Anhänger Last im Fahrzeugschein verstehen

  • - Das wäre dann "Fahren ohne Führerschein", weil das tatsächliche Gewicht über 3,5t liegt?

    Nein. Du darfst das Fahrzeug fahren und hast "nur" überladen.

    Warum laufen? Hab doch 4 gesunde Reifen...


    Anhänger:

    Eduard Apollo 4,06 x 1,80m 2,0t 155R13, EZ 07/2018 (07.2018 - heute)

    Stema WOM STS O2 15-30-17.1 E 1,5t, EZ 04/2016 (04.2020 - 02.2021)

    TEMA Carkeeper 4520 P 3,0t, EZ 04/2021 (04.2021 - heute)


    Autos:

    Ford Kuga 2,0 Automatik 4x4, EZ 03/2017 (12.2017 - 10.2021)

    Ford Ranger Wildtrak, EZ 08/2021 (08.2021 - heute)


    Motorräder:

    Honda CBR 600F PC 35, EZ 2002 (03.2019 - 04.2022)

    Kawasaki Z1000SX (ZXT00G), EZ 10/2012 (04.2022 - heute)

  • Korrekt. "Bloß" weil ein Fahrzeug überladen ist, ändert sich ja nicht dessen zulässige Gesamtmasse.


    "Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg" dürfen mit Klasse B gefahren werden.

    Wenn die dann tatsächlich 4,5 Tonnen wiegen. Dann ist das "nur" eine erhebliche Überladung, aber kein Fahren ohne Führerschein.

  • Ich würde sagen da kann man dir ein Strick draus drehen.

    Überladen!

    Dadurch auch nicht im Besitz der passenden Fahrerlaubnis da das tatsächliche Gewicht ebenfalls über 3,5to liegt.

    Das sind Spekulationen von mir und nicht rechtsgültig

    Keine Rechtsberatung

    Gruß Christian



    PKW - Ford C-MAX verkauft 2023

    PKW - Mazda CX5

    PKW - Mazda 2

    1. Anhänger (Hängi) - WM-Meyer 750kg ohne Bremse verkauft 01.2020

    2. Anhänger (Hängeliene) - Westfalia 400kg EZ 1975 verkauft 09.20232

    3. Anhänger (Anhängi) - Eduard 2,0 to EZ 02.2020

    4. Anhänger (Hängi) Humbaur 1,0 to EZ 05.1997

  • Nachmal: der Führerschein bezieht sich IMMER auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs.

  • es gab hier schon mehrmals so Berichte der Polizei die in dem einen Thread gepostet werden und dort wie auch im Fernsehn bei einschlägigen Sendungen wurde schon des öfteren gesagt bzw geschrieben das z.B die Fahrer solcher Polensprinter ne Anzeige nicht nur wegen Überladung sondern auch wegen Fahren ohne FS bekamen, wenn ihr Fahrzeug erheblich überladen war


    das ist aber Unsinn, es gibt kein einziges Urteil das so etwas bestätigt


    nur das Überladen macht aus einem 3,5t keinen 4 tonner, sondern er ist "nur" überladen


    kann man auch auf so Anwaltseiten nachlesen

  • wie es auch ist... wir sind keine Anwälte... , Polizisten sind keine Anwälte... die Anzeige können Sie erstmal schreiben, was die Staatsanwaltschaft daraus macht ist dann doch ne andere Sache.

  • Eins würde ich noch hinzufügen: Auch (Staats-) Anwälte sind keine Richter. ;)



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Zugfahrzeug zGG 2t

    +

    Trailer zGG 1.5t

    = 3.5t OK


    Zugfahrzeug zGG 3.5t

    = 3.5t OK


    Wenn jetzt dein 1.5t zGG Trailer mit 2t Gewicht (ü)be(r)laden ist oder du mit deinem 3.5t die Schwiegermutter spazieren fährst und auf 4t Gewicht kommst bist halt nur (erheblich) überladen.


    Hängst du aber nen zGG 1.8t Trailer an dein zGG 2t Zugfahrzeug ist es fahren ohne Führerschein und der Richter entscheidet über Gulak oder Geldstrafe.


    Alles unter dem Parameter FS Klasse B

    Eduard 2615-3-PB30-135-63