immer das heisen mag.Ich kann mir das zwar zurecht reimen aber hundert prozentig weis ich es halt nicht.
    Ich habe es so verstanden das ich einen 1200 Kg Anhänger ziehen darf wenn dieser gebremst ist . Und das das was mit der Hängerkupplung zu tun hat.
    Ich bitte um hilfe bei der entschlüsselung,da ich echt keinen Plan davon habe. Bevor ich nun anfange den Hänger umzubauen würde ich gern wissen ob ich das teil ziehen darf oder nicht.

    Thx Andreas

  • Schaut für mich so aus als ob du 1200kg eben bis 8% Steigung ziehen darfst mit deinem Wagen.


    Der Zusatzeintrag liest sich für mich so:


    Wohnwagen Anhängerkupplung laut EG-Teilegenemigung/AGB.


    Allerdings alles ohne Gewähr. Sprich doch sicherheitshalber beim TÜV deshalb vor, die können dir das genau sagen.

    Bitte keine Anfragen per PM an mich. Immer ins Forum posten, dann haben alle was davon!

  • Hallo

    wenn Du den alten grauen Lappen hast, dann ist das Leergewicht und zGG vom Auto egal, dann zählt nur was das Auto erlaubte Anhängelast hat

    in deinem Fall also 900 kg die gelten bis 12% Steigung, oder wenns nicht mehr wie 8% Bergauf/Bergab geht bis 1200 kg

    also im Flachland die 1200, wenn ins Gebirge fährst, wo es steiler werden könnte dann nur 900 kg

    Du darfst aber deswegen trotzdem Dein 1200kg Anhänger anhängen, nur darfst ihn dann halt nicht voll laden, so das eben nur die 900 kg Gesamtgewicht erreichst

    zum Aufbau

    das kannst Dir aussuchen was machen willst, egal ob Aluaufbau oder Holz oder Kunststoffplatten in Sandwichbauweise, erlaubt ist alles, darfst halt keine scharfen Kanten haben, der Rest ist dem TÜV egal, Du mußt ihn dann nur einmal vorführen um das Leergewicht und die Höhe neu eintragen zu lassen

    Gruß Mani

  • ww heißt beim TÜV "Wahlweise".
    Je nach Abmessungen braucht ein geschlossener Kasten oben noch Begrenzungs/Umrissleuchten.

    Saris 2to Hochlader/Plane/Spriegel // Koch 750 kg U2 // Chariot Cheetah // Chariot Chauffeur // ca. 3 Anhänger für Trettraktoren/Bobby-cars

  • Danke an alle .Das hilft mir schon weiter .
    Hat denn hier jemand ne bezugsadresse für diese Sandwitschplatten (kunstoff)

    Gruss Andreas

  • Begrenzungsleuchten sind oben nie Pflicht

    nur unten und auch nur weiße nach vorne, wenn der Anhänger über 2,10 breit ist oder über die Begrenzungslampen des Zugfahrzeug an dem er Regelmässig hängt seitlich um 40 cm überragt

    zwischen 1,80 und 2,10 dürfen sie angebracht werden, darunter überhaupt nicht

    die selben Maße gelten auch für Spurhalteleuchten, das sind die rot/weißen für Hinten

    Gruß Mani