Mängelkarte für fehlendes Stützrad obwohl nur 50Kg Stützlast

  • Hallo,


    Mein Stema HPU750 hat eine Stützlast von 50Kg.

    Da das Stützrad def. war hatte ich es abgebaut.

    Damit fahre ich schon 3-4 Jahre so,

    und war auch ohne Probleme beim letzten Tüv durchgekommen.


    Heute kamen wir in eine Kontrolle, und haben eine Mängelkarte bekommen.

    Begründung: Halterung für Stützrad ist dran, deswegen wurde auch das fehlende Rad bemängelt.


    Ist das Rechtens, da ja eigendlich erst ab über 50Kg Stützlast ein Stützrad vorgeschrieben ist ?


    Mir geht es jetzt nicht um die 20 bis 25,- € für ein neues Stützrad.

    Aber ich soll mir die Karte von einer Werkstatt nach Mängelbeseitigung

    ( Sprich neues Stützrad ) abstempeln lassen, und beim Verkehrsamt vorstellen.

    Die haben in Siegburg nur eine Tiefgarage, wie sollte ich denn den Anhänger da vorstellen ?

    Oder muß ich nur die gestempelte Karte dort abgeben ?

    Das sind für mich 45Km einfache Fahrt und Zeit für Parkplatzsuche und warten kommt auch noch drauf.

    Das letzte mal zum Ummelden für den Roller hatte mich nen halben Tag gedauert.


    Gruß, Markus

  • Zitat §44 StVZO:

    "(2) Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) müssen eine der Höhe nach einstellbare Stützeinrichtung haben, wenn die Stützlast bei gleichmäßiger Lastverteilung mehr als 50 kg beträgt. Dies gilt jedoch nicht für Starrdeichselanhänger hinter Kraftfahrzeugen mit einem zum Anheben der Deichsel geeigneten Kraftheber. Stützeinrichtungen müssen unverlierbar untergebracht sein."

    Da steht deutlich "mehr als 50 kg". Sollte für einen Einspruch eigentlich ausreichen......

    1. Anhänger ab 08/94 bis 10/99: Eigenbau, 1300 kg, gebremst, Innenmaß 2,50x1,30
    2. Anhänger ab 11/99 bis 02/16: Camplet Eurostar, 750 kg, ungebremst, Innenmaß 2,10x1,10
    3. Anhänger ab 02/16: Anssems GTB 750, 750 kg, gebremst, Innenmaß 2,51x1,26

  • hallo,

    es gibt ja sogar kleine anhänger ohne stützrad, die wären ja dann bei den o.g. beamten alle verboten.

    aber meine frage dazu:
    man bezog sich ja auf die halterung für das stützrad und ist es dabei dann vielleicht tasächlich so, wie z.b. auch bei nebelscheinwerfern?
    wenn ich einen schalter mit der stellung habe, dann müssen die auch als solches funktionieren.
    ebenso auch, wenn an der stelle für die NSW leuchten eingebaut sind.

    zitat: "alles was dran ist muss auch ordnungsgemäß funktionieren"

    Alex


    Humbaur HKT 132515

  • Für Beleuchtungen würde ich jetzt nach der Stelle im Gesetz suchen, bei Stützrad zweifle ich und überlasse das den Beamten die diese Mängelkarte ausgestellt haben.



    mfg JAU


    Nachtrag: An den gleichen Schellen können auch Stützen montiert werden. Bei meinem Stema stand in den Papieren das die Stützen abzumontieren sind. Die haben für "unverlierbar" die maximal mögliche Interpretation gewählt. Grundsätzlich müsste das dann aber auch fürs Stützrad gelten, die Schelle ist ja die selbe...

    No Shift - No Service

  • Mit der, abgestempelten, Mängelkarte kannst du doch auch zur nächsten Polizeidienststelle und den Anhänger dort, mängelbeseitigt, vorstellen. Da brauchst du doch nicht zu irgendwelchen Ämtern fahren. Die Polizei leitet das weiter.

  • wenn ich einen schalter mit der stellung habe, dann müssen die auch als solches funktionieren.

    Nein, ein im Fahrzeug befindlicher Schalter ist unerheblich. Du könntest dir ebenso auch einen Lenkstockschalter mit Tempomat einbauen aber im Fahrzeug selbst keine Geschwindigkeitsregelanlage verbaut haben. Richtig ist aber, wenn z.B. die Nebellampen verbaut sind dann müssen sie auch heile sein (keine Risse, Feuchtigkeit o.ä.) und müssen auch funktionieren.

