Ich werde einen Bekannten bitten mir zu helfen
Lass mich raten wie der heißt?
FOLIENMAKER?
Ich werde einen Bekannten bitten mir zu helfen
Lass mich raten wie der heißt?
FOLIENMAKER?
Hi,
Ich bin mit DelleWob einer Meinung: ein Fäustel ist im Fahrzeugbau fehl am Platz. Ich würde eher versuchen, die Querstrebe am Rutschen zu hindern (Schraubzwinge, Spanngurt o. ä.).
Was suboptimal ist: das Stützrad wird über den Stützlast Aufkleber montiert
Gerhard
vlt kommt ja noch ne Anleitung für das DIY- Versetzen des Aufklebers....
Is bestimmt schon in arbeit, warte noch kurz
Der Heißluftfön läuft schon
nunja , Man kann das Stützrad auch auf der anderen Seite Montieren , wenn ich das Bild richtig deute. So wäre das Aufkleber Problem schon mal umgangen.
Vielleicht sollte man es sowieso Bürgersteig Seitig montieren .....
Gruß
Hepp
kann das Stützrad auch auf der anderen Seite Montieren
Man kann so vieles, was falsch ist, machen.
Nur werden Stützräder für Anhänger die links oder rechts montiert werden könnten, bei uns in OLD GERMANY, generell in Fahrtrichtung links an der Deichsel befestigt. In GB dann eher rechts. Seht euch die Herstellerfotos für den deutschen Markt an.
Swifty
mMn total egal....
Bei meinem ist es in der Mitte da V-Deichsel
was ist daran falsch das Stützrad auf der rechten Seite zu montieren? Vorausgesetzt die Bohrungen sind werksseitig da?
Heisst im Umkehrschluss ich dürfte es auch nicht in der Mitte montieren oder?
Bei der rechtsseitigen Montage wäre zumindest wie im gezeigten Fall der vorgeschriebene Aufkleber sichtbar was die Stützlast anbetrifft....
Das ist auch sonnvoll, verziehen sich die Deichselholme nicht wenn Gewicht auf das Stützrad kommt.
Man kann so vieles, was falsch ist, machen.
Nur werden Stützräder für Anhänger die links oder rechts montiert werden könnten, bei uns in OLD GERMANY, generell in Fahrtrichtung links an der Deichsel befestigt. In GB dann eher rechts. Seht euch die Herstellerfotos für den deutschen Markt an.
Swifty
Absoluter Blödsinn !
Es werden Kisten , Stützräder usw Hauptsächlich Rechts montiert , weil....
man beim Benutzen dieser nicht auf der Fahrbahn steht ! sondern auf den Bürgersteig
Lernt man schon in der Grundschule.
Hepp
Links oder rechts hat keine Mitte.
STEMA schreibt ".........mit einem Stützrad nachgerüstet werden.
Es wird generell in Fahrtrichtung links am Zuggabelholm montiert......" Anbauanleitung: Stützrad
Humbaur schreibt im dicken Anhängerbuch nichts, aber die Bilder sind eindeutig. .... "in Fahrtrichtung links"
Swifty
schreibt Humbaur was zum Thema Sichtbarkeit von erforderlichen Aufklebern?
Lesen ist NICHT Deine Stärke oder???
V Deichsel.... es ist in der Mitte
Und unterm Strich ist es SCHEIßEGAL denn wenn ich rechts stehe kann mann ein links montiertes und wenn ich links stehe ein rechts montiertes Stützrad bedienen....
Ach ja mittig montiert geht auch von beiden Seiten.
Deswegen verstehe ich die Diskussion nicht.
Gibt es heute noch eine vorgeschriebene Sichtbarkeit von Aufklebern im Zusammenhang mit einem Anhänger?
Gibt es erforderliche Aufkleber am Anhänger?
Keine Ahnung!
Der Stützlastaufkleber ist seit längerem (2009 wie ich verstanden habe) nicht mehr vorgeschrieben.
Swifty
Alles anzeigenGibt es heute noch eine vorgeschriebene Sichtbarkeit von Aufklebern im Zusammenhang mit einem Anhänger?
Gibt es erforderliche Aufkleber am Anhänger?
Keine Ahnung!
Der Stützlastaufkleber ist seit längerem (2009 wie ich verstanden habe) nicht mehr vorgeschrieben.
Swifty
komisch das § 44 der StVZO eine Strafe auferlegt , wenn der Aufkleber fehlt....
Unwissenheit schütz nicht vor Strafe....
vielleicht sollte man eine Zeichnung dazu Anfertigen ?
Ich weis nicht woher Ihr Eure Infos immer habt . Glaskugel oder watt ?
Gruß
Hepp
ich sage mal so.... wäre der Aufkleber nicht von Nöten wäre er nicht da.... jeder Planer versucht kosten einzusparen.... und wenn der nicht nötig ist kommt er nicht drauf.... ein paar Cent pro Anhänger aber die Masse macht's....
Auf der AHK (Kraftfahrzeug) ist ein Typenschild, am Anhänger (Fahrzeug) ist ein Typenschild. Auf beiden ist die Stützlast sichtbar ablesbar.
Swifty
das Zugfahrzeug interessiert hier nicht.... wenn ich mit einem grossen Auto mit stützlast nen Hopser ziehe....
Interessant wird die Stützlast die der Hersteller des Anhängers freigegeben hat...
komisch das § 44 der StVZO eine Strafe auferlegt , wenn der Aufkleber fehlt....
Hättest es auch selber rausfinden können!
In einer alten Zulassungsbescheinigung ist die Stützlast nicht angegeben, deshalb muss am Anhänger ein Stützlastschild sein.
Der aktuelle Steely hat die neue Zulassungsbescheinigung und die hat die Zeile 13 mit der Stützlastangabe in Kg. Ein Stützlastschild am Anhänger ist nicht mehr notwendig.
Und wer jetzt einen "alten Anhänger" und eine "alte Zulassungsbescheinigung" und kein Stützlastschild am Anhänger hat, der muss nach Bußgeldtabelle zu § 44 StVZO:
TBNR, 344000
Tatbestand, Fahrzeug, bei dem die zulässige Stützlast nicht durch ein Schild angezeigt wurde
Strafe, 5 EURO und keine Punkte
Swifty
Übrigens, den thread hier habt ihr ja schön mit unsachlichem Blödsinn zerschossen.