- Das wäre dann "Fahren ohne Führerschein", weil das tatsächliche Gewicht über 3,5t liegt?
Nein. Du darfst das Fahrzeug fahren und hast "nur" überladen.
- Das wäre dann "Fahren ohne Führerschein", weil das tatsächliche Gewicht über 3,5t liegt?
Nein. Du darfst das Fahrzeug fahren und hast "nur" überladen.
Korrekt. "Bloß" weil ein Fahrzeug überladen ist, ändert sich ja nicht dessen zulässige Gesamtmasse.
"Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg" dürfen mit Klasse B gefahren werden.
Wenn die dann tatsächlich 4,5 Tonnen wiegen. Dann ist das "nur" eine erhebliche Überladung, aber kein Fahren ohne Führerschein.
Gut, also alles richtig verstanden.... Danke!
Ich würde sagen da kann man dir ein Strick draus drehen.
Überladen!
Dadurch auch nicht im Besitz der passenden Fahrerlaubnis da das tatsächliche Gewicht ebenfalls über 3,5to liegt.
Das sind Spekulationen von mir und nicht rechtsgültig
Keine Rechtsberatung
Nachmal: der Führerschein bezieht sich IMMER auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
es gab hier schon mehrmals so Berichte der Polizei die in dem einen Thread gepostet werden und dort wie auch im Fernsehn bei einschlägigen Sendungen wurde schon des öfteren gesagt bzw geschrieben das z.B die Fahrer solcher Polensprinter ne Anzeige nicht nur wegen Überladung sondern auch wegen Fahren ohne FS bekamen, wenn ihr Fahrzeug erheblich überladen war
das ist aber Unsinn, es gibt kein einziges Urteil das so etwas bestätigt
nur das Überladen macht aus einem 3,5t keinen 4 tonner, sondern er ist "nur" überladen
kann man auch auf so Anwaltseiten nachlesen
wie es auch ist... wir sind keine Anwälte... , Polizisten sind keine Anwälte... die Anzeige können Sie erstmal schreiben, was die Staatsanwaltschaft daraus macht ist dann doch ne andere Sache.
Eins würde ich noch hinzufügen: Auch (Staats-) Anwälte sind keine Richter.
mfg JAU
Zugfahrzeug zGG 2t
+
Trailer zGG 1.5t
= 3.5t OK
Zugfahrzeug zGG 3.5t
= 3.5t OK
Wenn jetzt dein 1.5t zGG Trailer mit 2t Gewicht (ü)be(r)laden ist oder du mit deinem 3.5t die Schwiegermutter spazieren fährst und auf 4t Gewicht kommst bist halt nur (erheblich) überladen.
Hängst du aber nen zGG 1.8t Trailer an dein zGG 2t Zugfahrzeug ist es fahren ohne Führerschein und der Richter entscheidet über Gulak oder Geldstrafe.
Alles unter dem Parameter FS Klasse B