Ablastung für Anhänger in der Schweiz

  • Hallo

    Wir besitzen einen alten Pferdeanhänger und möchten diesen anderst nutzen und

    auf 750 kg ablasten. Was müssen wir dazu unternehmen?

    Der Anhänger verfügt über 2 Achsen und keine funktionierenden Bremsen.

    Es gibt keine Auflaufbremse, sondern nur eine Maulkupplung.

    Der Anhänger ist nicht zugelassen und hat auch keinen Fahrzeugausweis.


    Marke: Artistic Iron

    Typ: SLF2

    Fahrgestellnr: 76-1-293

    Bj: 1976

    Leergewicht: 760

    Nutzlast: 1240kg

    Totalgewicht: 2000kg

  • Leergewicht 760kg ablasten auf 750kg, also -10 kg Nutzmasse ??

    Was wollt ihr machen ?

    Allein die Achsen und der Grundrahmen sind zu schwer um einen sinnvollen 750er zu bauen. :/

    Der Rest ist einfach nicht sinnvoll verwertbar , ohne Bremse, ohne Kupplung und ohne Papiere.

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Ich glaub der will nur spielen, oder ähm spamen


    er postet immer wieder die selben alten Bilder und was wirklich sinnvolles kommt nicht

    Nene... Mit meinen Bilder möchte ich einfach nur zeigen was wir so alles machen. Zum Freude verbreiten, lachen oder Kopfschütteln. Ist ja erlaubt, oder? Auch lege ich sehr viel Wert auf eure Infos.

    Diesen Anhänger möchte ich irgendwie legal mit meinem Fahrzeug ziehen und nicht immer aufladen müssen. Deshalb habe ich um Rat gefragt.

  • Leergewicht 760kg ablasten auf 750kg, also -10 kg Nutzmasse ??

    Was wollt ihr machen ?

    Allein die Achsen und der Grundrahmen sind zu schwer um einen sinnvollen 750er zu bauen. :/

    Der Rest ist einfach nicht sinnvoll verwertbar , ohne Bremse, ohne Kupplung und ohne Papiere.

    Dann ist das wohl zu aufwendig. Am besten packen wir ein neues Fahrgestell drunter.

  • die Frage ist hald ob sich das rentiert.


    Angenommen du baust einen neuen Rahmen drunter mit zwei neuen Achsen und neuer Auflaufeinrichtung und so weiter.

    dann kommst du schon mal mindestens auf 2500 euros.


    AAAAAber das schlimmste daran ist ja.

    selbst wenn du da das Geld in dem Wagen versenkst sieht der immer noch so aus wie auf den Bildern.:weg:


    ich denk hald fast das der Aufwand jenseits von Gut und Böse liegt im Vergelich zu ewas Gebrauchtem.


    Mit freunldichen Grüßen Michael

  • Mal die anderen Bilder von ihm gesehen, was die so mit den Anhängern machen, bzw. was die draus bauen?

    Wenn dieser genau so was werden soll wird der sowieso komplett umgebaut.

    Und es muss nicht immer ein neuer sein! ;)

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Kann es sein, daß (das ß wurde extra für unsere Schweizer Freunde eingefügt :D) es nur um die Transportierbarkeit des Anhängers, nicht jedoch um die Ladefähigkeit geht?
    Wenn das Ergebnis ein Anhänger mit Leermasse 750 kg, zul Gesamtmasse 750 kg und Nutzmasse 0 kg geht, macht das für den Außenstehenden (noch ein ß :D) vielleicht nicht viel Sinn, aber ich kann das schon nachvollziehen.

    Du (oder der Anhänger) wirst 10 kg abspecken müssen. Kann man die Maulkupplung gegen eine normale Kupplung austauschen?

    Wenn das erledigt ist, geht das Ablasten sicher... Ob das nun sinn macht, ist eine ganz andere Frage.

    Hapert AL2000, Erdé 143, Broniss MC05/03

  • Das trägt dir aber keiner ein weil man da immer davon ausgeht das du was aufladen könntest.


    Das ist ja das gleiche mit den unimogs ablasten.

    Wenn der Bock leer 3450 hat wird dir den kein seriöser Prüfer auf 3,5zgg Eintragen.


    Denke das ist zwar rechtlich nicht festgelegt aber eine Entscheidung aus dem Bauch heraus das man an einer Arbeitsmaschine oder halt einem Anhänger schon immer den Nutzenfaktor auch mit sehen muss - Anbau und ladebereich ist ja trotzdem vorhanden

  • Grundsätzlich spricht bei einem Anhänger eigentlich nichts dagegen, ihn auf sein Leergewicht abzulasten. Bei den Meisten macht das nur keinen Sinn. Aber zum Beispiel ein Anhänger mit einer Pumpe (quasi Pumpe auf Rädern) braucht keine weitere Zuladung haben, er ist alleine Nutzbar.

    Bei PKW geht das auch, solange keine zusätzlichen Sitze eingetragen sind. Hier ist, so weit ich weiß, eine Mindestzuladung pro Sitz vorgeschrieben.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)