  • Damit sich das hier nicht unendlich in die Länge zieht....

    Fahr so wie Dein Anhänger ist zu der nächsten Polizeidiensststelle und frag da was die Herren dazu sagen.

    Gruß Mario

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Nach den Antworten hier wäre ich sofort dahin gefahren...

  • Hallo,

    Genau das haben die mir am Telefon gesagt.

    Aber beim Tüv hatten die mir am Telefon was anderes gesagt.

    ( unter 50Kg Stützlast nicht nötig )

    Wie auch immer, habe erst morgen Nachmittag einen Termin in Werkstatt.

    Einmal wegen Stempel, und dann wegen Tüv im Oktober.

    Ich wollte noch ein paar änderungen machen, und die sollen mich beraten

    damit es keinen Stress wegen Tüv gibt.

    Ich habe keine Lußt da 2 x hin zu fahren, deswegen die Beratung.

    Die Mängelkarte sollte ich auch per Post schicken.


    Danke für die rege Teilhabe hier.

    Gruß, Markus.

  • Hallo,


    Habe jezt fast alles erledigt, und bin zufrieden.

    Die Mängelkarte wurde angenommen und mir wurde bestätigt,

    das alles O.K. ist.

    Die Änderungen am Fahrgestell sind auch fertig,

    und beim Tüv genau betrachtet worden.

    Der Prüfer hatte mir ohne Probleme die neue Plakette geklebt.

    Jedoch mußte ich ja gleichzeitig auch mit meinem ( Mercedes/Corsar ) Wohnwagen da hin.

    Und da hatte ich mir beim Bremstest auf der Straße einen Plastikfuß

    von einer Stütze abgerissen.

    Tüv und Gasprüfung waren auch ohne Mängel, und der Plastikfuß

    kostet ja beim großen O auch nur 8,- im vierer Pack.

    Einzig meine Deichselbox ist noch nicht drann, da ich noch eine

    Schnellkuppelplatte für das Topcase brauche.

    Aber der Tüv Prüfer würde die bei mir auch so anbauen, da die Deichsel

    bei mir zu kurz für eine normale Deichselbox ist.

    Also alles grün, Danke an die Teilhabenen

    Gruß, Markus

  • Habe jezt fast alles erledigt, und bin zufrieden.

    Die Mängelkarte wurde angenommen und mir wurde bestätigt,

    das alles O.K. ist.

    Hallo Markus,


    ich freue mich mit dir riesig über deinen Erfolg gegenüber dem unwissenden Paragraphenreiter. Hoffentlich kannst du ihm die Rücknahme der Mängelkarte noch unter seine hochnäsige Nase reiben ;)


    Swifty

    Zensur besteht aus Frechheit und Angst. (Kurt Tucholsky) 8)

  • meine Erfahrung: wenn etwas dran ist und nicht funktioniert... ausser Betrieb setzen.... so auch der Tipp vom Prüfer.... als beispiel: nebler vorne sind nicht zwingend am Auto erforderlich.... Gehen die nicht wg z.b. kaputtem Schalter oder relais... abkleben mit gaffa und passt... ebenso der heckwischer beim Kombi.. ist der arm dran dann muss er funktionieren... funzt der Motor nicht mehr also wischerarm ab und alles für die hu gut...

    Genau so ist es.


    Hat der Threaderöffner jetzt die Mängelkarte von der Werkstatt nach Anbau des Stützrades abstempeln lassen (dann hat das Streifenhörnchen ja seinen Willen bekommen und belästigt weiter rechtschaffene Anhängerfahrer, weil er hat ja alles richtig gemacht denkt er). Oder ist er dagegen angegangen. Habe ich nicht rauslesen können.

  • Ich lese es so, als ob die Werkstatt es bestätigt hat und gut....

  • Ich lese es so, als ob die Werkstatt es bestätigt hat und gut....

    Ja, aber was? Daß der Anhänger jetzt in Ordnung ist, mit oder ohne Stützrad.??

    Dem Innendienst ist das egal, Stempel der Werkstatt ist drauf, zdA und gut.

    Uns Jungbulle kriegt kein Feedback. Das würde er erst kriegen wenn die Verwaltung Arbeit und Stress hätte. Aber egal, da fahr ich eh nicht hin....